Haben Sie ein Muster einer Stiftungssatzung?

Antwort:

Entscheidend für die Ausprägung der Familienstiftung ist die Stiftungssatzung, und diese wird vom Stifter selbst aufgesetzt. Der freie Stifterwille ist das, was bei der Stiftung wirklich zählt, und die Satzung legt fest, wofür die Stiftung stehen soll. Die Satzung ist die „Schatzkammer“ eines Stifter-Unternehmers beziehungsweise -Investors und umfasst alle Gedanken, die er strategisch und ethisch mit seiner Familie und seiner Ertragsquelle gleichermaßen verknüpft.


Diese Satzung ist daher die Basis der Stiftungserrichtung. Aber man darf diese nicht mit einem Gesellschafts- oder Arbeitsvertrag gleichsetzen, denn die Gestaltung der Satzung ist wesentlich komplexer. Daher ist eine individuelle Beratung entscheidend. 

 

Wir haben die Erfahrung von zwischenzeitlich mehr als 80 Gründungsprojekten und kennen alle Details, Möglichkeiten und auch Fallstricke rund um die Gestaltung der Satzung. Daher raten wir davon ab, irgendein Muster einer Stiftungssatzung zu benutzen. Selbstverständlich gibt es auch bei Detailfragen bewährte Formulierungen. Aber es wäre kontraproduktiv, ausgehend von einem Muster zu arbeiten. Das verengt den Blick, weil wesentliche Angaben bereits vorbereitet sind, aber nicht das Ergebnis eines individuellen und kreativen Prozesses beinhalten.

 

Am Anfang geht es um die ergebnisoffene Diskussion. Dabei erfassen wir gemeinsam mit dem Stifter und dessen Familie den idealen, gewünschten Zustand. Erst dann folgt die Detailarbeit auf dieser Basis und dem ersten Diskussionsentwurf einer ganz individuellen und persönlich gestalteten Satzung.

 

In der und durch die Stiftungssatzung wird die Eigentümerstruktur, die die Familienstiftung schaffen soll, grundlegend definiert. Der Stifter legt in der Satzung fest, in welcher Form die Einkünfte der Stiftung aus der unternehmerischen beziehungsweise vermögensverwaltenden Tätigkeit ausgeschüttet werden. Damit garantiert er die Versorgung der Familie und fördert beispielsweise eigene unternehmerische Ambitionen der Kinder. Er steuert ganz aktiv sein Vermögen und die Verantwortung für Vermögen, ohne dabei Verschwendung zulassen zu müssen.

 

Diese wichtige Aufgabe sollte nicht über vorformulierte, standardisierte Satzungen erfolgen. Die Satzung verschafft Klarheit bei Beantwortung der Kernfrage jeder Strategie: „Was will ich wirklich?“ Und wozu?