Antwort:
Die Familienstiftung ist eine wichtige Säule im Vermögensschutz und dazu geeignet, eine stabile Basis für die Sicherung und Entwicklung von aufgebauten Vermögenswerten zu bilden.
Im Fokus steht, durch die unternehmensverbundene Stiftung bestimmte Situationen im Rahmen der Nachfolge auszuschließen. Das Unternehmensvermögen wird nicht auf mehrere Familienstämme aufgeteilt, sondern im Ganzen unter dem Dach der Stiftung erhalten. Die Familie profitiert durch klar definierte Ausschüttungsmodalitäten von den Vermögensverwerten, ohne dass Anteile veräußert werden können.
Ebenso wird verhindert, dass sich Besitzverhältnisse durch Erbschaften gänzlich verschieben können, beispielsweise durch den Tod eines Erben, dessen Ehepartner durch eine gegenseitige Erbeinsetzung dann das Familienvermögen erhält. Auf diese Weise kann eine „Seitenverschiebung“ von Vermögen in eine andere Familie entstehen, die vielfach nicht gewollt ist. Eine Stiftung verhindert eine derartige Seitenverschiebung.
Auch im Falle einer Scheidung kann das Stiftungsvermögen nicht durch Forderungen des
Ex-Ehepartners angegriffen werden – das Unternehmen ist also geschützt. Und Vermögenseigentümer sparen sich den hohen Gestaltungsaufwand für Testament, Ehevertrag und gegebenenfalls Testamentsvollstreckung, da die Familienstiftung alle in dem Zusammenhang auftretenden Fragen klärt.
Die reguläre Erbschafts- beziehungsweise Schenkungsteuer bei jedem Vorgang der Unternehmensübertragung entfällt durch die Errichtung einer Stiftung vollständig. Durch die Familienstiftung wird alle 30 Jahre Erbersatzsteuer fällig, zahlbar in Tranchen über diesen Zeitraum hinweg. Das ist eine planbare Belastung. Beim Wegzug des Stifters entfällt die Annahme eines fiktiven Veräußerungsvorgangs, was wiederum erheblich Steuern spart.
Ein weiterer Aspekt im Vermögensschutz der Stiftung: Das eingebrachte Vermögen kann in einer Insolvenz- oder sonstigen Haftungssituation eines Unternehmers nicht zur Begleichung von Forderungen gegen das Privatvermögen herangezogen werden. Es ist dem Zugriff von Gläubigern entzogen. Und kommt es zu einer Betreuungssituation, unterliegt das Unternehmen ebenso wenig der Kontrolle einer gerichtlich bestellten Person, sondern wird durch die Stiftung weitergeführt. Die operative Führung kann ein Fremdmanagement übernehmen.
Durch eine ganz individuelle Planung und Gestaltung wird die Familienstiftung zu einem stabilen und tragfähigen Instrument in der Asset Protection. Es ist keine andere Rechtsform bekannt, mittels derer sich ein Vermögen derart über die Generationen erhalten lässt wie mit der Familienstiftung.