Stiftung und Unternehmen

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer Familienstiftung in Deutschland oder Liechtenstein.

Stiftung & Co. KGAA

Dieses stimmige Gestaltungsprinzip bringt Börsengang und Unternehmenskontinuität in Einklang und zu einem harmonischen Duett. Generell bietet ein Börsengang attraktive Möglichkeiten für Mittelständler, um ihr Unternehmen fit für die Zukunft zu machen. An der Börse wird frisches Kapital für Wachstumsinvestitionen eingesammelt. Gleichzeitig gewinnt das Unternehmen an Bekanntheit und wird von der Öffentlichkeit als aufstrebende Marke im Wettbewerb wahrgenommen. Berührungsängste mit einem Börsengang werden regelmäßig dadurch hervorgerufen, dass die Inhaberfamilie einen Verlust der Unternehmensführung an institutionelle Anleger befürchtet.


Die Stiftung & Co. KGaA: Mit Stiftung und Familienunternehmen an die Börse

Die Antwort auf die Frage, wie der Spagat aus Börsengang und Absicherung der Unternehmensteuerung durch die Inhaberfamilie gelingen kann, liefert die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Die KGaA kombiniert gezielt die Klangfarben von Kommanditgesellschaft (KG) und Aktiengesellschaft (AG). Genau wie die AG ist auch die KGaA eine Kapitalgesellschaft, über deren Aktien an der Börse frisches Kapital eingesammelt werden kann. Von der KG wird die Unterscheidung zwischen zwei Arten von Gesellschaftern übernommen: dem persönlich haftenden Komplementär und den (nicht haftenden) Kommanditaktionären.

 

Der Komplementär einer KGaA hat eine deutlich stärkere Stellung als der Vorstand einer AG. Geschäftsführung und Vertretung obliegen einzig und allein dem Komplementär, die Kommanditaktionäre haben lediglich Kontrollrechte. Sie treffen keine Führungsentscheidungen. Auch steht der Komplementär nach der Übernahme seiner Position fest und wird nicht aus dem Kreis der Kommanditaktionäre gewählt. Anders als der Vorstand einer AG kann der Komplementär einer KGaA somit nicht abgewählt werden. Auch sind die meisten seiner Führungsentscheidungen nicht von der Zustimmung der Kommanditaktionäre abhängig.

 

Wird das Unternehmen von einer Stiftung dirigiert, die das Podest der Komplementärin besteigt, handelt es sich um eine Stiftung & Co. KGaA. Wie ein Mensch hat eine Stiftung keine Anteilseigner oder Mitglieder, sie gehört sich ausschließlich selbst. Auf diese Weise werden die Komplementärstellung in der KGaA und somit die Führungsposition im Unternehmen losgelöst von den Lebensrisiken der Inhaberfamilie. Es gibt keine Anteile an der Komplementärin, die im Zuge von Erbfällen unkontrolliert aufgesplittert oder an außenstehende Dritte übertragen werden können.


Generationenübergreifende Sicherheit und Unternehmenskontinuität durch die Satzung der Familienstiftung

Die Satzung der Familienstiftung kann im Gegensatz zu einem Gesellschaftsvertrag nicht gegen den Willen des Stifters abgeändert werden. Der Inhaber des Unternehmens hat zu Lebzeiten die Möglichkeit, in der Stiftungssatzung und in der Satzung der KGaA generationenübergreifend verbindliche Regelungen für Unternehmensführung und -philosophie zu verankern. Damit ist die Unternehmenskontinuität langfristig und personenunabhängig gesichert.

 

In der Rechtsform einer Stiftung & Co. KG lebt zum Beispiel der Fotodienstleister CEWE erfolgreich vor, wie Börsengang und Unternehmenskontinuität zu einem harmonischen Duett in Einklang gebracht werden können. Das Unternehmen aus Oldenburg wurde im Jahr 1961 von Heinz Neumüller gegründet, damals unter dem Namen „Cewe Color“. Zu Ehren seines Schwiegervaters Carl Wöltje, der 1912 mit der Gründung der „Photographischen Anstalt“ den Grundstein des Unternehmens legte, wählte Heinz Neumüller dessen Initialen als Firmenname. Heute beschäftigt CEWE über 3..400 Mitarbeiter an Standorten unter anderem in Deutschland, Frankreich und Osteuropa. Seit 1993 ist das Unternehmen an der Börse gelistet und Mitglied im SDAX.

 

Das Unternehmen CEWE ist damit ein Positivbeispiel für das Motto „Mit Stiftung und Familienunternehmen an die Börse“. Während die Stiftung als Komplementärin und somit als stabiles Führungsgremium für eine langfristig orientierte Unternehmensführung im Sinne der Stifterfamilie sorgt, bietet sich die Möglichkeit, über die Kommanditaktien an der Börse frisches Kapital einzusammeln und das Unternehmen über Erweiterungsinvestitionen fit für die Zukunft zu machen. Auf diese Weise kann auch für inhabergeführte Familienunternehmen der Spagat zwischen Börsengang und Unternehmenskontinuität erfolgreich auf den Weg gebracht werden.


Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer Familienstiftung in Deutschland und Liechtenstein.

Thorsten Klinkner

 

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 140 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.



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