Effektive Abschirmung: Anders als bei der GmbH oder der GmbH & Co. KG sind die Vermögenswerte der Stiftung vollständig vom Privatvermögen der Begünstigten getrennt. Dadurch sind sie geschützt vor persönlichen Lebensrisiken, wie:
Absicherung des Gesamtvermögens:
Die Familienstiftung haftet nur mit ihrem eingezahlten Kapital (z. B. Stammkapital der GmbH oder Kommanditeinlage bei einer GmbH & Co. KG). Risiken aus unternehmerischer Tätigkeit bleiben auf der operativen Ebene begrenzt, während das restliche Vermögen der Stiftung unangetastet bleibt.
Die Familienstiftung als Holding garantiert, dass das Vermögen nicht durch Erbfolge aufgeteilt wird, sondern als Einheit bestehen bleibt. Es wird nicht vererbt, sondern nach
den Regeln der Stiftungssatzung verwaltet.
Damit entfallen Konflikte, die durch Erbengemeinschaften entstehen, und das Vermögen bleibt langfristig handlungsfähig.
Familienstiftungen sind in Deutschland nicht grundsätzlich zur Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse verpflichtet, sofern sie ausschließlich vermögensverwaltend tätig sind. Dies schützt die Privatsphäre der Familie und ist besonders relevant für Unternehmerfamilien, die ihre Vermögensstruktur diskret halten möchten.
Werden jedoch Tochterunternehmen gehalten, die zur Konzernrechnungslegung verpflichten, oder übt die Stiftung eine operative Tätigkeit aus, können Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten entstehen. In solchen Fällen ist ein Konzernabschluss nach § 290 Handelsgesetzbuch, HGB erforderlich, der im Bundesanzeiger veröffentlicht werden muss.
Durch sorgfältige Strukturierung (z. B. Trennung von operativen und vermögensverwaltenden Einheiten) und die Wahl internationaler Standorte wie Liechtenstein kann die Privatsphäre der Stiftung trotz der gesetzlichen Anforderungen weitgehend bewahrt werden.
Deutschland:
Alle 30 Jahre fällt in Deutschland eine sogenannte Erbersatzsteuer an, die planbar ist.
Die 30-Jahres-Periode ermöglicht es, die Steuerlast langfristig durch die Nutzung von Rücklagen zu finanzieren.
Liechtenstein:
In Liechtenstein ansässige Familienstiftungen sind vollständig von der Erbschaftsteuer befreit, was sie für internationale Unternehmerfamilien besonders attraktiv macht.
Leitlinien für die Zukunft:
Die Stiftungssatzung kann klare Vorgaben zur Unternehmenskultur und Nutzung des Vermögens enthalten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Werte des Stifters über Generationen hinweg bewahrt werden.
Möchten Sie mehr über die Vorteile einer unternehmensverbundenen Familienstiftung erfahren und wie sie zur langfristigen Sicherung Ihres Unternehmens beitragen kann? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch und lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse finden.
Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 140 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.