VON THORSTEN KLINKNER
Immer wieder sind wir in der Entwicklung von langfristigen Vermögensstrukturen für Unternehmerfamilien mit der Planung der Erbschaftssteuer befasst, die sich in unterschiedlicher Art und Weise optimieren lässt. Die Optionen sind, angepasst an die persönliche Situation, natürlich immer verschieden. Im Fall eines Unternehmensverkaufs oder vergleichbaren „Cash-Events“ lassen sich die Vor- und Nachteile deutlich identifizieren. Damit Sie über die Möglichkeiten informiert sind, sollen sie Thema dieses Stifterbriefes sein.
Unternehmensverkauf aus einer Kapitalgesellschaftsholding
Um die verschiedenen Modelle konkret darzustellen, arbeite ich mit einem Beispiel. Die Ausgangssituation sieht folgendermaßen aus: Der Verkäufer, Falk Meyer, ist Unternehmer, 50 Jahre, verheiratet und hat zwei Kinder, die 15 und 13 Jahre alt sind.
Es werden Anteile an seinem Unternehmen verkauft, das rechtlich in einer Kapitalgesellschaft organisiert ist. Der Veräußerungsgewinn beträgt 100 Mio. Euro.
Variation 1: Veräußerung der Anteile aus dem Privatvermögen
Werden die Anteile aus dem Privatvermögen verkauft, beträgt die Steuerbelastung auf den Veräußerungsgewinn im sog. Teileinkünfteverfahren ca. 30 %. Das heißt in diesem Fall 30 Mio Euro.
Variation 2: Veräußerung der Anteile aus der Kapitalgesellschaftsholding
Werden die Anteile aus einer Kapitalgesellschaftsholding verkauft, beträgt die Steuerbelastung ca. 0,75 %. Das heißt in diesem Fall 750.000 Euro.
Wie Sie im letzten Stifterbrief lesen konnten, bleibt über die Gesellschaftsanteile an der Holding die Verbindung zum Privatvermögen bestehen. Im Erbfall erhalten die beiden Kinder ggf. „auf einen Schlag“ jeweils ein Vermögen von ca. EUR 50 Mio., wenn es entsprechend aufgeteilt ist. Zudem verbleibt das Vermögen aufgrund der Gesellschaftsanteile generationenübergreifend im vollen privaten Risiko (Haftung, Scheidungsfall, Erbfall). Die Komplexität einer derartigen Strukturierung (Eheverträge, Testamente) steigt nach der Erfahrung mit jeder weiteren Generation.
Variation 3: Veräußerung der Anteile aus einer privatnützigen Familienstiftung
Alternativ kann der Unternehmensverkauf langfristig über eine deutsche Familienstiftung geplant und umgesetzt werden. Der ertragsteuerliche Vorteil, im Vergleich zum Privatvermögen von ca. 28,25 Mio. Euro, ist identisch, verglichen mit dem Verkauf aus einer Kapitalgesellschaftsholding.
Der entscheidende Unterschied ist jedoch, dass das Stiftungsvermögen – anders als das Vermögen einer Kapitalgesellschaft – vom Privatvermögen getrennt ist.
Die Stiftergeneration, sowie deren Kinder, Enkelkinder und nachfolgende Generationen profitieren von den Erträgen einer einheitlichen Vermögenssubstanz.
Bei einer Rendite von 5 % auf das Stiftungsvermögen stehen in der beschriebenen Ausgangssituation jährlich ca. 5 Mio. Euro als mögliche Auszahlungsvarianten an die Begünstigten zur Verfügung, die nach dem individuellen Stifterwillen eingesetzt werden können. Grafisch lässt sich die Stiftungsstruktur in unserem Beispiel wie folgt darstellen:
Erbschaftssteueroptimierung der Variationen 1 bis 3
Hinsichtlich der Erbschaftsteuer ergeben sich in den Varianten 1 und 2 folgende Konsequenzen:
- Bei einem Verkauf aus dem Privatvermögen oder einer Kapitalgesellschaftsholding entsteht eine latente Erbschaftsteuerbelastung auf den Gewinn von 100 Mio. Euro, die im günstigsten Fall in der Steuerklasse I 30 % beträgt. Das heißt, auf den Veräußerungsgewinn ist mit einer latenten Erbschaftsteuer von ca. 30 Mio. Euro zu rechnen.
