VON THORSTEN KLINKNER
Die Gestaltung der Unternehmensnachfolge ist ein entscheidender Schritt für jeden Unternehmer, der sein Lebenswerk langfristig sichern und gleichzeitig den Familienfrieden wahren möchte. In diesem Artikel erläutere ich, wie unternehmensverbundene Familienstiftungen als Instrument der generationenübergreifenden Unternehmensfortführung dienen können.
Was sind Familienstiftungen und was ist ihre Rolle in der Gestaltung der Unternehmensnachfolge?
Stiftungen sind rechtlich eigenständige Vermögen, die einem bestimmten Zweck dienen.
Ihr Wesensmerkmal in Abgrenzung zu anderen Rechtsformen besteht in ihrer rechtlichen Verselbständigung. Eine Stiftung hat weder Gesellschafter noch Mitglieder. Aus diesem Prinzip folgen sämtliche Vor- und Nachteile der Stiftung.
Familienstiftungen dienen überwiegend den Interessen einer oder mehrerer Familien. Eine Familienstiftung ist als Rechtsform neutral und nicht per se mit bestimmten Motiven verbunden. Die Motive und die konkrete Ausgestaltung der Familienstiftung folgen aus dem freien Stifterwillen.
Wenn Sie sich dafür interessieren, wie sich eine Familienstiftung von einer Familiengesellschaft / Familienpool unterscheidet, berate ich Sie gerne.
Eine unternehmensverbundene Familienstiftung ist Gesellschafterin eines Unternehmens. Die Rechtsform des Unternehmens ist nicht entscheidend. Eine Familienstiftung kann an einer Kapitalgesellschaft oder an einer Personengesellschaft beteiligt sein. Auf die Beteiligungshöhe kommt es nicht an. Es kann sich um ein deutsches Unternehmen oder um unmittelbare oder mittelbare internationale Beteiligungen handeln. Die unternehmensverbundene Familienstiftung ist insoweit mit einer Holding in anderer Rechtsform vergleichbar. Es bestehen zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten.
Die unternehmensverbundene Familienstiftung betrifft damit das Eigentum. Nach meiner Erfahrung ist es hilfreich, bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge die operative Unternehmensebene, die Eigentumsebene und familiäre Aspekte gesondert zu betrachten.
Die Herausforderungen in der Unternehmensnachfolge
Die Gestaltung der Unternehmensnachfolge ist regelmäßig mit zahlreichen Herausforderungen verbunden. Die Hürden betreffen das Eigentum (Vermögensnachfolge) sowie die operative Unternehmenstätigkeit (Unternehmensnachfolge). Sie resultieren insbesondere aus den folgenden Aspekten:
- Der richtige Zeitpunkt: Wann sollte man mit Überlegungen zur Vermögens- und Unternehmensnachfolge beginnen?
- Die eigene Lebensplanung und emotionale Bindung an das eigene unternehmerische Lebenswerk. Was ist die persönliche Aufgabe nach der operativen Nachfolge?
- Die über Jahre bzw. Jahrzehnte gewachsene rechtliche und steuerliche Struktur des Unternehmens, die häufig zudem mit dem Privatvermögen eng verflochten ist. Zum Beispiel über die Vermietung von Betriebsimmobilien, Nießbrauchsvereinbarungen, Finanzierungen und die Stellung privater Kreditsicherheiten.
- Schwelende Konflikte innerhalb der Familie, die anlässlich der Diskussion über „Vermögen“ und „Macht“ aufbrechen.
- Der Wunsch, die Vermögensnachfolge innerhalb der Familie „fair“ zu gestalten.
- Selbstbewusste eigene Lebenspläne der nächsten Generation außerhalb des Familienunternehmens.
- Abhängigkeit des Geschäftsmodells von einer bestimmten, starken Unternehmerpersönlichkeit.
- Die „Qual der Wahl“ aus der Vielfalt der Möglichkeiten.
- Latente Erbschaftsteuerbelastungen, die als „Damokles-Schwert“ jederzeit drohen und die aufgrund der Komplexität der steuerlichen (Bewertungs-)vorschriften vielfach nicht konkret berechnet sind.
Wesentliche Vorteile einer unternehmensverbunden Familienstiftung
Unternehmenssicherung und Kontinuität
Aufgrund Ihrer rechtlichen Trennung vom privaten Eigentum besteht der zentrale Vorteil einer unternehmensverbundenen Familienstiftung für das Unternehmen in der Unternehmenssicherung.
Das Unternehmen ist vor sämtlichen privaten Risiken und Lebensveränderungen geschützt. Eine private Haftung, eine Ehescheidung oder der Wegzug eines (bisherigen) Gesellschafters wirken sich nicht negativ auf das Unternehmen aus.
Die DNA des Unternehmens kann in der Stiftungssatzung verankert werden. Auf diese Weise bildet die unternehmensverbundene Familienstiftung das Rückgrat des Unternehmens. Der Stiftungsvorstand (oder eine bestimmte Person im Stiftungsvorstand) übt die Gesellschafterrechte aus.
Familienfrieden
Ein gut gestaltete Familienstiftung kann wesentlich dazu beitragen, den Familienfrieden dauerhaft zu bewahren.
Eine unternehmensverbundene Familienstiftung hat wesentliche Schnittstellen zum Unternehmen, der Familie und dem Vermögen. Sie betrifft damit zentrale Fragen auf der Eigentümerebene.
