Die stiftungsverbundene KG: Unternehmensnachfolge auch wenn die Nachfolgegeneration nicht will oder kann.

In unseren letzten beiden Stifterbriefen haben wir Ihnen die Familien-KG und die Familienstiftung als mögliche Gestaltungsbausteine bei der Frage der Unternehmensnachfolge näher dargestellt. In dieser Ausgabe unseres Stifterbriefes möchten wir Ihnen die stiftungsverbundene KG als eine weitere Möglichkeit der Unternehmensnachfolge bei Unternehmerfamilien vorstellen.

 

Ausgangslage, Wunsch und Problematik der Gründergeneration

 

Ein wichtiger Aspekt bei der Frage der Unternehmensnachfolge ist die Emotionalität der geschäftsführenden Generation, wenn es um die Frage geht, wie es mit dem Unternehmen weitergehen soll. Nicht selten äußert sie den Wunsch, dass das Unternehmen über ihren Tod hinaus weiter bestehen und vor Vermögenszersplitterung, feindlicher Übernahme von Dritten, Missmanagement sowie nachteiligen Schenkungen/Erbschaften geschützt werden soll. Es gilt also einen effektiven Schutzschirm aufzubauen, der das Unternehmen und das Vermögen schützt. Bei diesem Prozess spricht man von der sog. Asset Protection. Daneben soll aber auch gleichzeitig das Unternehmen als Dotationsquelle der Familie dienen und den Zusammenhalt der Familie fördern.

Die Unternehmensnachfolge mit der unternehmensverbundenen Familienstiftung regeln.

Prozessgerechtigkeit ist die Basis für Asset Protection

 

Neben den steuerlichen und erbrechtlichen Themen geht es beim Vermögensschutz innerhalb der Familie insbesondere um zwischenmenschliche Beziehungen der Familienmitglieder. Die geschäftsführende Unternehmergeneration hat oft klare Vorstellungen, wie das Unternehmen und das Vermögen in die nächste Generation überführt werden und welches Familienmitglied, welche Rolle dabei im Unternehmen einnehmen soll. Diese Vorstellungen sind allerdings sehr subjektiv und entstehen, ohne die Familienmitglieder der Nachfolgegeneration miteinzubeziehen. Daher kommt es nicht selten vor, dass die Nachfolgegeneration eine andere Vorstellung von der Generationsübergabe hat als die geschäftsführende. Dieser Umstand ist dann wiederum oft der Start für juristische Auseinandersetzungen, sodass der gewünschte langfristige Familienfrieden ausbleibt.