Antwort:
Die Übertragung eines (Familien-)Unternehmens an eine Stiftung zur Regelung der Nachfolge hat für Stifter*in und Familie zahlreiche Vorteile, die weder auf dem Wege der gesetzlichen Erbfolge, noch durch andere Gesellschaftsformen realisierbar sind.
Zum einen wird das Unternehmen rechtlich von der Familie getrennt. Das bedeutet, dass familiäre Schicksalsschläge, das Ausbleiben eines geeigneten Nachfolgers in der Familie, Scheidungen und ähnliches keinen Einfluss auf die Unternehmensnachfolge, und somit das Fortbestehen und Gedeihen des Unternehmens haben können.
Gleichzeitig können Stifter und Familie weiterhin vollständig von den Gewinnen des Unternehmens profitieren und zeitgleich in dem Maße Verantwortung auch für unternehmerische Entscheidungen übernehmen, wie es gewünscht ist. Als Vorstand der Stiftung hat der/die Stifter*in zu Lebzeiten alle Veränderungsrechte, die er/sie sich bei Gestaltung der Stiftungssatzung selbst eingeräumt hat. Ob die nachfolgenden Generationen dieselben, oder nur eingeschränkte Rechte haben werden, liegt ebenfalls in Stifterhand.
Umfang und Art der Unterstützung, sowohl der unmittelbaren Stifterfamilie, als auch späterer Generationen, können durch den/die Stifter*in bestimmt und den persönlichen Werten angepasst werden. Häufig werden beispielsweise die berufliche Ausbildung, der Aufbau eigener Existenzen, die Gründung einer Familie oder der Erwerb eigener Immobilien von der Stiftung gefördert.
Daneben bietet die Stiftung einen geschützten Raum, in dem auch nachfolgende Generationen beriets in jungem Alter das Unternehmen kennenlernen können, beispielsweise im Rahmen einer stiftungseigenen Familienversammlung. So erfahren sie hautnah die Bedeutung des Unternehmens für die Familie, seine internen Strukturen und auch die mit ihm verbundene Verantwortung. Sie haben dadurch die Möglichkeit, eine erfahrungsbedingte Vertrautheit und Verbundenheit mit dem Unternehmen ihrer Familie aufzubauen.
In jedem Fall ist späteren Generationen die Bürde der absoluten persönlichen Verantwortung für die erfolgreiche Fortführung des Familienunternehmens genommen. Sie können sich vielseitig in das familiäre Unternehmen einbringen, oder ruhigen Gewissens ihren eigenen Lebensweg finden, da sie das Unternehmen in den guten Händen der Familienstiftung und des nach Maßgabe des Stifters ausgewählten Stiftungsvorstands wissen.
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