Gestaltungsaktive Unternehmer beschreiben uns regelmäßig ihr zentrales Ziel mit diesen oder ähnlichen Worten. Die Verwirklichung der damit angestrebten langfristigen Unternehmenssicherung ist anspruchsvoll und hat zahlreiche Facetten. Neben der erforderlichen Heranführung eines geeigneten Nachfolgers in der operativen Unternehmensführung geht es um die Bewahrung des Familienfriedens bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge, die optimale rechtliche Struktur und die Vermeidung steuerlicher Belastungen auf die aufgebaute Substanz. Insbesondere die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist ein wesentlicher wirtschaftlicher Faktor.
Ein erfolgreicher Gesellschafter-Geschäftsführer hat die wirtschaftliche und emotionale Bedeutung treffend auf den Punkt gebracht:
Für Inhaber eines etablierten Unternehmens, die den generationenübergreifenden Fortbestand ihres Unternehmens bewirken möchten, stellt die unternehmensverbundene Familienstiftung eine ideale Struktur dar. Unternehmer zwischen 55 und 75 Jahren, die mit der Herausforderung konfrontiert sind, ihr Lebenswerk generationsübergreifend zu sichern, profitieren von einer Lösung, die mehr als nur Vermögensschutz bietet – sie sichert unternehmerische Freiheit und langfristige Kontrolle in einem klaren Ordnungsrahmen.
Eine unternehmensverbundene Familienstiftung agiert als strategisches Rückgrat, das das Unternehmen vor den Risiken des Privatlebens schützt, sei es durch Scheidung, Haftungsfälle, internationale Wohnsitzverlagerung oder unerwartete Erbfälle. Besonders im unvorhersehbaren Erbfall verhindert sie die Zersplitterung des Vermögens und sorgt dafür, dass das Unternehmen auch für kommende Generationen als Ganzes bestehen bleibt. Unabhängig davon, ob bereits ein Familienmitglied der nächsten Generation geschäftsleitende Funktionen oder sonstige Aufgaben im Unternehmen übernommen hat.
Eine Familienstiftung ist eine spezielle Form der Stiftung, die sich auf die gezielte Förderung und Unterstützung einer oder mehrerer Familien konzentriert. Trotz ihrer Bedeutung gibt es in den stiftungsrechtlichen Grundlagen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und den Landesstiftungsgesetzen keine allgemeingültige Definition der Familienstiftung.
Im BGB wird der Begriff Familienstiftung nicht explizit genannt. Das Stiftungszivilrecht ist in den §§ 80 ff. BGB geregelt, jedoch wurde auch durch die Stiftungsrechtsreform 2023 der Begriff der Familienstiftung nicht offiziell in das Gesetz eingeführt.
Der Kern einer Familienstiftung besteht darin, die Interessen einer oder mehrerer Familien zu fördern. Es handelt sich immer um eine Stiftung für eine Familie oder mehrere Familien.
Für die Einordnung als Familienstiftung ist es nicht entscheidend, ob die Stiftung von der begünstigten Familie errichtet wurde oder ob sie von dieser Familie verwaltet oder kontrolliert wird.
Eine unternehmensverbundene Familienstiftung ist eine zukunftsorientierte Struktur, die unternehmerisches Vermögen und Familieninteressen in einem stabilen rechtlichen Ordnungsrahmen vereint. Sie stellt eine Lösung dar, um die Eigentümerstruktur eines Unternehmens langfristig zu sichern und Vermögenswerte zu schützen.
Der entscheidende Unterschied zu Familienstiftungen ohne einen Unternehmensbezug besteht darin, dass eine unternehmensverbundene Familienstiftung direkt oder indirekt Anteile an einem Unternehmen hält. Sie wird dadurch zur Gesellschafterin des Unternehmens und bildet bildhaft das „Dach“ des Unternehmens. Das bedeutet, dass die Familienstiftung die Eigentümerrolle einnimmt und gleichzeitig klare Regeln für die Verwaltung des Vermögens und die Führung des Unternehmens schafft.
