Das Fürstentum Liechtenstein ist als einer der letzten Staaten dem Internationalen Währungsfonds (IWF) beigetreten. Dem ging eine kritische Diskussion voraus. Ihre Möglichkeiten für Vermögensschutz verändern sich durch den IWF-Beitritt nicht!
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Der Internationale Währungsfonds (IWF) (englisch: International Monetary Fund, IMF) ist eine rechtlich, organisatorisch und finanziell selbständige Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Washington, D.C., USA. Der IWF, auch bekannt als Weltwährungsfonds, wurde 1945 offiziell gegründet, um die globale wirtschaftliche Stabilität zu fördern. Seine Hauptaufgaben sind die Überwachung des internationalen Währungssystems, die Bereitstellung von Finanzhilfen an Länder, die wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, sowie die Förderung von nachhaltigem Wirtschaftswachstum. Der IWF hilft seinen Mitgliedsländern durch kurzfristige Kredite, um Zahlungsbilanzprobleme zu lösen und wirtschaftliche Krisen abzuwenden. Zudem bietet er technische Hilfe und Beratung in den Bereichen Geld- und Fiskalpolitik, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Länder zu verbessern. Der IWF spielt eine zentrale Rolle bei der Stabilisierung der Weltwirtschaft und fördert internationale Zusammenarbeit und Austausch.
190 Staaten sind Mitglied im IWF, darunter alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen außer Kuba, Liechtenstein, Monaco und Nordkorea. Die Mitglieder leisten finanzielle Beiträge zum IWF, die sogenannten Quoten, die sowohl ihre Stimmrechte als auch ihre potenziellen Kreditansprüche bestimmen. Je höher die wirtschaftliche Stärke eines Landes, desto größer ist in der Regel sein Einfluss auf die Entscheidungen des IWF. Die USA besitzen durch ihr Stimmrecht ein absolutes Veto gegen jeden Beschluss der übrigen IWF-Mitglieder.
Beitritt ging eine Abstimmung der Bevölkerung voraus
Nun ist das Fürstentum Liechtenstein als einer der letzten Staaten dem IWF beigetreten. Schon 2011 hatte die Regierung einen Anlauf für einen IWF-Beitritt genommen. Damals standen Kosten von rund 50 Millionen Schweizer Franken für den Beitritt im Raum, diesmal sollen es 30 Millionen sein. Dem Beitritt ging eine Abstimmung der Bevölkerung voraus, in deren Rahmen 55,8 Prozent der Wahlberechtigten dem Ansinnen zugestimmt haben. Die Befürworter argumentierten dabei mit der Aussicht auf finanzielle Hilfen, die vom IWF in Krisenfällen zur Verfügung gestellt würden, beispielsweise bei systematischen Finanzkrisen oder Umweltkatastrophen wie Erdbeben oder Hochwasser. Auch hatte sich das mit den Regierungsgeschäften betraute Staatsoberhaupt, Erbprinz Alois, mehrfach klar für die IWF-Teilnahme ausgesprochen.
Regierungschef Dr. Daniel Risch betonte nach der Abstimmung am 22. September in der Zeitung „Liechtensteiner Vaterland“: „Wir freuen uns über das Resultat. Es ist ein klares Bekenntnis für mehr Stabilität, Internationalität und bessere Reputation im Ausland.“ Nicht nur für den Finanzplatz, sondern für den ganzen Wirtschaftsstandort sei dies ein wichtiger Entscheid. Auch der Ausschuss für Finanzmarktstabilität (AFMS), das zentrale Gremium zur Überwachung und Stärkung der Stabilität des Finanzsystems als Ganzes in Liechtenstein, begrüßt die IWF-Mitgliedschaft. Der Beitritt zum IWF sei für die langfristige Sicherstellung der Finanzstabilität nicht nur für den Finanzplatz, sondern für die gesamte Volkswirtschaft von großer Bedeutung.
IWF wird in dem liberalen Fürstentum auch kritisch gesehen
Das Thema hat stark polarisiert, weil der IWF in dem liberalen Fürstentum durchaus auch kritisch gesehen wird. Kritiker argumentieren, dass Liechtenstein als kleines und wohlhabendes Land den Schutz und die Unterstützung des IWF eigentlich nicht benötigt, da seine Wirtschaft auch ohne internationale Finanzhilfe stabil ist. Zudem wird die finanzielle Belastung, insbesondere die Zahlung von 30 Millionen Schweizer Franken als Teil der Beitrittsquote, als unverhältnismäßig angesehen. Es gibt Bedenken, dass die Mitgliedschaft mehr Kosten als Nutzen bringen könnte, da Liechtenstein aufgrund seiner wirtschaftlichen Stärke und stabilen Währung (Schweizer Franken) selten auf IWF-Hilfe angewiesen wäre. Ebenso war die Übernahme von Kompetenzen durch eine (weitere) internationale Organisation ein Thema. Dies hat dazu geführt, dass immerhin 44,2 Prozent der Befragten gegen den Beitritt gestimmt haben.
Möglichkeiten für Vermögensschutz verändern sich durch IWF-Beitritt nicht
Auf der anderen Seite ist der Beitritt ein weiteres Beispiel für die internationale Integration des Fürstentums. Wie die Schweiz ist das Land Mitglied der Vereinten Nationen (UNO) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), nicht aber der Europäischen Union (EU). Im Gegensatz zur Schweiz, mit der Liechtenstein sich die Währung Schweizer Franken teilt, gehört das Land jedoch dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an. Das Land unterliegt daher auch keinen Bankenhaftungsrisiken nach dem Europäischen Stabilitätsmechanismus. Liechtenstein ist damit wesentlicher Bestandteil der internationalen Staatengemeinschaft und, in Kombination mit gewachsener wirtschaftlicher Stärke, ein wichtiger und anerkannter Standort für Ihren Vermögensschutz. Das Fürstentum bietet sich besonders für die Gründung von Familienstiftungen nach liechtensteinischem Recht an. Diese fördern die Asset Protection durch die Finanzkraft und Liberalität des Landes, eine hohe Anonymität und steuerliche Vorteile.
Fazit und Beratungsangebot zur Gründung einer Familienstiftung
Liechtensteins Beitritt zum IWF verändert diese Möglichkeiten nicht. Es ist aber wichtig, sich intensiv mit den Möglichkeiten im Fürstentum Liechtenstein zu befassen, um auf der Grundlage fundierter Informationen echte Lösungen mit Substanz zu entwickeln.
Diese Sicherheit garantiere ich Ihnen durch meine Expertise und Erfahrung in der Errichtung individueller Strukturen für Ihren Vermögensschutz in Liechtenstein!