Antwort:
Der Gesetzgeber hat im Jahr 2013 die Möglichkeit im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehen, eine Verbrauchsstiftung zu errichten. Diese folgt als Ausnahme zu dem Ewigkeitsgedanken nicht dem Grundsatz der zeitlich unbegrenzten Erfüllung ihres vorgesehenen Stiftungszwecks, sondern kennzeichnend ist gerade ihre begrenzte „Lebensdauer“. Sie muss zwingend über zehn Jahre bestehen und in diesem Zeitraum einen festgelegten Zweck erfüllen.
Ähnlich eines Businessplans für ein wirtschaftliches Unternehmen hat der Stifter daher, wenn er sich für das Modell Verbrauchsstiftung entscheidet, ein Finanzkonzept für diesen begrenzten Zeitraum vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie die Mittel der Stiftung zu verbrauchen und aufzuteilen sind. Dieses kann per Stiftungssatzung bestimmt werden und unterliegt einer stiftungsrechtlichen Prüfung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens.
Da die Verbrauchsstiftung also nicht generationenübergreifend unterstützen wird, die Sicherung von Vermögensgütern also nicht auf Ewigkeit angelegt ist und z.B. Spenden in das verbrauchbare Vermögen der Verbrauchsstiftung nicht dem besonderen, sondern nur dem einfachen steuerlichen Abzugsbetrag unterliegen, stellt sich die Frage nach dem Sinn einer solchen Stiftung.
Vorteil einer Verbrauchsstiftung ist, dass auch mit geringeren Beträgen einem Stiftungszweck nachgekommen werden kann, da bei dieser Art der Stiftung das Grundstockvermögen nicht unangetastet bleibt, sondern gerade zur Verwendung im Sinne der Satzung genutzt wird. Daher ist die Verbrauchsstiftung dann eine Option, wenn die Familie begrenzter ist und der Stifterwille gerade nicht auf die Ewigkeit angelegt ist, da es schlicht auch nur einen begrenzten Nachfolgerkreis gibt, den es zu begünstigen gilt. Die Verbrauchsstiftung ermöglicht aufgrund des zuvor festgelegten Finanzplans eine auf mehrere Jahre gleichbleibende Ertragslage und ist nicht von der jeweiligen jährlichen Ertragserwirtschaftung abhängig. Dies erleichtert z.B. die Planungen von Unterstützungsleistungen wie Unterhalts- oder Ausbildungskosten für die Begünstigten.
In Gesamtschau darf die Verbrauchsstiftung nicht als Alternative für die Stiftung auf Ewigkeit gesehen werden, wenn für diese das Stiftungsvermögen zu gering ist, sondern es sollten die Einsatzmöglichkeiten einer Verbrauchsstiftung im Vordergrund stehen: So kann die Verbrauchsstiftung, die bewusst nur für einen begrenzten Zeitraum besteht, z.B. als Stipendienstiftung oder zur Unterstützung von Aufbauten im Bildungsbereich im Sinne einer projektbezogenen Unterstützung gestaltet werden.