Antwort:
Vermögen wird entweder im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge oder an die durch Testament bestimmten Erben weitergegeben. Dabei können sowohl natürliche als auch juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sein. Unter letztgenannten befinden sich z.B. Gemeinden, Kirchen, Stiftungen, der Bund oder die Länder bzw. eine GmbH, AG, ein e.V. und Genossenschaften. Keine juristische Person, aber auch rechtsfähig und daher als Erbe in Frage kommend sind die OHG oder die KG.