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Philanthropische Aktivität als Komponente der persönlichen Vermögensarchitektur

Wir beraten Sie bei der Gründung Ihrer gemeinnützigen Familienstiftung in Liechtenstein.

Die gemeinnützige Stiftung in Liechtenstein stellt für vermögende Unternehmer eine interessante Möglichkeit zur Gestaltung ihres philanthropischen Engagements dar. Aber welche Vorteile haben gemeinnützige Stiftungen genau für Sie und wie können Sie die Besonderheiten und Vorzüge der liechtensteinischen Struktur für sich nutzen?

 

Für Unternehmer, die zusätzlich zur Schaffung von Arbeitsplätzen weitere gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen und gleichzeitig ihr Lebenswerk in Form von gemeinnützigen Projekten fortführen möchten, bietet die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung eine attraktive Möglichkeit. 

Diese Form der Stiftung ermöglicht es, unternehmerischen Erfolg mit sozialem Engagement zu verknüpfen und nachhaltig positiven Einfluss auf die Gesellschaft auszuüben. Stiftung und Unternehmen wirken in eine Richtung.

Gemeinnützige Stiftungen sind darauf ausgelegt, langfristig die Finanzierung und Durchführung gemeinwohlorientierter Projekte zu sichern. Sie sind nicht profitorientiert, sondern verfolgen soziale, kulturelle, wissenschaftliche oder bildungsfördernde Zwecke. Unternehmer können auf diese Weise einen Teil der unternehmerischen Ertragskraft sinnvoll einsetzen, um gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen und ihr Engagement auf lange Sicht zu institutionalisieren.


Eine strukturierte und organisierte Plattform für philanthropische Ziele

Ein wesentlicher Anreiz für die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung liegt in der Möglichkeit, nachhaltigen sozialen Wandel zu bewirken. Unternehmer, die sich bereits zu Lebzeiten für gemeinnützige Zwecke einsetzen oder ihren Nachlass entsprechend gestalten möchten, finden in der Stiftung eine strukturierte und organisierte Plattform, um diese Ziele systematisch zu verfolgen. Die Stiftung agiert als unabhängiges Vehikel, das, einmal gegründet, unabhängig von den individuellen Lebensrisiken der Stifter operiert und somit sicherstellt, dass deren Intentionen langfristig erfüllt werden. Diese Unabhängigkeit und Langlebigkeit bieten Unternehmern die Gewissheit, dass ihr Vermögen über ihre eigene Lebensspanne hinaus einem guten Zweck dient.

 

Ein weiterer Vorteil liegt in der steuerlichen Begünstigung. In vielen Jurisdiktionen genießen gemeinnützige Stiftungen steuerliche Vorteile. Spenden oder Zustiftungen an die Stiftung können steuerlich abgesetzt werden, und auch die Erträge, die die Stiftung erwirtschaftet, sind regelmäßig steuerfrei. Dies ermöglicht es den Stiftern, ihr Vermögen effizient einzusetzen, ohne dass ein erheblicher Teil durch Steuern geschmälert wird. 

Darüber hinaus bieten gemeinnützige Stiftungen eine hohe Flexibilität bei der Gestaltung und Umsetzung der Stiftungsziele. Unternehmer können detailliert festlegen, welche Projekte und Maßnahmen unterstützt werden sollen, und die Stiftungsstruktur entsprechend ihren Vorstellungen gestalten. Dabei kann die Stiftung entweder aktiv eigene Projekte durchführen oder als Förderstiftung Dritte unterstützen. Diese Flexibilität in der Zweckbestimmung und Mittelverwendung macht die Stiftung zu einem maßgeschneiderten Werkzeug für das individuelle Engagement des Unternehmers.


Die gemeinnützige Stiftung in Liechtenstein

Aber warum ist gerade Liechtenstein für Sie ein attraktiver Standort für die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung? 

Die liechtensteinische gemeinnützige Stiftung hebt sich durch ihre besondere rechtliche und steuerliche Struktur von Stiftungen in anderen Ländern ab und stellt für aktive und philanthropisch orientierte Unternehmer eine äußerst interessante Option dar. Liechtenstein hat sich in den vergangenen Jahrzehnten als ein international anerkanntes Zentrum für Stiftungen etabliert und bietet eine stabile und flexible Rechtsgrundlage, die sich durch eine hohe Rechtssicherheit und langfristige Planbarkeit auszeichnet.

 

Ein zentraler Vorteil der liechtensteinischen gemeinnützigen Stiftung liegt in ihrer Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an die individuellen Bedürfnisse der Stifter. Das liechtensteinische Stiftungsrecht ermöglicht es, die Stiftungssatzung äußerst flexibel zu gestalten. Unternehmer können detailliert festlegen, wie ihr Vermögen eingesetzt werden soll, welche Projekte gefördert werden und wie die Stiftung langfristig geführt werden soll. Diese Flexibilität erlaubt es den Stiftern, auch auf zukünftige gesellschaftliche Entwicklungen oder Veränderungen in den persönlichen Präferenzen zu reagieren, ohne die grundsätzliche Struktur der Stiftung anpassen zu müssen. 

