Die Erbschaftssteuerdebatte in der Schweiz ist ein kontroverses und viel diskutiertes Thema, das tief in die politischen und gesellschaftlichen Strukturen des Landes eingreift.
In der föderalistischen Schweiz gibt es aktuell keine einheitliche Erbschaftssteuer auf Bundesebene; die Zuständigkeit liegt bei den Kantonen und teilweise bei den Gemeinden.
Dies führt zu erheblichen Unterschieden in der Besteuerung, abhängig davon, wo der Erblasser wohnte und wo die Erben leben.
Hintergrund und aktuelle Situation
Jeder Kanton in der Schweiz hat das Recht, eigene Gesetze zur Erbschafts- und Schenkungssteuer zu erlassen oder diese Steuern ganz abzuschaffen. Dies führt dazu, dass die Höhe der Erbschaftssteuer, die Steuerfreibeträge sowie die begünstigten Personen je nach Kanton stark variieren. In einigen Kantonen, wie Schwyz oder Obwalden, wurde die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) abgeschafft, während in anderen Kantonen noch immer eine Steuer erhoben wird, wenn auch in der Regel mit hohen Freibeträgen.
Ein Großteil der Kantone erhebt keine Erbschaftssteuer auf Vermögen, das an direkte Nachkommen vererbt wird. Für weiter entfernte Verwandte oder Erben ohne familiäre Beziehung fallen jedoch meist Steuern an, die in ihrer Höhe stark variieren können. Die Steuersätze sind in der Regel progressiv, das heißt, sie steigen mit der Höhe des geerbten Vermögens. Auch bei Schenkungen zu Lebzeiten können in einigen Kantonen ähnliche Steuern wie bei Erbschaften anfallen.
Reformdebatten
In der Schweiz werden immer wieder Reformvorschläge zur Erbschaftssteuer gemacht. Während dabei moderate Ansätze besprochen werden, die vor allem hohe Einkommen betreffen, macht nun eine Volksinitiative der Schweizer Jusos Furore.
Die Schweizer Jungsozialisten verlangen in ihrer „Initiative für eine Zukunft“ eine Erbschaftssteuer von 50% auf Vermögen über 50 Millionen Schweizer Franken und schließen Familienunternehmen darin ein. Sie sehen in der Erbschaftssteuer nicht nur ein Instrument zur Umverteilung von Reichtum, sondern auch zur Finanzierung des Sozialstaats. Die Einnahmen aus einer solchen Steuer sollen in die Bewältigung der Klimakrise investiert werden.
Ablauf der "Initiative für eine Zukunft"
In der Schweiz sind Initiativen, die dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden, ein wichtiges Instrument der direkten Demokratie. Damit eine Initiative zustande kommt, muss sie innerhalb von 18 Monaten genug Unterschriften – mindestens 100.000 – sammeln. Die Jusos haben dies fristgerecht geschafft und mit über 140.000 Unterschriften am 8. Februar 2024 die Initiative eingereicht.
Ist dieser Schritt erfolgt, kommt es beim Bundesrat und im Parlament zu einer Abstimmung dieser Initiative und beide haben die Möglichkeit, Alternativen dazu vorzuschlagen. Entweder per direktem Gegenentwurf, dann würde bei einer Volksabstimmung die Bevölkerung über die Initiative und den Gegenentwurf abstimmen. Alternativ per indirektem Gegenvorschlag, wo das Parlament als Antwort eine Gesetzesänderung oder ein neues Gesetz vorschlägt. Diese Entscheidungen sind allerdings als Empfehlung zu sehen, dem Volk werden sie als Volksabstimmung in jedem Fall vorgelegt.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15. Mai 2024 seine Position zu der Initiative festgelegt. Er möchte dem Parlament empfehlen, die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen. Er begründet seine Empfehlung damit, dass die Initiative kein probates Mittel zur Erreichung der Klimaziele sei und mit der Einführung einer Erbschaftssteuer auf hohe Vermögen und der der Zweckbindung zur Finanzierung der Klimapolitik falsche Anreize gesetzt werden.
Hier kann der Standpunkt des Bundesrates nachgelesen werden: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-101029.html
Widerstand und Gegenargumente
Auch in Wirtschaftskreisen hat die Initiative für Aufregung gesorgt. Eine 50-prozentige Erbschaftssteuer könnten viele Familienunternehmen nicht aufbringen, ohne die Firma zu verkaufen, denn die finanziellen Mittel sind in der Regel im Unternehmen gebunden. Allein die Debatte darum hat schon viel Unruhe geschaffen. Viele Unternehmer in der Schweiz signalisierten, dass sie gegen diese Initiative vorgehen wollen, und auch auf Zuzugsinteressierte hatte das kurzfristig Einfluss. Experten sind in Sorge, dass, trotz der geringen Erfolgsaussichten der Initiative, Zuzugsinteressierte von einem Zuzug in die Schweiz abgehalten werden und angesiedelte Unternehmen über einen Wegzug aus der Schweiz nachdenken könnten.
Grundsätzlich ist an dieser Initiative der Jusos auch kritisch zu sehen, dass sie gegen mehrere Grundsätze der Verfassung verstößt. Denn die vorgeschlagene Erbschaftssteuer steht im Gegensatz zur Eigentumsgarantie. Zudem könnte bei einem Vermögensübergang dann auch eine kantonale Erbschaftssteuer anfallen. Hinzu kommt noch, dass bei einem Erbfall in Familienunternehmen auch die verfassungsmäßig garantierte Wirtschaftsfreiheit betroffen wäre.
Problematisch bei dieser Initiative ist auch, dass es sich letztendlich um eine politische Frage handelt. Denn die Gültigkeit einer Volksinitiative hängt nicht davon ab, ob ihr Begehren verfassungskonform ist, sondern davon, ob sie formell richtig eingereicht wurde. Die Entscheidung über die Gültigkeit der Initiative liegt beim Parlament und nicht beim Gericht.
Die Volksabstimmung zu dieser Initiative wird es frühestens 2025 geben.
Fazit
Wir empfehlen Ihnen, aus der aktuell sehr hitzigen politischen Debatte, keine übereilten Schlüsse zu ziehen und beraten Sie gerne bezüglich eines Zuzugs in die Schweiz und der Gestaltung echter, maßgeschneiderter Lösungen.
Dabei können Sie Ihren gewünschten Wohnsitzstaat mit einer Stiftungsstruktur auch unabhängig vom Standort des Vermögens gestalten. Auf diese Weise erhöhen Sie Ihre Optionen und Ihre internationale Flexibilität.