Der Beratungsprozess

Unsere Grundsätze beim Beratungsprozess zur Gründung einer Familienstiftung finden Sie hier.

Der Beratungsprozess zur Gründung einer Familienstiftung

Jedes Musikstück hat seinen eigenen Klang, basierend auf den Noten, seinem Fundament. Bei den Unternehmerkompositionen ist die Basis der Beratungsprozess, der für die Unternehmerpersönlichkeiten, die wir begleiten und uns folgende Ziele hat:

  • Gute Entscheidungen auf der Eigentümerebene
  • Individuelle Zufriedenheit der Beteiligten
  • Durchsetzung des Dreiklangs:
  • Vermögensschutz
  • Unternehmensfortführung
  • Familienfrieden durch eine stimmige Familienstiftung

Damit dies gelingt und der Klang Ihres Kunstwerks sich entwickeln kann, stellen sich im grundlegenden kreativen Prozess immer wieder ähnliche Fragen. Es geht dabei um das „What to do“, das „Wozu überhaupt?“ und natürlich auch der Blick auf die Optionen.


Welche Variationsmöglichkeiten gibt es bei einer Familienstiftung?

Sind diese vorgelagerten Themen klar beantwortet, geht es „ans Werk“. 

Dazu wird die Ausgangslage analysiert und dann beginnt im Beratungsprozess die Phase der Umsetzung und Komposition. Im Fall einer Familienstiftung bedeutet dies auch die rechtliche steuerliche und strategische Ausrichtung und die Entscheidung, ob man als Dirigent oder Dirigentin alle Klangnuancen selbst bestimmt oder lieber im Publikum sitzt, wenn die Produktion des eigentlichen Werkes abgeschlossen ist.

 

Die erste Phase im Beratungsprozess der Unternehmerkompositionen: Das „What to do?“ 

 

1. Worum geht es? Was ist das Ziel? 

  • Hier werden die Überlegungen in verschiedenste Richtungen auf den Punkt gebracht und die wichtigsten Ziele herausgearbeitet
  • Dabei erfolgt auch die wichtige Abgrenzung von den Themen, die nichts mit der Eigentümerebene zu tun haben, die aber vielfach den Blick auf das Wesentliche verstellen.

2. Das „Wozu?

  • Das Team der Unternehmerkompositionen ist gerne Ihr Sparringspartner auf der Eigentümer- und Gesellschafterebene. Auf der Grundlage unserer Erfahrung und in einer vernetzten Betrachtung unterstützen wir dabei, Wichtiges zu hinterfragen, denn jede Entscheidung hat einen Zweck. Der Mensch handelt zielgerichtet.
  • Die Antwort auf die Frage nach dem „Wozu“ gibt den Kompass und den Blick auf die Möglichkeiten. Hilfreich ist hier ein erfahrener Gesprächspartner oder eine Gesprächspartnerin, die nachfragen, hinterfragen und für den Blick aus verschiedenen Perspektiven sorgt. 

Um die Zielfragen mit Ihnen gemeinsam zu klären, bieten wir Ihnen in unserem Beratungsprozess insbesondere einen Strategieworkshop (Fels in der Brandung) oder Terminpauschalen an:


3. Welche Variationen sind möglich?

 

Der Beratungsprozess der Unternehmerkompositionen arbeitet hier sehr real an der Verwirklichung des reflektierten Ziels.

  • Denn egal, welches Instrument Sie wählen, keins ist „alternativlos“ und meist ergibt erst das Zusammenspiel verschiedener Instrumente in ihrer Variationsvielfalt den richtigen Klang.
  • Sinnvoll ist die eingehende Betrachtung der Handlungsalternativen, Möglichkeiten und ihrer jeweiligen Konsequenzen. Wir besprechen hier auch die Konsequenzen, die sich ergeben, wenn man nichts tut.
  • Auch das Stiftungswesen und die Stiftung kennen Vorurteile, die auf altem (Un-) Wissen oder persönlichen Interessen beruhen. Wir bringen Licht ins Dunkel. Gerne können Sie sich schon hier informieren.

