Die Vorteile der unternehmensverbundenen Familienstiftung als Holding


Die unternehmensverbundene Familienstiftung als Holding - Vorteile

Vermögensschutz und Ordnung

Trennung vom Privatvermögen

Effektive Abschirmung: Anders als bei der GmbH oder der GmbH & Co. KG sind die Vermögenswerte der Stiftung vollständig vom Privatvermögen der Begünstigten getrennt. Dadurch sind sie geschützt vor persönlichen Lebensrisiken, wie:

  • Scheidung.
  • Insolvenz.
  • Gläubigerzugriff.
  • Wegzugsbesteuerung.
  • Ungeplanten Erbengemeinschaften. Das Stiftungsvermögen gehört rechtlich der Stiftung und ist daher nicht Bestandteil des Nachlasses eines Begünstigten. Dies schützt die Vermögenssubstanz nachhaltig.

Absicherung des Gesamtvermögens:

Die Familienstiftung haftet nur mit ihrem eingezahlten Kapital (z. B. Stammkapital der GmbH oder Kommanditeinlage bei einer GmbH & Co. KG). Risiken aus unternehmerischer Tätigkeit bleiben auf der operativen Ebene begrenzt, während das restliche Vermögen der Stiftung unangetastet bleibt.

 

Keine Zersplitterung des Vermögens

 

Die Familienstiftung als Holding garantiert, dass das Vermögen nicht durch Erbfolge aufgeteilt wird, sondern als Einheit bestehen bleibt. Es wird nicht vererbt, sondern nach den Regeln der Stiftungssatzung verwaltet.

Damit entfallen Konflikte, die durch Erbengemeinschaften entstehen, und das Vermögen bleibt langfristig handlungsfähig. 

 

Privatsphäre und reduzierte Offenlegungspflichten

Familienstiftungen sind in Deutschland nicht grundsätzlich zur Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse verpflichtet, sofern sie ausschließlich vermögensverwaltend tätig sind. Dies schützt die Privatsphäre der Familie und ist besonders relevant für Unternehmerfamilien, die ihre Vermögensstruktur diskret halten möchten.

 

Werden jedoch Tochterunternehmen gehalten, die zur Konzernrechnungslegung verpflichten, oder übt die Stiftung eine operative Tätigkeit aus, können Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten entstehen. In solchen Fällen ist ein Konzernabschluss nach § 290 Handelsgesetzbuch, HGB erforderlich, der im Bundesanzeiger veröffentlicht werden muss.

 

Durch sorgfältige Strukturierung (z. B. Trennung von operativen und vermögensverwaltenden Einheiten) und die Wahl internationaler Standorte wie Liechtenstein kann die Privatsphäre der Stiftung trotz der gesetzlichen Anforderungen weitgehend bewahrt werden.


Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer Familienstiftung in Deutschland und Liechtenstein.
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Steuerliche Vorteile

  • Steueroptimierte Veräußerungen
  • Niedrige Steuerlast bei Unternehmensverkäufen: Ähnlich wie bei der GmbH-Holding unterliegen Veräußerungsgewinne aus Betriebsvermögen nur der Körperschaftsteuer von 0,75 % (nach § 8b Körperschaftsteuergesetz, KStG). Die Familienstiftung vereint somit die steuerlichen Vorteile einer Kapitalgesellschaft mit zusätzlichem Vermögensschutz.
  • Steuerfreiheit bei Immobilienverkäufen
  • Vermögensverwaltung als Privatperson: Die Familienstiftung kann Immobilien steuerfrei verkaufen, sofern die Haltefristen eingehalten werden. Sie erzielt dabei Einkünfte wie eine Privatperson und profitiert von der entsprechenden Steuerfreiheit nach § Einkommensteuergesetz, 23 EStG. Dies ist ein erheblicher Vorteil gegenüber der GmbH, die Immobiliengewinne stets der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterwerfen muss.
  • Planbare Erbschaftsteuer:

Deutschland:
Alle 30 Jahre fällt in Deutschland eine sogenannte Erbersatzsteuer an, die planbar ist.
Die 30-Jahres-Periode ermöglicht es, die Steuerlast langfristig durch die Nutzung von Rücklagen zu finanzieren.
 
Liechtenstein:
In Liechtenstein ansässige Familienstiftungen sind vollständig von der Erbschaftsteuer befreit, was sie für internationale Unternehmerfamilien besonders attraktiv macht.


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Langfristige Flexibilität

  • Internationale Bewegungsfreiheit
  • Keine Wegzugsbesteuerung: Weder der Stifter noch die Begünstigten unterliegen der Wegzugsbesteuerung, da das Vermögen der Stiftung nicht Teil des Privatvermögens ist. Es ist jedoch darauf zu achten, dass der Verwaltungssitz der Familienstiftung in Deutschland verbleibt, um steuerliche Privilegien nicht zu verlieren.
  • Nachhaltige Förderung der Familie
  • Stetige Ausschüttungen: Die Familienstiftung kann Erträge aus dem Vermögen regelmäßig ausschütten, ohne die Substanz anzugreifen. So können Begünstigte langfristig von der Stiftung profitieren, ohne das Vermögen zu gefährden. Beispiel: Ein Stiftungsvermögen von 50 Millionen EUR mit einer Rendite von 5 % ermöglicht jährliche Ausschüttungen von 2,5 Millionen EUR, ohne die Substanz zu verringern.

Bewahrung der Familienwerte

Leitlinien für die Zukunft:

Die Stiftungssatzung kann klare Vorgaben zur Unternehmenskultur und Nutzung des Vermögens enthalten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Werte des Stifters über Generationen hinweg bewahrt werden.



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Thorsten Klinkner

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 140 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.