Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer unternehmensverbundenen Familienstiftung.

Differenzieren Sie in Ihren Überlegungen die Vermögensnachfolge (das Eigentum) von der operativen Unternehmensnachfolge. 

Die Gestaltung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung ist zunächst unabhängig davon, ob ein Kind oder ein familienfremder Geschäftsführer das Unternehmen operativ führt. Die häufige Bezeichnung einer Familienstiftung als „externe Lösung“ führt insoweit in die Irre.

 

Wechselseitig zu der klaren Struktur für das Unternehmen schützt die Familienstiftung das Stiftungsvermögen für die Familie wirksam vor operativen Risiken. Anders als bei Gesellschaftsanteilen im Privatvermögen ist ein Dominoeffekt auf das Stiftungsvermögen ausgeschlossen, der sich zum Beispiel aus der Haftung als Geschäftsführer ergeben kann.

 

Eine sorgfältig konzipierte Familienstiftung ist damit ein wesentlicher Faktor des Risikomanagements auf der Eigentümerebene. Anders als herkömmliche Modelle der Strukturierung – beispielsweise Holdinggesellschaften – ermöglicht die unternehmensverbundene Familienstiftung eine nahtlose Verzahnung von Vermögensschutz, aktiver Unternehmensführung und klarer Nachfolgeregelung. Die rechtliche Verbindung zwischen dem Unternehmen und dem Privatvermögen wird gelöst. Unternehmer behalten unter dem Dach der Familienstiftung in der Funktion als Stiftungsvorstand und/oder Geschäftsführer des Unternehmens ihre Gestaltungsfähigkeit, während gleichzeitig die Grundlage für eine zukunftssichere Unternehmensführung geschaffen wird.

 

Die unternehmerische DNA kann in der Satzung der Familienstiftung langfristig wirksam verankert werden. Anders als ein Gesellschaftsvertrag einer Personen- oder Kapitalgesellschaft ist es ausgeschlossen, die Satzung einer Familienstiftung gegen den Willen des Stifters zu verändern. Der freie Stifterwille ist der verbindliche Maßstab. Der Stifter gestaltet in der Satzung die langfristigen Spielregeln im Zusammenwirken von Stiftung und Unternehmen und schafft den Rahmen für die von ihm gewünschte Flexibilität. Die häufige Frage nach der möglichen Änderung einer Stiftungssatzung beantworten wir hier.

 

Um die Bedeutung und den Nutzen einer unternehmensverbundenen Familienstiftung für Sie weiter zu verdeutlichen, möchten wir einige Stimmen unserer zufriedenen Mandanten teilen.


 Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer unternehmensverbundenen Familienstiftung.
 Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer unternehmensverbundenen Familienstiftung.
 Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer unternehmensverbundenen Familienstiftung.


Möchten Sie mehr über die Vorteile einer unternehmensverbundenen Familienstiftung erfahren und wie sie zur langfristigen Sicherung Ihres Unternehmens beitragen kann? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch und lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse finden.


Sie haben weitere Fragen zur Familienstiftung?

Melden Sie sich gerne bei uns - entweder über ein Erstgespräch mit der Mandantenbetreuung, oder Sie schreiben uns eine E-Mail. 

 

Schauen Sie auch in unserer Rubrik Infothek, dort finden Sie unsere Artikel zur Familienstiftung.  Unsere Artikel zur Schweiz sind hier zu zu finden und unsere Beiträge zu Liechtenstein finden Sie hier.


Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer unternehmensverbundenen Familienstiftung.

Thorsten Klinkner

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 140 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.