Die Schweiz ist als Auswanderungsland für viele Deutsche attraktiv. Hier locken neben der Natur, der hohen Lebensqualität, der zentralen Lage in Europa und der geringen sprachlichen Hürde vorrangig wirtschaftliche Aspekte. Die Unterschiede des politischen Systems in der Schweiz haben wir Ihnen schon ausführlich dargelegt. Welche direkten Auswirkungen, die kantonalen Unterschiede haben, möchten wir Ihnen am Beispiel der Pauschalbesteuerung zeigen.
Auswandern in die Schweiz: Wohnortentscheidung vor der Auswanderung
In der Schweiz werden die Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden erhoben. Die Einkommenssteuer an den Bund ist mit 11,5 % festgelegt und für jeden Steuerzahlenden in der Schweiz gleich. Die Kantone und Gemeinden haben bei der Festlegung ihrer eigenen Steuersätze Gestaltungsfreiräume.
Somit ist es vor der Auswanderung in die Schweiz wichtig, zu überlegen, in welchen Kanton man ziehen möchte und auch, welche eigenen Ziele und Bedürfnisse nach der Auswanderung ausschlaggebend sind. Vieles muss im Vorhinein steuerlich und rechtlich geklärt werden und ist nach der Auswanderung in die Schweiz nur noch sehr kompliziert anzupassen und ein Umzug in einen anderen Kanton kann direkt große Auswirkungen haben.
Gut zu wissen vor dem Auswandern in die Schweiz: Welche Kantone besteuern was und wie?
Im kantonalen Vergleich erheben die Kantone Schwyz, Zug und Nidwalden im Vergleich die geringsten, und Neuenburg und Genf die höchsten Steuersätze. Die Einkommenssteuer an den Schweizer Bund gilt für alle Menschen, die in der Schweiz leben.
Besteuert wird in der Schweiz die Gesamtheit der Einkünfte, unabhängig von der Quelle. Also auch die Einkünfte aus dem Ausland, die Kapitalerträge aus Deutschland können ebenfalls in der Schweiz besteuert werden. Für Vermögensinhaber, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, dort aber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, gibt es die Möglichkeit, die „Besteuerung nach dem Aufwand“ wahrzunehmen.
Die Besteuerung nach dem Aufwand wird umgangssprachlich als Pauschalsteuer bezeichnet und es handelt sich dabei um ein vereinfachtes Veranlagungsverfahren für ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz Schweiz, die aber nicht erwerbstätig sind. Personen, die aus dem Ausland erstmals in die Schweiz einwandern (sogenannte Neueinwanderer) oder dort erstmals wieder nach einer zehnjährigen Abstinenz wohnen (sogenannte Rückkehrer), können diese beim Kanton oder der zuständigen Behörde beantragen. Beide Fälle werden aber unterschiedlich bewertet.
Welche Rolle spielt die Pauschalbesteuerung beim Auswandern in die Schweiz?
Die Höhe der Pauschalbesteuerung wird aufgrund des Lebensaufwandes festgelegt und nicht auf der Grundlage von Vermögen und Einkommen. Je größer die Differenz zwischen dem Jahreseinkommen und dem Lebensaufwand ist, desto größer ist das Einsparpotenzial.
Das Gesetz zur Pauschalbesteuerung wird immer wieder diskutiert und einige Kantone haben dieses Steuerprivileg bereits abgeschafft, so zum Beispiel hat sich Zürich mit einem Volksentscheid dagegen entschieden. Andere Kantone haben sich zwar für eine Beibehaltung ausgesprochen, die Regelungen aber verschärft.
Zur Berechnung der Pauschalbesteuerung gibt es vier Berechnungsmethoden und davon wird dann der Höchstbetrag ausgewählt. Es ist möglich, den Pauschalsteuersatz nach den jährlichen weltweiten Lebenshaltungskosten der steuerpflichtigen Person und von ihr unterhaltenen Personen zu ermitteln. Dabei werden die Kosten berücksichtigt, die der Steuerpflichtige im In- und Ausland für sich und die von ihm unterhaltenen Personen benötigt.
Als zweiter Berechnungswert kann für alle nach 2016 in die Schweiz Ausgewanderten das mindestens siebenfache des Eigenmietwerts der Immobilie oder des Mietwerts berücksichtigt werden, oder der dreifache Pensionspreis. Zuletzt ist der individuelle Mindestbetrag, der kantonal unterschiedlich ausfällt, zu berücksichtigen, dieser liegt mindestens bei von 400.000 CHF. Wird keiner dieser Werte erreicht, kann nicht pauschalisiert besteuert werden und es fällt die ordentliche Besteuerung an.
Für die jährliche Kontrollrechnung entscheidend sind die in der Steuerperiode erzielten Einkünfte aus schweizerischer Quelle und sämtlichen in der Schweiz liegendem Vermögen. Dazu zählen in der Schweiz liegendes unbewegliches Vermögen, Einkünfte aus Schweizer Patenten o. ä., Pensionseinkünfte aus Schweizer Quellen. Von diesen Bruttoerträgen dürfen Schuldzinsen oder Kapitalschulden nicht abgezogen werden.
Die Pauschalbesteuerung gilt unbegrenzt, solange die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Das Recht auf Pauschalbesteuerung erlischt sofort, wenn der Steuerpflichtige das Schweizer Bürgerrecht erwirbt oder einer Erwerbstätigkeit nachgeht.
In der Schweiz gibt es zwar festgelegte Bundessteuern, aber steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten in den Kantonen und große Unterschiede. Bevor man in die Schweiz auswandert, müssen die Ziele, z. B. ob man einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchte oder nicht, gut überlegt sein. Welcher Kanton der Richtige ist, sollte auch aus steuerlicher Sicht überprüft werden.
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