Die Anteile des Unternehmens verbleiben abhängig vom Stifterwillen grundsätzlich dauerhaft in der Familienstiftung und sind so vor Zersplitterung, fremden Einflüssen oder unerwünschten Verkaufsabsichten geschützt. Dies sorgt für Stabilität und ermöglicht eine langfristige Perspektive, die gerade in komplexen unternehmerischen und familiären Konstellationen essenziell ist.
Die unternehmensverbundene Familienstiftung ist eine ideale Lösung für Unternehmer, die langfristig denken und ihr Lebenswerk nachhaltig sichern möchten. Sie richtet sich an diejenigen, die den Fortbestand ihres Unternehmens über Generationen hinweg gewährleisten wollen, während sie gleichzeitig die Familie gezielt fördern und absichern möchten.
Es gibt in Deutschland etwa 700 unternehmensverbundene Familienstiftungen, die eine immense wirtschaftlich und soziale Bedeutung haben. Für Unternehmen, deren Mitarbeiter und die Wirtschaft ist eine Verbindung von (Familien-)unternehmen und Familienstiftung ein erfolgreiches Modell, um etablierte Unternehmen zu erhalten und fortzuführen.
Eine sorgfältig ausgearbeitete Satzung der Familienstiftung schafft Klarheit und Stabilität und bewahrt damit auch das unternehmerische Lebenswerk, die Arbeitsplätze und die Unternehmenskultur.
Die Familienstiftung verbindet Stabilität und Flexibilität miteinander und gibt es Stifter so vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, diese lassen sich auf die persönliche Situation anpassen, besonders im Hinblick auf die Unternehmensnachfolge.
Dem Unternehmen bietet die Familienstiftung verschiedene Vorteile:
Die Gründung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung ist ein mehrstufiger Prozess, der sowohl rechtliche, steuerliche als auch strategische Überlegungen erfordert. Dieser Weg bietet die Möglichkeit, ein Unternehmen generationenübergreifend zu sichern und gleichzeitig klare Strukturen für die Vermögensnachfolge und Familienförderung zu schaffen.
1. Ziele und Motive reflektieren
Der erste Schritt besteht darin, die persönlichen Ziele und Motive klar zu definieren. Welche Werte sollen bewahrt werden?
Welche Rolle soll das Unternehmen in der Zukunft spielen?
Auf welche Weise soll die Familie finanziell abgesichert oder gefördert werden?
In unserer Beratung legen wir besonderen Wert darauf, diese und weitere grundlegenden Fragen zu klären. Gemeinsam entwickeln wir mit Ihnen eine Vision, die Ihre unternehmerischen und familiären Werte berücksichtigt. Dieser Prozess ist der Schlüssel zu einer nachhaltigen und individuellen Stiftungsstruktur.
2. Satzung der Familienstiftung ausarbeiten
Die Stiftungssatzung ist das zentrale Dokument der unternehmensverbundenen Familienstiftung. Sie legt die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen fest, darunter:
Auf Basis unserer tiefgehenden Projekterfahrung entwickeln wir für Sie eine maßgeschneiderte Stiftungssatzung, die auf Ihre spezifischen Anforderungen abgestimmt ist und sowohl rechtlich präzise als auch praktisch umsetzbar ist.
3. Stiftungsrechtliches Anerkennungsverfahren
Die Errichtung der Stiftung erfordert eine offizielle Anerkennung durch die nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Stiftungsbehörde. In diesem Verfahren wird geprüft, ob die Satzung mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmt.
4. Übertragung der Unternehmensanteile
Nach der Anerkennung der Stiftung erfolgt die Übertragung der Unternehmensanteile auf die Familienstiftung. Dies geschieht in der Regel unentgeltlich und basiert auf einem Schenkungsvertrag.