- Zu dieser ohnehin vorhandenen latenten Erbschaftsteuerbelastung kommt die latente Erbschaftsteuerbelastung auf den Wertzuwachs in der Vermögensverwaltung hinzu.
- Entwickelt sich das Ausgangsvermögen im Privatvermögen von 100 Mio. Euro um jährlich 5 %, entsteht in 30 Jahren nach Steuern (25 %) ein zusätzlicher Wertzuwachs von ca. EUR 200 Mio. Falk Meyer, der Unternehmer in unserem Beispiel, ist dann ca. 80 Jahre alt.
- Auf den Wertzuwachs folgt eine weitere latente Erbschafsteuerbelastung von ca. 60 Mio. Euro.
- Nach 30 Jahren liegt in unserem Beispiel auf dem Gesamtvermögen von 300 Mio. Euro eine latente Steuerbelastung von insgesamt 90 Mio. Euro auf den Gewinn des Unternehmensverkaufs und seiner anschließenden Wertentwicklung. Diese latente Erbschaftsteuerbelastung kann bei einer Steuerung des Vermögens im Privatvermögen oder einer Kapitalgesellschaftsholding jederzeit fällig werden und belastet die Familie wie ein „Damokles-Schwert“, das permanent über ihr schwebt.
Hinsichtlich der Erbschaftsteuer ergibt sich für die Variation 3 Folgendes:
Bei einer deutschen Familienstiftung ist die Steuerbelastung zeitlich exakt planbar. Die Erbersatzsteuer auf das Netto-Stiftungsvermögen entsteht unmittelbar auf den Stichtag 30 Jahre nach Errichtung der Stiftung. Das Vermögen kann ggf. zu diesem Termin in begünstigtes Vermögen umgeschichtet werden.
In der Errichtung einer Auslandsstiftung in Liechtenstein besteht eine weitere Optimierungsmöglichkeit:
Der Wertzuwachs von 200 Mio. Euro kann alternativ in einen erbschaftsteuerfreien Raum entstehen, da es in Liechtenstein keine Erbersatzsteuer gibt. Die Schutzwirkung einer Stiftung in Liechtenstein entspricht dem Prinzip der deutschen Familienstiftung. Das Vermögen wird unter dem Dach der Stiftung geschützt und zusammengehalten.
Der zusätzliche Vermögensvorteil nach 30 Jahren beträgt daher im Ausgangsbeispiel bei einer jährlichen Wertsteigerung von 5 % 60 Mio. Euro aufgrund der Erbschaftsteuerfreiheit. Hinzu kommt, dass Kapitalerträge in einer Liechtenstein Stiftung steuerfrei erzielt werden, anstelle der 25 % Versteuerung, die in Deutschland im Privatvermögen zu Buche fallen. Der zusätzliche ertragsteuerliche Vorteil hieraus beträgt deshalb in 30 Jahren bei einer 5 % Rendite zusätzliche ca. 67 Mio. Euro. Durch diese Optimierung entsteht in 30 Jahren ein Vermögensvorteil von insgesamt ca. 127 Mio. Euro.
Fazit:
- In der Gesamtbetrachtung entsteht bei einem Verkauf des Unternehmens aus der (deutschen) Stiftung und dem anschließenden Wertzuwachs in Liechtenstein ein vereinfacht berechneter Vermögensvorteil von insgesamt ca. 127 Mio. Euro in einer Zeitspanne von 30 Jahren.
- Das Vermögen bleibt im geschützten Raum erhalten.
- Die Ertragskraft dient der Familie langfristig über Generationen.
Weiterführende Artikel:
- https://www.unternehmerkompositionen.com/repertoire/familien-stiftung/verm%C3%B6gensschutz-und-familienstiftung/erbschaftssteuer-und-stiftung/
- https://www.unternehmerkompositionen.com/repertoire/familien-stiftung/stiftung-und-testament/erbschaftssteuer-und-stiftung/
- https://www.unternehmerkompositionen.com/repertoire/familien-stiftung/familienfrieden/