Land- und Forstwirtschaft: Investitionen in langfristige Substanzwerte absichern und entwickeln

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer Familienstiftung in Deutschland oder Liechtenstein.

Genaue Zahlen zu den gesamten Vermögenswerten in der Land- und Forstwirtschaft gibt es nicht. Aber nur wenige Beispiele reichen aus, um die Bedeutung dieser traditionsreichen Anlageklasse herauszustellen: Die fünf größten Waldbesitzer Deutschlands nennen eine Fläche von mehr als 70.000 Hektar Forst ihr Eigen. Dabei handelt es sich jeweils um alte Adelsfamilien, aber auch Unternehmer und deren Family Offices investieren gezielt in die Land- und Forstwirtschaft. So gehören dem Forstwirtschaftsunternehmen Blauwald mit Sitz in Aalen, das sich in Besitz der Familie Merckle befindet, rund 8.500 Hektar Wald.

 

Das bedeutet: Land- und Forstwirtschaft ist seit Jahrhunderten ein Instrument wohlhabender Familien. Das Ziel dahinter: Der Substanzwert soll in seiner Ertragskraft erhalten bleiben und vor Risiken im Sinne der Asset Protection geschützt werden.

 

Um das zu erreichen, müssen Entscheidungen getroffen werden. Zu ihnen gehören unternehmerische Haftungsfragen, die Vermeidung einer Zersplitterung in der Generationenfolge und die legale Vermeidung von zu hohen steuerlichen Pflichten. Ebenso wichtig, gerade bei Familien mit gewachsenen Vermögen, ist die sukzessive Heranführung künftiger Generationen an die Vermögensverwaltung. Doch das braucht Zeit und Feingefühl. So, wie das Holz einer Flöte 2-5 Jahre lagern muss, um beweglich zu bleiben, soll eine gut durchdachte Nachfolgeregelung den Kindern die Flexibilität zusichern, ihre eigenen Lebenswege zu beschreiten.

 

Die Familienstiftung als Eigentümerin land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Dafür ist die Familienstiftung eine interessante und langfristig tragfähige Gestaltungsoption, die auf zwei Säulen steht. Zum einen können „Spielregeln“ der Familie unabhängig vom Eigentum betrachtet und geregelt werden, und künftige Generationen erben nicht auf einen Schlag (und im schlimmsten Fall ungeplant) große Vermögenswerte. Mit der Familienstiftung ist es möglich, dass sie langfristige und vorher bestimmbare dosierte Ausschüttungen aus der Stiftung erhalten. Kinder können so behutsam in der Stiftung an die Vermögensverwaltung herangeführt werden. Das wäre beispielsweise in der operativen Ebene der Verwaltung des Grundvermögens und/oder durch die Übernahme von Aufgaben möglich.

 

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer unternehmensverbundenen Familienstiftung.

Die Familienstiftung und ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Vorteile

 

Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sind der privaten Haftungsmasse entzogen. Es gibt keine Anteile an einer Stiftung, daher besteht auch keine mittelbare Haftung mit dem entsprechenden Vermögen. Bei möglicher Geschäftsführerhaftung bleibt diese Vermögenssubstanz hinter der Brandmauer der Stiftung unangetastet. Die Einkünfte aus der Verpachtung von deutschen landwirtschaftlichen Flächen unterliegen in Deutschland einem fixen Steuersatz in Höhe von 15 Prozent. Die Einkünfte aus der Verpachtung von ausländischem Grundvermögen werden nach den deutschen Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich von der Besteuerung freigestellt oder angerechnet. 

 

Besitz und Schenkung in die Familienstiftung überführen

Vermögenseigentümer können bestehende und künftigen land- und forstwirtschaftlichen Besitz (EU beziehungsweise Europäischer Wirtschaftsraum) per Schenkung in eine Familienstiftung überführen. Für bestehende und künftige Investitionen in Drittstaaten bietet es sich an, diese über eine GmbH zu erwerben und diese Gesellschaft dann an eine Familienstiftung als Holding-Struktur zu übertragen. Der Unternehmer verwaltet die landwirtschaftlichen Flächen dann als Vorstand der Stiftung, ohne selbst Eigentümer zu sein, soweit er diese Aufgabe selbst übernehmen möchte. Bei Zwischenschaltung einer GmbH für landwirtschaftliche Flächen aus Drittstaaten unterliegen die Einkünfte auf dieser Ebene einem fixen Steuersatz in Höhe von 15 Prozent, können unter gewissen Bedingungen freigestellt oder angerechnet werden; Ausschüttungen an die Stiftung werden mit 1,5 Prozent belastet.

 

Wichtig bei internationalen Investitionen sind die enge Abstimmung mit einem steuerlichen Berater des infrage stehenden Drittstaates sowie die Zusammenarbeit mit einem versierten Investmentprofi für Erwerb und Bewirtschaftung der Vermögenswerte.

 

Sicherlich gibt es bei Ihnen noch offene Fragen zu diesem Thema. Uns wäre Ihr grundsätzliches Interesse an der Stiftung wichtig. Ist es vorhanden, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.


Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer Familienstiftung in Deutschland und Liechtenstein.

Thorsten Klinkner

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 140 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.