Wie finde ich einen geeigneten Testamentsvollstrecker für mein Vermögen?

Antwort: 

Die Auswahl eines Testamentsvollstreckers und die Entscheidung über dessen Geeignetheit liegt ganz im Ermessen des Erblassers. Es mag auf den ersten Blick überraschen, dass das Gesetz, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch, hierzu keine Vorgaben macht. Jedoch leuchtet es ein, da es sich bei der Testamentsvollstreckung um die Sicherstellung des persönlichen Willens des Erblassers handelt und hierfür keine gesetzlichen Mindestanforderungen hilfreich wären.


Die Rechtsprechung (z.B. BGH, Urteil vom 11.11.2004, I ZR 213/01) hat eindeutig festgestellt, dass nur der den Testamentsvollstrecker Einsetzende als von der Dienstleistung profitierend die Maßstäbe für die Geeignetheit aufstellen kann.

 

Wer am besten zu dieser Aufgabe in der Lage ist, entscheidet der Erblasser daher zumeist vor dem Hintergrund der Vermögensgüter, aus denen sich die spätere Erbmasse zusammensetzt. Sind in der späteren Erbmasse vorrangig Unternehmensanteile enthalten, sollte der Testamentsvollstrecker natürlich rechtliche, wirtschaftliche und/oder steuerliche Kenntnisse aufweisen oder sich entsprechende Kenntnisse beschaffen können, um überhaupt über fachliche Kompetenz zur Bewältigung seines Amtes zu verfügen. Bei emotional für die Familienmitglieder wichtigen Vermögensgütern oder solchen mit besonders hohem finanziellen Wert kommt es nicht selten zum Streit zwischen den Erben. Der potentielle Testamentsvollstrecker muss daher auch mit solchen Konfliktsituationen umgehen können und hier eine neutrale Funktion einnehmen können. Sie sollten sich daher bei Ihren Überlegungen fragen, ob ein Mitglied der Familie, das später auch von der Erbmasse profitiert, hierfür die nötige Distanz mitbringt.

 

Zuletzt sollte die Person des Testamentsvollstreckers ein geeignetes Alter haben. Zum einen steigt natürlich die Lebenserfahrung mit dem Alter, sodass ein Vierzigjähriger im Vergleich zu dem Achtzehnjährigen der fordernden Aufgabe als Testamentsvollstrecker eventuell besser gerecht werden kann. Zum anderen darf die ausgewählte Person auch nicht zu alt sein, wenn eine längerfristige Aktivität als Testamentsvollstrecker gewünscht und gefordert ist. Im schlechtesten Fall verstirbt nämlich die gewählte Person kurz nach dem Erblasser.

 

Bei allen Überlegungen am wichtigsten: Sie sollten einen Menschen (oder alternativ juristische Person) wählen, die Ihr vollstes Vertrauen genießt. Unter den übrigen zu erdenkenden Anforderungen an den Testamentsvollstrecker ist Vertrauen eine der notwendigsten.