Wir sind spezialisiert auf die Gestaltung von Stiftungsstrukturen für Unternehmer. Dabei steht die Frage nach der möglichen Auflösung einer Stiftung in aller Regel am Anfang eines jeden Gründungsprojekts. Das gilt für die deutsche Stiftung ebenso wie für die Liechtenstein-Stiftung. Der Wunsch nach flexiblen Strukturen ist nachvollziehbar und sinnvoll, da sich gesellschaftliche, rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Rahmenbedingungen ändern. Ein Grund, warum wir in diesem Stifterbrief ein kleines Pizzicato auf drei Aspekte des Themas legen möchten.
Erster Aspekt: Die Stiftung als Dach für unternehmerische Aktivitäten
Wird eine unternehmensverbundene Stiftung gegründet, werden natürlich mit der Errichtung auch alle denkbaren „Exit-Strategien“ diskutiert. Auch wenn dies einer auf Langfristigkeit angelegten Stiftungsgründung auf den ersten Blick widerspricht. Denn die Stiftung ist in der Regel das Dach für unternehmerische Aktivitäten, der Grundbass des Werkes eines Stifters. Die Stiftung selbst ist ja nicht unternehmerisch tätig, wohl aber die mit ihr verbundenen operativen Unternehmen. Die Stiftung ist die mittelbare oder unmittelbare Holding. Das führt zu einem großen Stiftungsvorteil, der darin besteht, dass die operativen Risiken von der damit risikoarmen Vermögensverwaltung getrennt sind. Die Flexibilität der angeschlossenen Unternehmen und der Variationsreichtum der Stiftung sind demnach differenziert zu betrachten.
Zweiter Aspekt: Eine Stiftungsauflösung ist möglich
Wie eine Stiftung aufgelöst werden kann, bestimmen die Spielregeln der ersten Satzung. Ein Grund, weshalb dieses Thema eines der mit Sicherheit wichtigen Themen ist, wenn eine Stiftung errichtet wird. Je nachdem, welche Bedingungen dort zur Stiftungsauflösung hinterlegt sind, ist auch ein „Exit“ aus der Stiftung möglich. Hier unterscheidet sich eine Liechtensteiner Stiftung grundsätzlich nicht von einer deutschen. Üblicherweise gibt der Stifter oder die Stifterin mit dem Stiftungsgeschäft und der Satzung in Deutschland bzw. den Statuten, den Beistatuten und der Absichtserklärung in Liechtenstein die Leitlinie für die spätere Stiftungstätigkeit vor, die dann vom Stiftungsmanagement umgesetzt wird. Dazu zählen auch verschiedene Ausstiegsaspekte und -szenarien. Die Stiftung kann insbesondere aufgelöst werden, wenn die Zweckverwirklichung nicht mehr sinnvoll möglich ist. Ergänzend kann für die deutsche Stiftung der Verbrauch des Stiftungsvermögens als Option vorgesehen werden. Auch die Differenzierung von Grundstockvermögen und dem sonstigen Vermögen ist in diesem Zusammenhang wichtig. In Liechtenstein kann der Stiftungsrat beispielsweise die Möglichkeit erhalten, die Stiftung in eine andere Rechtsform umzuwandeln oder sie in ein anderes Land zu verlegen, wenn es zur Verwirklichung des Stiftungszwecks sinnvoll ist, Diese und alle anderen Möglichkeiten werden in der ersten Stiftungssatzung geregelt.
Dritter Aspekt: Die Intension der Auflösungsszenarien und -regelungen
Neben der unternehmerischen Flexibilität und einer möglichen Änderung der stiftungsrelevanten Rahmenbedingungen sollten weitere Fragen beleuchtet werden.
Beispielsweise kann hinter der Frage zur Stiftungsauflösung auch mangelndes Vertrauen in die Stiftungsstruktur oder ihrem Management stehen. Auch dies ist sehr nachvollziehbar, da die Rechtsform der Stiftung in der Regel nicht zum vertrauten Repertoire eines Unternehmers gehört.
Um fehlendes Vertrauen schrittweise aufzubauen, ist es ratsam, die Stiftung schrittweise, Takt für Takt, zu entwickeln und zum Klingen zu bringen. Eine Vermögensübertragung auf einen Schlag ist aus meiner Sicht selten sinnvoll.
Praxisbewährt ist die Gründung in mittleren Lebensjahren und das Verständnis der Stiftung als zusätzlichen Baustein in der Struktur. Die Vermögensübertragung kann dann schrittweise mit unterschiedlichen Instrumenten erfolgen, z. B. Schenkung, Verkauf, Miete, Darlehen.
Besteht der Gedanke, das Privatvermögen in das Stiftungsvermögen einfließen zu lassen, sollten das Wesen der Stiftung und die individuelle Zielsetzung weiter reflektiert werden. Der wirtschaftliche Vorteil der Stiftungsidee besteht gerade darin, das Vermögen außerhalb der privaten Risiken zu verwalten und in einem niedrigeren Steuersatz als der privaten Besteuerung. Es ist aus diesem Grund bei der Stiftungsgründung immer sinnvoll zu prüfen und zu diskutieren, wozu der mögliche „Exit“ gewünscht ist und was dann passieren soll. Hier sind vielfältige Strukturierungsvarianten möglich, zu denen wir Sie gerne beraten.