Nachteile der GmbH als Holding


Nachteile der GmbH als Holding

1. Verwaltungsvermögen und Erbschaftsteuer

  • Nach einem Unternehmensverkauf wird Vermögen, das in der GmbH verwaltet wird (z. B. Wertpapiere, Immobilien, Edelmetalle), steuerlich als Verwaltungsvermögen eingestuft. Dieses Vermögen gilt nicht als begünstigtes Betriebsvermögen und unterliegt daher vollumfänglich der Erbschaftsteuer.

2. Ertragsteuerliche Nachteile bei Immobilienverkäufen

  • Immobilienverkäufe innerhalb der GmbH unterliegen der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Steuerfreie Veräußerungen wie bei Privatvermögen (§ 23 Einkommensteuergesetz, EStG) sind nicht möglich. Die Verwendung der sog. § 6b-Rücklage kann Steuerstundungseffekte erzielen, ist jedoch an strenge Voraussetzungen gebunden.

3. Einschränkungen bei der Vermögensnachfolge

  • Ungewollte Erbengemeinschaft: Bei plötzlichem Todesfall des Gesellschafters können GmbH-Anteile ungeplant auf mehrere Erben übergehen, was eine ungewollte Erbengemeinschaft begründen kann. Diese Gemeinschaft führt oft zu Streitigkeiten über die Verwaltung und Nutzung der Anteile sowie über Ausschüttungen und Entscheidungen auf Gesellschafterebene.
  • Liquiditätsabfluss durch Abfindung weichender Erben: Wird im Gesellschaftsvertrag geregelt, dass weichende Erben auszuzahlen sind, entsteht für die verbleibenden Gesellschafter oder die GmbH-Holding ein erheblicher Liquiditätsbedarf. Die Auszahlung der Abfindung basiert meist auf dem Verkehrswert der Gesellschaftsanteile, der insbesondere nach einem Unternehmensverkauf oder bei thesaurierten Gewinnen hoch ausfallen kann. Dies kann die Liquidität der GmbH stark belasten und möglicherweise zu einer Zwangsveräußerung von Vermögenswerten führen.

4. Bindung an gewerbesteuerliche Belastung

  • Die Holding-GmbH ist stets gewerbesteuerpflichtig, selbst wenn sie nur Vermögensverwaltung betreibt. Dies führt zu einer zusätzlichen Steuerbelastung, die bei anderen Strukturen, wie z. B. der Familienstiftung, vermieden werden kann.

5. Risiken durch Wegzug und internationale Besteuerung

  • Im Falle eines Wohnsitzwechsels ins Ausland kann die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz, AStG greifen, was eine sofortige Versteuerung stiller Reserven auslösen kann.

6. Hohes Maß an Verwaltung und Dokumentation

  • Die gesetzlichen Anforderungen an die Beschlussfassung, Buchführung und Berichterstattung einer GmbH sind höher als bei Personengesellschaften. Insbesondere bei internationalen Holding-Strukturen kommen zusätzliche Compliance-Anforderungen hinzu.

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Thorsten Klinkner

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 140 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.