VON THORSTEN KLINKNER
Eine der größten Erbschaften Deutschlands führt zur höchsten Erbschaftsteuer der deutschen Geschichte. Die Erben des Großindustriellen Heinz Hermann Thiele sollen fünf Milliarden Euro zahlen. Die Familienstiftung ist nicht rechtzeitig fertig geworden. Das zeigt die Bedeutung einer frühzeitigen Planung und Gestaltung.
Es war eine derWirtschaftsnachrichten der vergangenen Wochen überhaupt. Der erfolgreiche Unternehmer Heinz Hermann Thiele ist am 23. Februar dieses Jahres kurz vor seinem 80. Geburtstag verstorben. Der 1941 geborene Jurist und Unternehmer war Hauptaktionär der Vossloh AG (Bahninfrastruktur) und der Knorr-Bremse AG (Bremssysteme für Schienen- und Nutzfahrzeuge) sowie zweitgrößter Einzelaktionär der Lufthansa und zählte zu den reichsten Deutschen mit einem Vermögen von rund 17 Milliarden Euro.
Das Besondere: Heinz Hermann Thiele hinterlässt seine Beteiligungen an der Vossloh AG, der Knorr-Bremse AG und der Lufthansa einer Familienstiftung. In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung heißt es: „Per Testament hat er verfügt, eine der in Deutschland bislang größten Hinterlassenschaften in eine Familienstiftung zu übertragen.“ Thieles Wunsch war es, sein Lebenswerk durch die Gründung der Familienstiftung langfristig abzusichern.
Gestaltung der Familienstiftung zu spät gestartet?
Vor kurzem berichteten nun Medien übereinstimmend, dass auf die Erben von Heinz Hermann Thiele die höchste Erbschaftsteuer der Geschichte zukommt. Es dürften mehr als fünf Milliarden Euro Erbschaftsteuer anfallen. Der Hintergrund: Thieles Eigentum ist zunächst an seine Ehefrau Nadia Thiele übergegangen. Da die Familienstiftung zum Zeitpunkt von Thieles Tod noch nicht existierte, bringt sie nun auch nicht die Steuervorteile, die sie sonst ermöglicht hätte.
Das bedeutet: Die Erbschaftsteuerlast in Höhe von fünf Milliarden Euro – also immerhin knapp ein Viertel des Familienvermögens – wird fällig, weil die Gestaltung der Familienstiftung zu spät gestartet wurde. Diesem Problem begegnet man in der Praxis häufig. Oftmals rührt die Zurückhaltung aus der Sorge her, in einer Familienstiftung die Vermögenswerte und die unternehmerische Entwicklung nicht hinreichend kontrollieren zu können.