Unsere Beratung umfasst nicht nur die rechtliche Gestaltung, sondern auch die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater sowie anlassbezogen in der interdisziplinären Projektzusammenarbeit mit spezialisierten Beratern in den Bereichen Familie, Unternehmen und Vermögen, um sicherzustellen, dass der wirtschaftliche Aufbau im Einklang mit Ihren strategischen Zielen erfolgt.
Eine unternehmensverbundene Familienstiftung ist mehr als nur eine mögliche Lösung für die Nachfolgeplanung – sie ist ein dynamisches Instrument zur langfristigen Sicherung des unternehmerischen Lebenswerks. Der ideale Zeitpunkt zur Gründung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung liegt im Lebensalter zwischen 50 und 60 Jahren.
Der Kern der Struktur liegt in der klaren Trennung zwischen dem Stiftungsvermögen und dem privaten Vermögen. So bleibt das Unternehmensvermögen unberührt von privaten Risiken. Die Familienstiftung verhindert die Zersplitterung des Unternehmensvermögens, die häufig durch Erbstreitigkeiten oder andere familiäre Entwicklungen entsteht. Diese Schutzwirkung basiert auf der Tatsache, dass die Stiftung das Vermögen „abkapselt“ – es wird in eine rechtliche Struktur überführt, die nicht durch externe Kräfte oder familiäre Streitigkeiten rechtlich beeinträchtigt werden kann.
Vermögenswerte, die im Eigentum einer unternehmensverbundenen Familienstiftung stehen, sind damit langfristig geschützt:
Die Trennung des Stiftungseigentums vom privaten Eigentum führt somit dazu, dass das Eigentum an den Vermögenswerten von den persönlichen Lebensrisiken auf privater Ebene getrennt und wirksam gesichert wird.
Bezogen auf ein Unternehmen bedeutet das: Das Unternehmen wird vor negativen Einflüssen aus dem Privatvermögen geschützt. Die Stiftung entfaltet eine rechtliche und steuerliche Abschirmwirkung, und zugleich dienen die Erträge, die in der Stiftung erwirtschaftet werden, den Zwecken der Stiftung. Bei einer Familienstiftung besteht der Zweck insbesondere in der wirtschaftlichen Förderung und Absicherung der begünstigten Familienmitglieder (sogenannte „Destinatäre“).
Der Unternehmer behält seine unternehmerische Freiheit und die volle Kontrolle über den Fortbestand seines Unternehmens. Die Stiftung erlaubt flexible Regelungen, durch die der Unternehmer auch in der Zukunft aktiv auf die Unternehmensführung Einfluss nehmen kann.
Der Stifter kann bei einer deutschen unternehmensverbundenen Familienstiftung – in der Funktion als Vorstand der Stiftung – über das Stiftungsvermögen entscheiden und verfügen. Der Vorstand kann auf der Grundlage der Satzung insbesondere entscheiden, zusätzliche Vermögenswerte zu erwerben, Finanzierungen aufzunehmen, Vermögenswerte zu verkaufen, die Gewinne aus dem Verkauf für Zuwendungen der Stiftung oder Investitionen einzusetzen, Darlehen zu vergeben, Stiftungsvermögen als Sicherheit einzusetzen. Der Stifter kann in der Stiftungssatzung die volle Verfügungsmöglichkeit gestalten oder in einzelnen Teilaspekten einschränken. In Summe bedeutet das die 100-prozentige Verfügungsmöglichkeit über das Vermögen in der Funktion als Stiftungsvorstand ohne privates Eigentum und die damit verbundenen rechtlichen Risiken.
Auf diese Weise kann der Stifter als Stiftungsvorstand und/oder als Geschäftsführer beziehungsweise Vorstand stiftungsverbundener Unternehmen weiterhin aktiv unternehmerisch gestaltend tätig sein. Dem Unternehmer wird an keiner Stelle die Kontrolle über die aktive Unternehmenstätigkeit entzogen.
