Kann eine Stiftung ein Unternehmen verkaufen?

Antwort:

Die unternehmensverbundene Stiftung dient zunächst in ihrer Grundkonzeption dazu, unternehmerisches Vermögen vor Verkauf und Zersplitterung zu schützen. Aber natürlich kann die Stiftungssatzung die Veräußerung von Anteilen ermöglichen, ganz gleich ob es sich dabei um das Kernunternehmen handelt oder Beteiligungen im Sinne der Vermögensverwaltung. Entscheidend ist der in der Satzung dokumentierte Stifterwille.


Familienstiftungen werden mittlerweile mehr und mehr als Vehikel im strategischen Beteiligungsmanagement eingesetzt. Es ergibt wirtschaftlich Sinn, Beteiligungen nicht privat zu halten, sondern über eine Familienstiftung zu verwalten und dementsprechend auch darüber zu kaufen und zu verkaufen. Diese moderne Struktur mit einem traditionellen Instrument ergibt zahlreiche Vorteile im Sinne der vielfach geforderten Asset Protection sowie auf betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Seite.

 

Die unternehmensverbundene Stiftung eröffnet eine ganze Reihe an Vorzügen bei Unternehmenstransaktionen. So können beispielsweise GmbH-Beteiligungen de facto steuerfrei aus der Vermögensverwaltung der Stiftung verkauft werden. Bei einem Veräußerungsgewinn von acht Millionen fällt bei einem Verkauf aus der Vermögensverwaltung der Familienstiftung heraus eine Steuerlast von 60.000 Euro an; bei einer Veräußerung aus dem Privatvermögen sind es ggf. mehr als 2,1 Millionen Euro. Das liegt an dem wesentlich reduzierten steuerpflichtigen Anteil des Gewinns, der dann auch noch einem niedrigeren Steuersatz unterliegt. Der Mehrwert aus steuerlicher Sicht wird unmittelbar deutlich. Die eingesparte Steuer kann beispielsweise zur Portfolioerweiterung oder -optimierung direkt wieder reinvestiert werden – das fördert die Vermögensentwicklung.

 

Die unternehmensverbundene Stiftung lässt sich daher auch sehr gut als Vehikel im Beteiligungsmanagement einsetzen. Kurz gesagt erwirbt und verkauft die Familienstiftung die Beteiligungen als Investorin, anstatt dass diese aus dem Privatvermögen gehalten und veräußert werden. Das ist rechtlich und steuerlich unproblematisch, denn der Umgang mit dem eingebrachten Vermögen obliegt nur dem Stiftungsvorstand. Das wird zunächst der Stifter selbst sein, später beispielsweise seine Kinder oder ein angestellter Dritter. Das schafft für die Jahre und Jahrzehnte eine tragfähige Struktur für M&A-Transaktionen und Private Equity-Investitionen und versetzt einen Vermögensinhaber in die Lage, das Beste aus seinen Beteiligungen herauszuholen. Und natürlich kann die Familienstiftung auch weiterhin externe Beteiligungs-Manager einsetzen, etwa das Family Office.