Zur Begleitung der ersten Phase im Beratungsprozess haben wir zwei Angebote für Sie:



 

Die zweite Phase im Beratungsprozess der Unternehmerkompositionen: Das „How to do?“ 

 

1. Die Analyse der Ausgangssituation

  • Was sind mögliche (latente) Steuerbelastungen? Wie ist der erbschaftsteuerrechtliche Stand? 
  • Testament und Erbfolge: Planspiele oder Proben unter der Prämisse: Was wäre wenn? Welche Möglichkeiten habe ich? Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?
  • Wie wäre die Situation im Gesellschafterkreis? Können Anteile nach dem Gesellschaftsvertrag verschenkt oder vererbt werden?
  • Wie ist der Güterstand mit dem Ehepartner? Ggf. muss der Ehepartner einer Verfügung zustimmen. Ist dies geschehen? Wird das gewünscht?
  • Wie ist die erbrechtliche Situation hinsichtlich möglicher Pflichtteilsansprüche?
  • Die Antworten auf diese Fragen zum „Status quo“ ermöglichen eine fundierte kaufmännische Entscheidung, ob die Transaktionskosten zur Konzeption und Umsetzung einer Stiftungs-Struktur eine sinnvolle Investition sind. Dazu finden Sie von uns ein spezielles Angebot. Die Situationsanalyse. 

 

 

2. Die Planung der Umsetzung im Beratungsprozess

Wir planen in unserem Beratungsprozess die Umsetzung rechtlich, steuerlich und systemisch.

Welche Prinzipien und Logiken, ähnlich den Harmonien in einem Musikstück, gelten in den einzelnen Systemen: Familie Unternehmen – Eigentum?

Welche Personen sind wie beteiligt? Sind deren Würde und Respekt gewahrt? Kann Prozessgerechtigkeit hergestellt werden, indem man beteiligte Personen einbezieht oder informiert und klare Regelungen zur Entscheidungsfindung aufstellt?

 

3. Die rechtliche und steuerliche Umsetzung im Beratungsprozess

Wir beraten die Stiftung als ein Gestaltungsinstrument in der Gesamtkomposition. Wir gestalten die Satzung. unter dem Motto: Von der Inspiration zur Partitur!

Doch das ist nichts, was als fertige Partitur aus dem Schreibtisch gezogen wird. In unserem Beratungsprozess erschaffen Sie eine individuelle und für Sie maßgeschneiderte Satzung. Dazu bieten wir Ihnen Beratungen im 4-Augen-Prinzip durch spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater an. Die Gestaltung der Stiftung als „Puzzle-Teil“ mit Schnittstellen zur persönlichen Lebensplanung, Familie, Unternehmen und Eigentum ergibt sich daraus.

 

Und kann durch eine individuelle und anlassbezogene Vernetzung und im Zusammenspiel mit weiteren Instrumenten wachsen: 

als Stiftungsverbundene Gesellschaften

Nießbrauch

Versicherungsvertrag

Testament 

 

4. Die strategische Begleitung von Stiftungen und Verantwortung für die Umsetzung

Wir begleiten Stifter und Stiftungen langfristig und übernehmen auf Wunsch die Verantwortung für die Umsetzung der Stiftungsidee. Beispielsweise durch die Übernahme der Vorstandsfunktion in einer deutschen Familienstiftung oder als Aufsichtsrat oder Protektor für eine Liechtensteiner Familienstiftung

Mit der Familienstiftung das Vermögen schützen
Mit einer Liechtensteiner Familienstiftung schützen Sie Ihr Vermögen.


Sie haben weitere Fragen zur Familienstiftung?

Melden Sie sich gerne bei uns - entweder über ein Erstgespräch mit der Mandantenbetreuung, oder Sie schreiben uns eine E-Mail. 

 

Schauen Sie auch in unserer Rubrik Infothek, dort finden Sie unsere Artikel zur Familienstiftung.  Unsere Artikel zur Schweiz sind hier zu zu finden und unsere Beiträge zu Liechtenstein finden Sie hier.


Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer unternehmensverbundenen Familienstiftung.

Thorsten Klinkner

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 140 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.