Antwort:
Dies kommt auf die Rechtsnatur der Stiftung an. Eine gemeinnützige Stiftung dient gemeinnützigen Zwecken. Eine Absicherung der Stifter-Familie gelingt hier nur im Rahmen der Vorschriften über die Gemeinnützigkeit in der Abgabenordnung. Eine Familienstiftung dient in der Regel ausschließlich dazu, den Stifter und seine Familie zu versorgen. Eine Familienstiftung ist rein privatnützig und zur Absicherung der Familie ideal geeignet.