Vorteile der GmbH & Co. KG als Holding


Vorteile der GmbH als Holding

1. Steuerliche Begünstigung bei Veräußerungsgewinnen

  • Gewinne aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen können nahezu steuerfrei erzielt werden. Nach § 8b Körperschaftsteuergesetz, KStG unterliegen 95 % der Veräußerungsgewinne der steuerlichen Freistellung, sodass effektiv nur etwa 1,5 % Steuerbelastung (inkl. Gewerbesteuer) anfällt. Bei einer nicht gewerbesteuerpflichtigen Holding reduziert sich die Steuerbelastung auf 0,75 %. Diese Regelung macht die GmbH als Holding besonders attraktiv für Exit-Strategien und Nachfolgeregelungen.

2. Thesaurierung von Gewinnen

  • Gewinne, die in der GmbH verbleiben und nicht ausgeschüttet werden, unterliegen lediglich der Körperschaftsteuer von 15 % (zzgl. Gewerbesteuer). Dadurch kann Vermögen innerhalb der GmbH effektiv aufgebaut und reinvestiert werden. Dies ist ein entscheidender Vorteil gegenüber einer Personengesellschaft, bei der Gewinne grundsätzlich mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuert werden.

3. Trennung von Privat- und Betriebsvermögen

  • Das Vermögen innerhalb der GmbH ist strikt vom Privatvermögen des Gesellschafters getrennt. Die Beteiligung an der GmbH-Holding selbst stellt jedoch einen Vermögenswert dar, der dem Privatvermögen des Gesellschafters zugeordnet wird. Dadurch bleibt das Vermögen der GmbH mittelbar anfällig für persönliche Lebensrisiken wie Scheidung, Insolvenz oder Gläubigerzugriffe. Während damit die Haftung für operative Tätigkeiten der GmbH auf die Gesellschaft beschränkt ist, können persönliche Lebensrisiken des Gesellschafters dennoch auf die GmbH-Anteile durchschlagen. Ein effektiver Schutz setzt daher weitergehende Maßnahmen voraus, wie z. B. Eheverträge, testamentarische Regelungen oder den Einsatz anderer Holdingformen wie einer unternehmensverbundenen Familienstiftung, die das Vermögen von Person des Gesellschafters entkoppelt.

4. Rechtsformflexibilität

  • Die GmbH bietet klare Haftungsbegrenzung: Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage. Zudem kann die Geschäftsführung flexibel strukturiert werden, etwa durch Einsetzung externer Geschäftsführer. Dies erleichtert insbesondere in größeren Familien die Organisation von Nachfolgeregelungen.

5. Steuerfreie Umstrukturierungen

  • Innerhalb einer Holding-Struktur können Beteiligungen auf der Grundlage des Umwandlungsrechts steuerneutral umgeschichtet oder reorganisiert werden. Dadurch wird die langfristige Optimierung der Unternehmensstruktur gefördert.

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Thorsten Klinkner

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 140 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.