So schützt eine Familienstiftung das Vermögen

VON THORSTEN KLINKNER

 

1. Stiftungsvermögen ist haftungsfrei und pfändungssicher. Unter dem Dach der Stiftung können Unternehmer mit hohen wirtschaftlichen Risiken einen sicheren Hafen gestalten. Gläubiger, Insolvenzverwalter und Sozialhilfeträger haben keinen Zugriff auf das Stiftungsvermögen.

 

2. Nichts gefährdet ein Familienvermögen mehr als ein Erbstreit. Eine gute Stiftungssatzung enthält klare Spielregeln für alle Beteiligten. Sie schafft Prozessgerechtigkeit und reduziert damit erheblich das Konfliktpotential sowie nervenaufreibende und kostenintensive Prozesse über die Erb- und Vermögensnachfolge. Anders als ein Gesellschaftsvertrag einer Personen- oder Kapitalgesellschaft können die Spielregeln einer Stiftung nicht gegen den Willen des Stifters verändert werden. Innerhalb der Spielregeln besteht 100 % Flexibilität. Auf der Grundlage der ersten Satzung kann eine Stiftungssatzung geändert und an geänderte Rahmenbedingungen angepasst werden.

 

3. Familien vermeiden mit einer Familienstiftung eine ungeplante Erbschaftsteuer auf die Vermögenssubstanz. Die Erbersatzsteuer in Deutschland ist gestaltbar. In Liechtenstein gibt es keine Erbersatzsteuer. Auch grenzüberschreitende Strukturen sind möglich.

 

4. Heirat und Trennung von Familienmitgliedern haben keine Auswirkung auf das Stiftungsvermögen. Es ist kein Ehevertrag erforderlich. Für Stiftungsvermögen entsteht keine Erbengemeinschaft.

 

5. Auf Auslandsvermögen unter dem Dach der Stiftung ist eine doppelte Erbschaftsbesteuerung durch mehrere Staaten ausgeschlossen.

 

Weiterlesen? Dann abonnieren Sie gerne unseren Stifterbrief!

Hier bestätigen