Bei der sorgfältigen Gestaltung der Stiftungssatzung sollte auch der „worst case“ auf unterschiedlichen Ebenen diskutiert werden, das heißt z.B. Scheidung, Insolvenz, der eigenen Tod und auch das Vorversterben von Kindern.
Ein professioneller Prozess kann in diesem Zusammenhang helfen, familiäre Konflikte aufzudecken und zu entschärfen. Entscheidend ist dabei der Prozess und die eingehende Reflexion.
Auf dieser Grundlage entsteht Klarheit. Klare, transparente und verständliche Regelungen, die in der Stiftungssatzung festgelegt werden, schaffen dann die Basis für eine faire und sinnvolle Förderung und Absicherung der begünstigten Familienmitglieder.
Planbarkeit der Erbschaftsteuer
Unternehmensanteile können als begünstigtes Betriebsvermögen steuerbegünstigt und im besten Fall steuerfrei auf die Familienstiftung übertragen werden. Anstelle der latenten Erbschaftsteuer, die im Privatvermögen jederzeit „plötzlich und unerwartet“ droht, entsteht bei einer Familienstiftung alle 30 Jahre die Erbersatzsteuer. Steuerwirkungen sind damit exakt zeitlich planbar.
Bei einer unternehmensverbundenen Familienstiftung in Liechtenstein gibt es keine Erbersatzsteuer. Wenn Sie sich für den Stiftungsstandort Liechtenstein interessieren, haben wir hier umfangreiche Informationen für Sie zusammengestellt.
Professionelles Stiftungsmanagement – Fondation Governance
Nach dem gesetzlichen Leitbild wird die Stiftung (nur) von einem Vorstand im Rechtsverkehr vertreten. Darüber hinaus kann der Stifter beliebige weitere Organe schaffen und dabei ein austariertes System der „checks and balances“ schaffen. Der Name dieser zusätzlichen Organe, die jeweiligen Rechte und Pflichten und das Zusammenwirken der Organe können individuell gestaltet werden. Möglich sind z.B. Beirat, Aufsichtsrat, Kuratorium, Familienrat, Familienversammlung.
Die Organe können auch schrittweise entstehen, sobald der Umfang der Stiftungstätigkeit oder die Verzweigung der Familie dies erfordert. Ich empfehle, die Möglichkeiten grundsätzlich in der ersten Stiftungssatzung anzulegen. Damit ist der Stifterwille klar dokumentiert und die Stiftungs-Struktur kann flexibel an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden.
Handlungsempfehlungen zur Planung und Gründung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung
Zeit nehmen
Der unternehmerische Alltag ist vielfältig und anspruchsvoll. Das Tagesgeschäft drängt oft. Die Überlegungen zur Gestaltung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung brauchen Zeit und Raum.
Ich empfehle einen Strategieworkshop an einem (Kraft-)Ort mit Weitblick außerhalb des Unternehmens und eine mittelfristige Terminplanung „in den weißen Kalender“.
Zielsetzung und Strategie
Ein zentraler Erfolgsfaktor ist ein die grundlegende Betrachtung der Ziele. Die Ziele geben den Kompass zur Ordnung der Struktur im „historisch gewachsenen Geflecht“.
Dabei empfehle ich die relevanten Bereiche gesondert betrachten. Die Systeme „Unternehmen“, „Familie“ und „Vermögen“ folgen unterschiedlichen Spielregeln.
Den eigenen Lebensplan reflektieren
Wer keinen Lebensplan für die Zeit nach der Unternehmensachfolge hat, wird höchstwahrscheinlich den Aufbau von persönlichen Nachfolgern – unbewusst – sabotieren. Dabei ist professionelles Feedback von außen höchst wertvoll. Niemand kann seine blinden Flecken alleine erkennen. Ich arbeite in der interdisziplinären Projektzusammenarbeit mit erfahrenen Coaches zusammen und spreche gerne Empfehlungen aus.
Meine Kompetenz besteht dann darin, diese Ergebnisse nahtlos aufzunehmen und auf dieser Grundlage eine stimmige rechtliche Struktur zu gestalten.
Das große Ganze Denken
Rechtliche und steuerliche Details füllen endlose Bibliotheken und Datenbanken. Die Versuchung ist groß, zu früh auf die Detailebene zu gehen. Insbesondere dann, wenn noch kein klares Zielbild besteht.
Ich empfehle, zunächst das große Ganze zu denken. Hilfreich sind dabei Bilder. Erst dann sollte die rechtliche und steuerliche Umsetzung in den Details erfolgen.
Team versierter Spezialisten
Für die Umsetzung der Details ist es sinnvolle, projektbezogen ein Team versierter Spezialisten zusammenstellen. Niemand kann glaubhaft alles. Wer gut und hochwertig essen möchte, wählt auch nicht „World-Food to go“.
Ich bin auf die Strategieberatung auf der Eigentümerebene und die Gestaltung von Stiftungen spezialisiert. In der interdisziplinären Projektzusammenarbeit arbeite ich mit erfahrenen Spezialisten für die angrenzenden Themen zusammen.
Klare Strukturen schaffen
Klare und einfache Strukturen tragen wesentlich zur generationenübergreifenden Unternehmensfortführung, dem Vermögensschutz und dem Familienfrieden bei.
Fazit
Eine unternehmensverbundene Familienstiftung ist ein sehr gutes Instrument zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Ich bin auf die Gestaltung der Möglichkeiten spezialisiert und berate interessierte Unternehmerfamilien gerne.