Sie möchten mit dem Vermögen und den Erträgen Ihrer Stiftung Ihr eigenes Unternehmen wachsen lassen? Unabhängig von Banken und fremden Investitionen? Sie möchten nachhaltig Generationen absichern und damit Ihre Investments schützen? Ihr Lebenswerk soll vor Zersplitterung bewahrt werden?
ist das Ziel, wenn Sie über die Gründung einer Familienstiftung nachdenken. Diese Stiftungsform dient in besonderem Maße der finanziellen Versorgung der Familie und lässt sich bereits ab einer Erstausstattung von 100.000 Euro sinnvoll errichten und in einem dynamischen Aufbau entwickeln. Sie ähnelt einem Tresor, in den Ihr gesamtes Familienvermögen fließen kann und dort sicher verwahrt und vervielfacht wird.
Egal, ob es sich um sensible Wirtschaftsgüter, Immobilien, Barvermögen oder betriebliche Beteiligungen handelt. Die Familienstiftung schirmt Ihr Privatvermögen vor unternehmerischen Risiken ab und macht es auch dann nicht angreifbar, wenn familiäre oder private Situationen ein erfolgreiches Unternehmen in Bedrängnis geraten lassen.
Besser als jede andere Gesellschaftsform schützt sie vor Familienstreitigkeiten, einer Scheidung oder Erb- bzw. Nachfolgestreitigkeiten.
einer Familie, sondern auch ihre Werte, Traditionen und die über Generationen gewachsene Familienkultur. Sie sehen, mit Ihrem Willen und Ihren Vorstellungen werden Sie hier als Dirigent ein frei gestaltetes (Stiftungs-)Werk zum Klingen bringen. Auf der Grundlage dieses ganzheitlichen Stiftungskonzeptes können Sie selbstbestimmt und nach Ihren Vorstellungen die Zukunft Ihrer Nachkommen und Ihrer Unternehmungen gestalten. In Harmonie und, wenn es Ihnen gefällt, auch mit Pauken und Trompeten.
Diese Stiftungsform kann Kosten übernehmen (Schul- und Ausbildungskosten der Kinder und nachfolgender Generationen), sie kann Begünstigten Vermögen schenken, oder Mitglieder der Stifterfamilie (als Vorstände oder in anderen Funktionen) vergüten. Die Stiftung kann Erträge ausschütten, deren Erhalt der Empfänger mit einer Abgeltungssteuer von 25 % versteuert. Sie kann Wirtschaftsgüter aus dem Privatvermögen erwerben und somit vor Zugriffen geschützt in das Stiftungsvermögen einfließen lassen. Ähnlich einer Bank, nur zu den eigenen Konditionen, kann sie Darlehen vergeben und auf Sicherheiten oder festgesetzte Zinssätze verzichten. Sie können an Stifter, Familienangehörige oder an Unternehmensbeteiligungen vergeben werden.
Neben der Vergabe von Fremdkapital kann sich die Stiftung auch an Personen- und Kapitalgesellschaften in freier Höhe beteiligen oder eine UG/GmbH gründen.
Die Familienstiftung steht autonom neben der Stifterfamilie. Veräußerungsgeschäfte aller Art sind möglich, auch Immobilien können auf diesem Weg ggf. mehrfach steuerfrei veräußert werden. Eine kluge und professionelle Immobilienbesteuerung hat damit alle Voraussetzungen, die Wertzuwächse unmittelbar in der Stiftung entstehen und wachsen zu lassen.
vermeiden Interessenskonflikte und Streitigkeiten in der Familie. Entscheidend hierbei sind der Zweck der Stiftung und der individuelle Stifterwille. Beide sichern für alle Begünstigten die Ertragsquellen ab und sorgen dafür, dass Entscheidungen von Personen getroffen werden, die das nötige Know-how haben.
Eine Familienstiftung braucht wie alle anderen Stiftungsformen keine Beurkundung durch den Notar und keinen Handelsregistereintrag. Sie ist nicht zur Bilanzierung verpflichtet.
Neben der Tatsache, dass sie ein Vermögensturbo ist, werden Stifter und Stiftung vom Staat gefördert. Rechtlich mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten, steuerlich durch vielfältige Förderungen, die
auch internationale Flexibilität und die notwenige Steuerung von Geldflüssen einschließt.
Nun können Sie mit Recht als Stiftungsdirigent sagen, der Teufel einer Partitur liegt im Detail. Das stimmt.
Die UnternehmerKompositionen und Thorsten Klinkner werden mit Ihnen gemeinsam ein (Stiftungs-)Werk schreiben, das mit kluger Weitsicht und Erfahrung Stolperstellen aufspürt und umgeht.
Sie sind interessiert und wünschen sich einen inspirierenden Austausch? Dann rufen Sie uns gerne an!