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Vermögenschutz mit einer Familienstiftung in Liechtenstein - Praxisbeispiele

Mit einer Familienstiftung in Liechtenstein können Sie eine Brandmauer schaffen, um Vermögenswerte umfassend und langfristig zu schützen.

Die Struktur ist ein praxisbewährtes Instrument der „Asset Protection“ und ein wesentlicher Bestandteil der Vermögensstruktur zahlreicher wohlhabender Familien nicht nur aus Deutschland, sondern auch international.

In diesem Stifterbrief gebe ich Ihnen einen Überblick über mögliche Gestaltungen.

 

Ich habe alle dargestellten Varianten bereits beraten und unterstütze Sie gerne bei der individuellen Prüfung und Umsetzung in Ihrer Situation.


Umfassender Vermögensschutz

Eine Familienstiftung in Liechtenstein schützt das Vermögen umfassend und langfristig. Die wesentlichen Vorteile im Vermögensschutz sind:

  • Schutz des Vermögens vor privaten Risiken (Haftung, Geschäftsunfähigkeit, Scheidung, Erbfall).
  • Klare Regelungen zur Wahrung des Familienfriedens („Gleiche Spielregeln für alle“). 
  • Professionelles institutionalisiertes Management.
  • Schutz der Privatsphäre.
  • Generationenübergreifender Erhalt der Substanz. Keine Aufteilung und Zersplitterung. Keine Erbengemeinschaft.
  • Niedrige Ertragsteuern für die Vermögensverwaltung der Stiftung.
  • Keine Erbschaftsteuer oder Erbersatzsteuer.
  • Internationale Mobilität der begünstigten Familienmitglieder, ohne rechtliche oder steuerliche Komplexität.
  • Stabile Rechtsordnung mit hohem Eigentumsschutz.
  • Modernes und flexibles Stiftungsrecht.
  • Attraktives Steuersystem.

 


Vermögensschutz für Ihre Immobilien in Deutschland

Immobilien in Deutschland können mit einer Familienstiftung in Liechtenstein aus der Erbschaftsteuer gelöst werden. Das hat in vielen Fällen eine gravierende wirtschaftliche Bedeutung, da der Verkehrswert einer Immobilie in der Substanz gebunden ist und nicht liquide zur Verfügung steht. Wenn nicht ausreichend sonstige liquide Mittel vorhanden sind und auch keine Bank die Erbschaftsteuer finanziert, droht der Notverkauf in einer emotionalen und zeitlichen Drucksituation.

 

Ein Beispiel hierzu:

Ein Immobilienbestand mit einem steuerlichen Wert von EUR 20 Mio. löst bei der Übertragung auf ein Kind in der Steuerklasse I eine Erbschaftsteuer in Höhe von 27 % aus. Es entsteht daher eine Steuerbelastung von EUR 5,4 Mio. Der Freibetrag von EUR 400.000 ist in diesem Beispiel wirtschaftlich nicht wesentlich.

Immobilien in einer Familienstiftung in Liechtenstein sind erbschaftsteuerfrei. Die Substanz bleibt erhalten.


Vermögensschutz und Aktien

Kapital kann in einer Familienstiftung in Liechtenstein steuergünstig investiert werden. Der reguläre Steuersatz beträgt 12,5 % auf den Reingewinn. Beteiligungserträge sind jedoch steuerfrei. Es entsteht lediglich die jährliche Mindeststeuer von CHF 1.800. Steuerfrei sind insbesondere:

 

  • Dividenden aus in- und ausländischen Beteiligungen.
  • Kapitalgewinne aus der Veräußerung oder Liquidation in- und ausländischer Beteiligungen.

 

Hieraus ergeben sich langfristig erhebliche wirtschaftlich Effekte. Dies insbesondere dann, wenn die Erträge in der Stiftung weiter angelegt werden. Auf diese Weise kann ein signifikantes Vermögen hinter der „Brandmauer“ der Stiftung erwirtschaftet werden, das nach den Regelungen der Statuten und Beistatuten anlassbezogen den Begünstigten der Stiftung zufließen kann.

 

Ein Beispiel hierzu:

Eine Kapitalanlage von EUR 3 Mio. entwickelt sich in dieser Struktur bei 8 % Rendite in 30 Jahren zu einem Vermögen von EUR 26,9 Mio. Dieser Wertzuwachs ist nicht erbschaftsteuerpflichtig.


Physische Edelmetalle

Auch Edelmetalle können sehr gut in einer Familienstiftung in Liechtenstein strukturiert werden. Dies ist häufig insbesondere sinnvoll in Verbindung mit einer physischen Lagerung in Liechtenstein.


Das Vermögen schützen - Dachstruktur für internationale Projekte und Beteiligungen

Eine Familienstiftung in Liechtenstein kann als Dach für internationale unternehmerische Aktivitäten ausgestaltet werden. Regelmäßig ist die Stiftung dann die übergeordnete Holding für unmittelbare Tochtergesellschaften in der Schweiz oder in Liechtenstein. Eine Gesellschaft in der Schweiz bietet sich insbesondere an, um vom Netz der Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz zu profitieren. Wichtig ist dabei, dass die Gesellschaften jeweils mit Substanz aufgebaut werden, das heißt insbesondere mit einer Büroinfrastruktur und Mitarbeitern vor Ort.


Dachstruktur für Investitionen in Deutschland

Investoren mit Wohnsitz im Ausland können über die Struktur in deutsche Immobilien investieren. Ohne damit in die Komplexität zu kommen, die mit einer internationalen Nachlassplanung verbunden ist. Diese Möglichkeit gilt grundsätzlich unabhängig von der Staatsangehörigkeit.


Fazit


Eine Familienstiftung in Liechtenstein ist ein intelligenter Baustein zur Gestaltung einer langfristig tragfähigen Vermögensstruktur. Sie gewährleistet einen umfassenden Vermögensschutz.

Die Stiftung kann mit zahlreichen anderen Gestaltungsbausteinen kombiniert werden. Ich gebe Ihnen gerne Klarheit zu den Möglichkeiten und begleite Sie bei der Umsetzung.