Antwort:
Der Gesetzgeber möchte bei Übertragungsvorgängen mit Unternehmen sicherstellen, dass die wesentlichen Arbeitsplätze erhalten werden. Insoweit handelt es sich bei der Lohnsummenregelung um einen Schutzmechanismus. Unternehmensinhaber sollen bei der Übertragung Ihrer Anteile (bei Übertragung von begünstigtem Vermögen) an die Familienstiftung durch mögliche Steuerfreiheit begünstigt werden. Das aber nur, wenn sie auch die Arbeitsplätze erhalten.
Der Lohnsummenregelung liegt der Gedanke zugrunde, dass bei einem Erhalt der Arbeitsplätze pro Jahr eine bestimmte Ausgangslohnsumme erreicht wird. Nach Ablauf einer Kontrollfrist von sieben Jahren (Lohnsummenfrist bei der Optionsverschonung) nach Übertragung, entsprechend der Kontrollfrist von fünf Jahren bei der Regelverschonung, muss deshalb auch das Siebenfache (also 700%, 500% bei der Regelverschonung) der Ausgangslohnsumme erreicht werden. Dieser zu erreichende Wert ist die Mindestlohnsumme.
Methodisch sieht die Lohnsummenregelung zunächst vor, dass ein repräsentatives durchschnittliches Niveau der Löhne und Gehälter berechnet wird, die sogenannte Ausgangslohnsumme. Diese bezieht sich regelmäßig auf ein volles Wirtschaftsjahr. Hierfür wird die durchschnittliche Summe der Löhne und Gehälter für die letzten fünf Jahre vor der Übertragung berechnet (bei einer Übertragung in 2020 demnach für die Jahre 2015 bis 2019). Zu beachten ist, dass auch mittelbare und unmittelbare Beteiligungen an Personengesellschaften unabhängig von der Beteiligungshöhe einzubeziehen sind.
Veräußert die Familienstiftung ihre Beteiligung an der Gesellschaft vor Ablauf der Lohnsummenfrist von sieben Jahren, ist ihr diese begünstigt erworbene Beteiligung nicht mehr zuzurechnen. In diesem besonderen Fall endet die Lohnsummenkontrolle bereits nach dem verkürzten Zeitraum. Bei einem Unterschreiten der Mindestlohnsumme vermindert sich die Steuerverschonung in demselben prozentualen Umfang, wie die Mindestlohnsumme unterschritten wurde. Die Einhaltung der Lohnsumme ist ein wichtiger Prozess im Rahmen einer Übertragung, die es mit größtem Sachverstand zu überwachen gilt.
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