Ist der Stifter frei bei der Gestaltung der Stiftungssatzung?

Antwort:

Bei der Ausgestaltung der Stiftungssatzung bestehen nahezu keine inhaltlichen Vorgaben und Beschränkungen. Insbesondere kann er sich weitreichende Entscheidungsmöglichkeiten einräumen. Beispielsweise entscheidet er auf Wunsch nach freiem Ermessen über sämtliche Geschäftstätigkeiten und Vermögenszuwendungen an sich und/oder andere Mitglieder der Stifter-Familie.