Wie werden die Erträge einer Familienstiftung verteilt?

Antwort:

Nach den Spielregeln, die der Stifter in der Stiftungssatzung festgeschrieben hat. In der Ausgestaltung der Stiftungssatzung ist demnach mit dem Stifter herauszuarbeiten, wer für ihn zur Familie gehört. Es obliegt seiner Entscheidung, inwieweit Mitglieder der Familie Zuwendungen von der Stiftung erhalten. Er ist hierbei flexibel.


Er kann beispielsweise für sich den vollständigen Abruf der Erträge auf Lebenszeit vorsehen, unabhängig davon, ob er dem Stiftungsvorstand noch angehört oder nicht. Die Stiftung dient dann in erster Linie seiner eigenen Absicherung. Für den Fall seines Versterbens kann er sich überlegen, welche Spielregeln gelten sollen. Sollen beispielsweise die Erträge nach gerechten Prinzipien vollständig verteilt werden? Oder erhält jedes Familienmitglied einen absoluten Betrag als Grundsicherung? Oder unterstützt die Stiftung lediglich anlassbezogen in bestimmten Lebensphasen der Familienmitglieder und betreibt im Übrigen Vermögensaufbau? Die Antworten auf diese und mehr Fragen gilt es, mit dem Stifter herauszuarbeiten.