Themen, die Unternehmerfamilien in 2021 bewegt haben

VON THORSTEN KLINKNER

 

In unserem Rückblick auf das sich verabschiedende Jahr, möchten wir Ihnen drei Themen vorstellen, die im vergangenen Jahr vielfach Gegenstand unserer Gespräche mit Unternehmerfamilien waren.

 

1.

Inflationssorgen, die gesellschaftliche Ausnahmesituation der vergangenen beiden Jahre, die Bundestagswahl sowie der fortschreitende Abbau eines liberalen Wirtschaftssystems zugunsten stärkerer Regulierung und Umverteilung haben zahlreiche Unternehmer veranlasst, sich intensiv mit dem Vermögensschutz auseinanderzusetzen.


Ein häufig diskutierter Teilaspekt des Vermögensschutzes ist der Wegzug. Ohne eine sorgfältige Planung und Gestaltung sind die steuerlichen Auswirkungen in diesem Fall immens. Aus diesem Grund haben wir uns im November dieses Jahres intensiv mit diesen Aspekten auseinandergesetzt:

  • Wegzug des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft
  • Wegzug eines Gesellschafters einer Personengesellschaft
  • Wegzug des Vermögensinhabers mit Privatvermögen
  • Deutsche Familienstiftung im Fall eines Wegzugs

Eine ergänzende Option zu einer deutschen Familienstiftung ist die Liechtensteinstiftung. Über die Auswirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten der Familienstiftung in Liechtenstein haben wir ebenfalls in den Stifterbriefen detailliert geschrieben.

 

2.

Ein weiteres wichtiges Thema der Stiftungswelt dieses Jahres waren die seit Jahren erwartete Novelle des Stiftungsrechts und die an Bedeutung gewinnende Diskussion um eine „GmbH in Verantwortungseigentum“ bzw. das „gebundene Vermögen.“

 

In seiner Sitzung vom 24. Juni 2021 hat der Bundestag die Reform des Stiftungsrechts beschlossen, am 25. folgte die Zustimmung des Bundesrates. Es wird nun zum 1. Juli 2023 inkrafttreten.

 

Im Wesentlichen bietet das neue Recht nun eine deutschlandweit einheitliche Rechtslage und damit mehr Verlässlichkeit für Stifter. Zusätzlich wird ab dem 1. Januar 2026 ein zentrales Bundesstiftungsregister mit Publizitätswirkung eingeführt, das vom Bundesamt für Justiz geführt wird. Es dient als Nachweis der Vertretungsmacht für den Stiftungsvorstand und erübrigt Vertretungsbescheinigungen der Stiftungsbehörde.

 

Gleichzeitig ermöglicht das Stiftungsregister jedoch auch „jedermann“ Einsicht in die Satzung der Stiftung zu nehmen. Hier sollte zukünftig, auch und insbesondere bei bereits bestehenden Stiftungen, über eine Schwärzung der Passagen mit persönlichen Daten nachgedacht werden.

 

Sehr gerne weisen wir an dieser Stelle schon auf unsere Veranstaltung am 19. Mai 2022 hin, in der wir Stiftern und Stiftungen Handlungsempfehlungen anlässlich der Stiftungsrechtsreform geben werden. Über die Details werden wir über den Stifterbrief rechtzeitig informieren. Gerne können Sie uns vorab Ihre Fragen schicken, die Sie zur Stiftungsrechtsreform bewegen.

 

3.

Die Debatte um eine sogenannte GmbH in Verantwortungseigentum oder GmbH mit gebundenem Vermögen war ebenfalls ein Akzent des Jahres 2021. Die Überlegungen zu einer Gesellschaftsform, in der das Unternehmen nicht zum wirtschaftlichen Nutzen der Eigentümer geführt wird, stoßen zunehmend auch bei prominenten Politikern diverser Parteien auf Interesse.

 

Olaf Scholz, Armin Laschet, Friedrich Merz, Christian Lindner und Robert Habeck haben sich im Wahlkampf positiv zu diesem Thema geäußert. Das Konzept des „Verantwortungseigentums“ umfasst im Ergebnis, dass Unternehmensanteile nicht gewinnbringend verkauft werden können, sondern nur zu ihrem Einstandspreis und unter Beschränkung des Gesellschafterkreises. Laut dem Handelsblatt üben Familienunternehmer und das Handwerk daran heftige Kritik: „Familienunternehmen verstecken sich nicht in der Anonymität der Kapitalmärkte, sondern stehen seit Generationen für Verantwortungseigentum", schreibt Rainer Kirchdörfer. Das nun diskutierte Modell sei nicht zu Ende gedacht und schaffe "mehr Probleme als es löst“ (Quelle). Ein Diskurs also, der erst begonnen hat und uns auch im neuen Jahr begleiten wird

 

Unabhängig von dieser politischen Diskussion setzen viele Unternehmerfamilien, die wir begleiten, „Verantwortungseigentum“ bereits heute konsequent um. Eine neue Rechtsform ist hierzu nicht erforderlich. Auch hier gilt: Unternehmer reden nicht. Unternehmer machen.

 

Rückblickend also eine starke Brandung und vielfach auch politischer Schaum. Wir werden weiter in einem vernetzten Beratungsansatz daran arbeiten mit Unternehmerfamilien langfristige Stiftungs-Strukturen zu gestalten, die diesem Druck standhalten. Mit einer positiven Wirkung auf:

  • Die Unternehmensfortführung
  • Den Familienfrieden und
  • Den Vermögensschutz