Angebot für Steuerberater

Bei der Gründung einer Familienstiftung arbeiten wir mit unterschiedlichen Experten zusammen.

Wirtschaftliche Optimierung durch die Familienstiftung

Wie können Sie als unternehmerisch denkender Steuerberater von unseren Leistungsangeboten profitieren?

Was ist unser Nutzen „business to business“?

Nach der Erfahrung gelebter Kooperationen ergeben sich Mehrwerte insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Eine Stiftung vereinfacht häufig historisch gewachsene Strukturen. Sie dient der Entflechtung und Stabilisierung

So kann zum Beispiel das Risiko einer ungewollt beendeten Betriebsaufspaltung durch eine Stiftung als „stabiler Gesellschafter“ vermieden werden. Vielfach bestehende komplexe Abfindungsmechanismen zum angestrebten Wertausgleich können durch klare Zuwendungen ersetzt werden. Erforderliche zivilrechtliche Abstimmungserfordernisse zwischen Gesellschaftsvertrag und Testament im Generationenwechsel entfallen.

  • Eine Stiftung macht die Erbschaftssteuer planbar.

Sie schützt vor plötzlichen steuerlichen Liquiditätsabflüssen und trägt damit wesentlich zum langfristigen Erhalt der Vermögenssubstanz bei. Wir geben mit der Konzeption einer Stiftung den Impuls zur Klärung in der Familie. Es besteht die erhebliche Chance, dass bei der Gründung einer Stiftung Schwelendes ausgesprochen wird. Letztlich sind eine wertschätzende Kommunikation und eine ausräumende Gesprächsführung der Kern für das Gelingen einer langfristig tragfähigen Stiftung.

  • Wir sind auf die erforderliche prozessorientierte Beratung spezialisiert und mit unserem gesamten Team in stetiger Aus- und Weiterbildung. Hiervon können Sie im Netzwerk profitieren.
  • Wir übernehmen die vollständige Haftung für die steuerliche Vermögensüberführung in sämtlichen Steuerarten.
  • Alternativ sind wir auch bei der steuerlichen Betrachtung kooperationsfähig und Sie können als etablierter Berater des Stifters im Projektverlauf die steuerliche Analyse übernehmen.
  •  Wir sind ausschließlich auf die Konzeption, Begleitung und das Management von Stiftungen spezialisiert. Mandatsschutz ist zu 100 Prozent garantiert.  


Die Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen und sonstige fortlaufende steuerliche Beratung bieten wir nicht an. Die Gründung einer Stiftung ist für alle Beteiligten spannend und eine in der Regel einmalige, besondere Transaktion. Profitieren Sie von unserer Expertise und positionieren Sie sich im Expertennetzwerk.

 

Warum suchen wir Sie als Steuerberater *in für eine Kooperation?

Bei der Gründung einer Familienstiftung arbeiten wir mit unterschiedlichen Experten zusammen.

Der Steuerberater ist für viele Unternehmer der engste Vertraute. Er kennt die finanziellen Details, ist in strategische Entscheidungen eingebunden, besitzt den Überblick über Kreditlinien, Investitionen und Verbindlichkeiten und steht den Eigentümern von Personen- und Kapitalgesellschaften bei den wirtschaftlichen und fiskalischen Fragestellungen zur Seite. Ebenso kennt er oftmals die persönlichen Umstände des Mandanten sehr genau und weiß über die privaten Vermögensverhältnisse Bescheid – auch hinsichtlich der Zeit nach der Unternehmensführung.

 

 


Daher ist der Steuerberater auch ein wichtiger Impulsgeber, um alternative Wege in der steuerlichen Behandlung von unternehmerischen und privaten Einkünften zu eröffnen. Die optimale fiskalische Struktur ist ein wichtiger Punkt im umfassenden Vermögensschutz und kann zu erheblichen Zuwächsen im Vermögen sorgen.

 

Die Familienstiftung schafft solche Möglichkeiten und hat sich daher für strategisch denkende Steuerberater als wichtige Option herausgestellt, um dem Mandanten größtmöglichen Nutzen zu bringen.

Wie funktioniert das?

Die Übertragung von gewerblichen Vermögen in eine Stiftungs-Struktur ist steuerbegünstigt möglich (anders als die reine Vermögensverwaltung von Immobilien). Die Stiftung ermöglicht durch ihre besondere Rechtsstellung eine steuerschonende Ertrags- und Ausschüttungspraxis, sodass das Vermögen durch das Prinzip der Familienstiftung erheblich gestärkt wird. Auf Erträge fallen 15 Prozent Körperschaftssteuer an, die Begünstigten unterliegen der Kapitalertragssteuer, die mit 25 Prozent abgegolten werden (im Gegensatz zur persönlichen Einkommensbesteuerung, die bis zu 45 Prozent betragen kann).

 

Die UnternehmerKompositionen beraten Steuerberater und deren Mandanten bei der strategischen Errichtung einer Familienstiftung. Es werden detailliert alle fiskalischen Besonderheiten und Lösungsmöglichkeiten vorgestellt, sodass Steuerberater genau erkennen können, welche Mehrwerte sich in der steuerlichen Bewertung und Behandlung des Vermögens für ihre Mandanten ergeben können. Dies stärkt den Vermögensschutz nachhaltig.


Gerne stellen wir Ihnen auch einen umfangreichen und detaillierten Leitfaden zur Besteuerung der Stiftung sowie der Begünstigten zur Verfügung. Sehr gerne unterbreiten wir Ihnen ein auf Sie abgestimmtes individuelles Angebot, orientiert an Ihrem direkten Mehrwert.


Wenn wir Ihr Interesse wecken konnten, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.