Diskussion über höhere Erbschaftsteuer: Unternehmerisches Risikomanagement auf der Eigentümerebene entscheidend

Mit einer Familienstiftung schützen Sie sich vor der Erbschaftssteuer

Nach der Auffassung zahlreicher politischer Entscheidungsträger braucht der Staat dringend mehr Geld und daher ist es kaum überraschend, dass auch eine Erhöhung der Erbschaftsteuer wieder in den Fokus rückt. Das kann vor allem mittelständische Familienunternehmen betreffen. Die Diskussion ist emotional aufgeladen, sodass aktive Unternehmer sich frühzeitig mit strategischen Lösungen befassen sollten.

 

Sofern die aktuelle Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP noch ein Jahr durchhält, steht im Herbst 2025 die nächste reguläre Bundestagswahl an. Und langsam bringen sich die Parteien bereits in Stellung. Ein Thema, das immer wieder aufkommt, ist die Erbschaftsteuer. Das ist traditionell eine emotional stark aufgeladene Diskussion, typische Stichworte sind Aussagen wie „Reiche werden immer reicher“, der Ruf nach mehr „Umverteilung“ aus sozialen Gründen und die Rede von der „Ungerechtigkeit“ durch (angebliche) Steuerlücken.

 

Was bedeutet das also? Während die einen die Belastung für Erben von Privatvermögen reduzieren wollen (die Union will die Erbschaftssteuer für Eigenheime senken, falls sie die Bundestagswahl gewinnt), wollen die anderen, vor allem aus den linken Parteien, eine deutlich höhere Besteuerung von Unternehmensnachfolgern und Erben von Investmentportfolios. Aber: Selbst die zuständige CDU-Fachkommission spricht sich für eine grundlegende Veränderung der Erbschaftsteuer aus und bringt eine Art Flat Tax von zehn Prozent auf alle der Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer unterliegenden Werte ins Spiel.


Können Unternehmerfamilien die Steuern nicht mehr zahlen?

Klaus Schweinsberg, Wirtschaftsprofessor und Gründer des Centrums für Strategie und Höhere Führung, schreibt dazu im manager magazin: „Damit wären die bisherigen Regeln perdu, die den Mittelstand vor allzu hohen Belastungen schützen. Es bliebe nur die Möglichkeit, die entsprechende Steuerzahlung auf vererbtes oder verschenktes Betriebsvermögen über zehn Jahre zu strecken oder zu stunden. Viele Unternehmerfamilien haben das durchgerechnet, so erzählen es aktuell Steuerberater und Steueranwälte. Das Ergebnis sei in vielen Fällen eindeutig: Die Familien könnten die Steuern nicht mehr stemmen.“

 

Auch juristisch nimmt das Thema seit einiger Zeit Fahrt auf. So ist ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Es geht dabei um die Erhöhung der Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften, das Land Bayern hat im Juni 2023 den entsprechenden Antrag auf den Weg gebracht. Diese sind seit 2008 nicht mehr erhöht worden.


Erbschaft- und Schenkungsteuer hat für Bundeshaushalt untergeordnete Bedeutung

Aber wie sieht es eigentlich bei der Höhe der Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Deutschland aus? Vergangenes Jahr haben die Finanzverwaltungen Übertragungen in Höhe von 121,5 Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg damit 2023 gegenüber dem Vorjahr um 19,8 Prozent auf einen neuen Höchstwert, nachdem es 2022 um 14 Prozent gesunken war, schreibt das Statistische Bundesamt (Destatis). 

 

Das klingt nach sehr viel – aber die damit verbundene festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg nur um 3,9 Prozent auf 11,8 Milliarden Euro. Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 7,7 Milliarden Euro (-4,5 Prozent) und auf die Schenkungsteuer 4,1 Milliarden Euro (+24,9 Prozent) (Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/07/PD24_273_736.html). 

 

Damit bleibt es dabei, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuer für den Bundeshaushalt eine vergleichsweise niedrige Bedeutung hat. Zum Vergleich: Mit Umsatzsteuer und Lohnsteuer nahm der Staat 291,4 Milliarden Euro beziehungsweise 236,2 Milliarden Euro ein.


Fürstentum Liechtenstein ohne Druck, Steuern zu erhöhen

Dabei braucht der Staat nicht mehr Geld. Es muss nur anders und sachlogischer über die vorhandenen Mittel entschieden werden. Am besten funktionieren auch im internationalen Vergleich Volkswirtschaften mit einer niedrigen Staatsquote. 

 

Im Fürstentum Liechtenstein beispielsweise besteht aufgrund höchstsolider Staatsfinanzen kein Druck, Steuern zu erhöhen oder zusätzliche Steuerarten vor allem für Vermögende einzuführen. Das ist ein großer Unterschied zu Deutschland und anderen Staaten. 

 

Denn selbst in der wirtschaftsliberalen Schweiz fordern beispielsweise die Jungsozialisten, „dass Schenkungen und Nachlässe von mehr als 50 Millionen Franken (52 Millionen Euro) künftig kräftig besteuert werden – nämlich mit einem Satz von 50 Prozent. 100.000 Unterschriften haben sie gesammelt und eine Volksinitiative eingereicht. Die Folge: Die Schweizer und Schweizerinnen dürfen darüber abstimmen, ob die Erbschaftsteuer kommt oder nicht.“ (Quelle: https://www.zeit.de/2024/32/erbschaftssteuer-schweiz-volksabstimmung-steuerpolitik-superreiche)


Grenzüberschreitende Vermögensarchitekturen für den Schutz des Vermögens vor Substanzsteuern

Und trotz der sekundären Bedeutung für den Staatshaushalt ist die Erbschaft für unternehmerisch tätige Persönlichkeiten und Familien das entscheidende steuerliche Thema und wesentlich wichtiger als die Ertragsteuern. Denn die Risiken, dass es zu einem Erbfall kommen kann, treffen auch aktive Unternehmer! Warum? Auch Menschen in mittleren Lebensjahren sterben „plötzlich und unerwartet.“ Im Jahr 2023 gab es in Deutschland insgesamt rund 1,03 Millionen Sterbefälle. 2592 davon entfielen auf die Altersgruppe der 30- bis 34-Jährigen (Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1013307/umfrage/sterbefaelle-in-deutschland-nach-alter/). 

 

Laut Statista.com sind es bei den 40- bis 44-Jährigen bereits 6357 Fälle – und bei 57-Jährigen allein 6982 Sterbefälle. Das zeigt das statistische Risiko des Todesfalls bei Menschen, die eigentlich in der aktivsten Zeit des Lebens stehen. Trifft dies einen Unternehmer, kommen eben zur persönlichen und familiären Tragödie gegebenenfalls auch steuerliche Schwierigkeiten durch den ungeplanten Vermögensübergang auf.


Fazit und Beratungsangebot

Daher ist unternehmerisches Risikomanagement auf der Eigentümerebene ein entscheidendes Element. Aktive Unternehmer sollten eigene Regelungen schaffen, die maßgeschneidert sind und individuell wirklich passen. 

 

Dafür stehe ich mit meinem etablierten Beratungsangebot zu grenzüberschreitenden Vermögensarchitekturen, etwa im Rahmen der Errichtung von Stiftungsstrukturen im Fürstentum Liechtenstein. Diese Lösungen dienen dem transgenerationalen Vermögenserhalt und dem Schutz des Vermögens vor Substanzsteuern. 

 

Ich unterstütze Sie bei Ihrer strategischen Planung auf der Eigentümerebene, damit Sie mit Ruhe und Gelassenheit Ihre unternehmerischen Strukturen aktiv weiterentwickeln können.