 

Ein weiterer Vorteil der gemeinnützigen Stiftung in Liechtenstein ist die Möglichkeit, den Stiftungszweck breit und langfristig anzulegen. Die Stiftung kann sowohl operativ tätig sein, indem sie eigene Projekte durchführt, als auch als Förderstiftung agieren, indem sie externe Projekte finanziell unterstützt. Dies ermöglicht eine breite Palette an Möglichkeiten für Ihr karitatives beziehungsweise soziales Engagement, die Ihren individuellen Vorstellungen und Zielen als Stifter entsprechen. Zudem können mehrere Zwecke gleichzeitig verfolgt werden, etwa die Förderung von Bildung, Wissenschaft, Kultur und sozialer Wohlfahrt, was eine umfassende und vielfältige Förderung ermöglicht.


Steuerliche Vorteile erhöhen die Wirksamkeit des Stiftungskapitals

Im steuerlichen Bereich bietet Liechtenstein Ihnen ebenso attraktive Bedingungen.Gemeinnützige Stiftungen sind in Liechtenstein von der Vermögens-, Ertrags- und Gewinnsteuer befreit, sofern sie ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgen. Auch Zuwendungen an die Stiftung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sein. Diese steuerlichen Vorteile erhöhen die Wirksamkeit des Stiftungskapitals und maximieren die Mittel, die für die Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung stehen. Zudem können Unternehmer durch Zustiftungen ihr Vermögen steuerlich optimiert übertragen und gleichzeitig langfristige gesellschaftliche Verantwortung übernehmen.

 

Die hohe Rechtssicherheit und Stabilität des liechtensteinischen Stiftungsrechts sind weitere wesentliche Faktoren, die die gemeinnützige Stiftung in Liechtenstein zu einer interessanten Option machen. 

Liechtenstein bietet seit Jahrzehnten eine stabile politische und rechtliche Umgebung, die es ermöglicht, langfristige Stiftungsstrukturen ohne Sorge vor plötzlichen gesetzlichen Änderungen oder Unsicherheiten aufzubauen. Dies schafft Vertrauen und Planungssicherheit für Stifter, die ihre Stiftung als nachhaltige Institution etablieren möchten. Darüber hinaus ist Liechtenstein Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), was den Zugang zu europäischen Märkten und die Anerkennung der Stiftung im europäischen Kontext erleichtert.


Aspekt des Vermögensschutzes

Ein weiterer Aspekt für die Konzeption der Vermögensarchitektur

Die gemeinnützige Stiftung in Liechtenstein trägt auch erheblich zum Vermögensschutz bei. Dies ist besonders relevant für Unternehmer, die ihr Vermögen langfristig sichern und vor externen Risiken schützen möchten und einen philanthropischen Ansatz in ihrer persönlichen Vermögensarchitektur nutzen möchten. Die Verbindung von gemeinnützigen Zwecken mit familiären und/oder unternehmerischen Zwecken ist möglich. Viele Stiftungen in Liechtenstein agieren als mittelbare Holding für unternehmerische Aktivitäten, fördern die begünstigte Familie und verwirklichen zugleich zu einem bestimmten Anteil der Stiftungserträge gemeinnützige Zwecke.

 

Ein wesentlicher Aspekt des Vermögensschutzes besteht in der rechtlichen Struktur der liechtensteinischen Stiftung. Die Stiftung ist ein rechtlich und wirtschaftlich verselbständigtes Zweckvermögen, das „sich selbst gehört“ und somit unabhängig von persönlichen Verbindlichkeiten des Stifters ist. Das bedeutet, dass das der Stiftung gewidmete Vermögen vor Zugriffen durch Gläubiger des Stifters geschützt ist, solange die Stiftung korrekt aufgesetzt und geführt wird. Dies bietet Schutz vor Haftungsrisiken aus der Geschäftstätigkeit des Stifters und gewährleistet die langfristige Erhaltung des Vermögens für den gemeinnützigen Zweck. 

 

Liechtenstein bietet zudem spezifische Regelungen, die den Schutz vor dem Zugriff ausländischer Gerichte unterstützen. Das Fehlen von internationalen Vollstreckungsabkommen bedeutet, dass Entscheidungen ausländischer Gerichte in Liechtenstein nicht direkt durchgesetzt werden können. Dies ist besonders für Unternehmer von Interesse, die in internationalen Märkten tätig sind und sich gegen das Risiko unerwünschter juristischer Auseinandersetzungen absichern möchten.


Fazit und Beratungsangebot

Ich unterstütze Sie mit meiner mehr als zwölfjährigen Beratungserfahrung und exzellenten Vernetzung in Liechtenstein dabei, Ihre individuelle gemeinnützige Stiftung im Fürstentum zu errichten und damit einen Beitrag zu Ihrer persönlichen Vermögensarchitektur zu leisten.