Antwort:
Zu nennen sind das Substanzwertverfahren sowie das Ertragswertverfahren. Bei ersterem werden die Unternehmensgegenstände anhand ihres Wiederbeschaffungswertes berücksichtigt. Bei zweiterem geschieht eine Bewertung durch Hochrechnen des erwarteten Ertrages abhängig von den vergangenen Betriebsergebnissen und entsprechend bereinigt. Die Wahl des von einem Sachverständigen zugrunde gelegten Bewertungsverfahrens ist u.a. abhängig von dem Grund der Bewertung und der Art des Unternehmens.