Lesen Sie hier mehr dazu, wozu Ihnen eine unternehmensverbundene Familienstiftung dient:
Die Gestaltung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung ist ein hochindividueller Prozess, der weit über das Erstellen einer rechtlichen Struktur hinausgeht. Um den Unternehmern eine maßgeschneiderte und zukunftsorientierte Lösung zu bieten, arbeiten wir in zwei klar definierten Phasen, die sicherstellen, dass sowohl die unternehmerischen Visionen als auch die persönlichen Werte des Stifters in der Struktur der Stiftung voll zur Geltung kommen.
In der ersten Phase geht es um die strategische Ausrichtung. Gemeinsam mit dem Unternehmer werden die großen Ziele der Stiftung definiert: Welche Rolle soll die Stiftung in der Unternehmens- und Vermögensnachfolge spielen? Wie soll sie die Familie und das Unternehmen langfristig absichern? Diese Phase ist geprägt von intensiven Gesprächen und der klaren Herausarbeitung der individuellen Bedürfnisse und Werte des Unternehmers. Dabei entsteht eine klare Vision, wie die Stiftung nicht nur rechtlichen, sondern auch familiären und unternehmerischen Anforderungen gerecht werden kann. Die Stiftung wird so konzipiert, dass sie ein lebendiges Abbild der Werte und Visionen des Stifters ist und nicht nur ein formaler rechtlicher Rahmen bleibt.
Nachdem die Ziele klar definiert wurden, folgt die umsetzungsorientierte Phase. Hier liegt der Fokus auf der präzisen Gestaltung der Stiftungssatzung, die alle wichtigen rechtlichen und steuerlichen Schutzmechanismen beinhaltet und dabei gleichzeitig die unternehmerische Flexibilität bewahrt. Die Stiftungssatzung wird so entworfen, dass sie Raum für mögliche Anpassungen lässt, um auf künftige Veränderungen oder Bedürfnisse reagieren zu können, während der ursprüngliche Stifterwille weiterhin gewahrt bleibt. Diese Phase vereint juristische Präzision mit der nötigen Flexibilität, um sicherzustellen, dass die Stiftung nicht nur heute, sondern auch in Zukunft stabil und handlungsfähig bleibt.
Wenn Sie nach einer Lösung suchen, die nicht nur den Fortbestand Ihres Unternehmens sichert, sondern auch Ihre unternehmerischen Werte und Ihre Familie über Generationen hinweg schützt, dann laden wir Sie ein, den nächsten Schritt zu gehen. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Struktur, die Ihre Visionen widerspiegelt und flexibel auf zukünftige Herausforderungen reagiert.
Unser Beratungsprozess beginnt immer mit einer detaillierten Analyse Ihrer Situation und einer klaren Zieldefinition.
Erst danach entwickeln wir gemeinsam die technische Umsetzung, um eine unternehmensverbundene Familienstiftung zu errichten, die Ihren Bedürfnissen entspricht.
Durch unsere langjährige Erfahrung und unser interdisziplinäres Netzwerk stehen wir Ihnen als verlässlicher Sparringspartner zur Seite.
Die unternehmensverbundene Familienstiftung hat sich in der Praxis als effektives Instrument erwiesen, um nicht nur den Fortbestand von Unternehmen zu sichern, sondern auch die unternehmerischen Visionen über Generationen hinweg zu bewahren. Prominente Beispiele zeigen, wie erfolgreiche Unternehmer diese flexible Struktur genutzt haben, um ihr Lebenswerk zu schützen.
Melden Sie sich gerne bei uns - entweder über ein Erstgespräch mit der Mandantenbetreuung, oder Sie schreiben uns eine E-Mail.
Schauen Sie auch in unserer Rubrik Infothek, dort finden Sie unsere Artikel zur Familienstiftung. Unsere Artikel zur Schweiz sind hier zu zu finden und unsere Beiträge zu Liechtenstein finden Sie hier.
Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 140 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.