Im erfolgreichen Aufbau eines Unternehmens steckt sehr viel Liebe zur Sache, Leidenschaft und Kraft. Es wundert also nicht, dass dies ein Prozess ist, der viele Unternehmerfamilien über Generationen beschäftigt und antreibt. Natürlich stellt sich dann auch die Frage, wie die Unternehmenssubstanz am besten geschützt und weiterentwickelt werden kann. Die Nachfolge und Fortführung sollte geklärt, die Familie abgesichert und das Unternehmen im Interesse aller Mitarbeiter und Geschäftspartner auf festen Füßen stehen. Zur Verwirklichung dieser Ziele bietet sich die Errichtung einer Familienstiftung als Holding an.
Eine Familienstiftung kann „Holding“ sein. Bei einer Holding handelt es sich um einen Rechtsträger, der die Anteile an operativen Gesellschaften hält. Besonders im Hinblick auf das Ziel,
Unternehmen langfristig zu schützen, bietet eine Familienstiftung mit Holdingfunktion verschiedene Vorteile gegenüber klassischen Holding-Rechtsformen, wie einer GmbH oder einer AG.
Die Unternehmensgruppe wird unmittelbar durch eine Kapitalgesellschaft („Führungsholding“) geleitet, die sämtliche Anteile an den operativen Gesellschaften hält und die Geschäftstätigkeit
steuert. Die operativen Gesellschaften pflegen die Kundenbeziehungen.
Die Anteile an der Führungsholding wiederum werden durch einen Rechtsträger ohne Gesellschafter, Mitglieder oder ähnliche Einflussgruppen gehalten: eine Familienstiftung.
Diese unternehmensverbundene Familienstiftung kann individuell als Bank, Versorgungswerk und Anker der Unternehmenskultur eingesetzt
werden.
Eine Familienstiftung unterscheidet sich von Personen- oder Kapitalgesellschaften wesentlich dadurch, dass sie keine Anteile hat. Das Eigentum der Familienstiftung ist klar getrennt vom
Privatvermögen des Stifters und der begünstigten Unternehmerfamilie.
Da der Stifter keine Anteile an der Familienstiftung bzw. dem Stiftungsvermögen innehaben kann, ist das Stiftungsvermögen und damit das stiftungsverbundene Unternehmen vor plötzlichen
persönlichen Schicksalsschlägen und Änderungen der Lebensumstände geschützt. Die Stiftung wirkt als Bollwerk gegen die wirtschaftlichen Auswirkungen von Trennung, Erbstreit, steuerlichem Wegzug
und Haftung. Die Familienstiftung ist damit ein stabiler Gesellschafter.
Die Satzung enthält die Spielregeln. Zur durchdachten Gestaltung einer zukunftsorientieren Führung ist es besonders wichtig, die Satzung der Familienstiftung mit den Gesellschaftsverträgen der
Führungsholding und den operativen Gesellschaften in Einklang zu bringen. Das ist ausgehend von der Präambel der Stiftung sehr gut möglich. Der gedankliche Weg geht vom
übergeordneten Sinn zu den Antworten auf die Fragen des täglichen Handelns.
Der unternehmerische Stifter kann sich und seine Lebenserfahrung als Stiftungsvorstand und Geschäftsführer der stiftungsverbundenen Unternehmen einbringen. Oftmals ist das eine weise Entscheidung
und der Wegfall der Erfahrung und des Spirits wäre ein herber Verlust. Eine „Rente mit 65“ ist für viele aus überzeugenden Gründen keine Option. Als Entscheidungsmaßstab wichtiger sind Freude,
Erfahrung und Kompetenz. Im stiftungsverbundenen Unternehmen ist die Übernahme von Verantwortung losgelöst vom Lebensalter möglich. Die „Nachfolge“ ist geregelt. Die Warnsysteme der
finanzierenden Banken bleiben auf „grün“.
Ist die Strategie reflektiert erfolgt die solide technische Umsetzung. In einem oftmals dynamischen Prozess werden die Anteile der Führungsholding und das für einen generationenübergreifenden Schutz vorgesehene Privatvermögen zu Lebzeiten des Inhabers an eine Familienstiftung übertragen. Dabei wird die gesamte Klaviatur der Gestaltung genutzt. Die Übertragung erfolgt durch unterschiedliche Vertragswerke, insbesondere Schenkungs- und Kaufverträge.
Die Familienstiftung ist generell Bestandteil eines umfassenden Vermögensschutzes. Bei einer Familienstiftung
als Holding verbleiben die operativen Risiken auf Ebene der Gesellschaften der Unternehmensgruppe, das übrige Stiftungsvermögen ist davor geschützt.
Zum Beispiel können auf operativer Ebene die Rechtsformen einer GmbH oder GmbH & Co. KG eingesetzt werden, um Geschäfte in Form von Handel, produzierendem Gewerbe oder Dienstleitungen zu
tätigen. Dabei haftet den Gläubigern einer GmbH ausschließlich das Vermögen ebendieser GmbH (im Fall der GmbH & Co. KG das Vermögen der Komplementär-GmbH), während das Vermögen der
Gesellschafter vor einem Zugriff der Gläubiger geschützt bleibt. Ist der Gesellschafter eine Stiftung, wird das Vermögen auch vor einer möglichen Haftung als Geschäftsführer geschützt. Auf diese
Weise entsteht ein umfassender Vermögensschutz zur gesicherten gewünschten Finanzierung des Lebensbedarfs.
Da die Stiftung keine Übersichten über ihr Vermögen veröffentlicht, ist für ein hohes Maß an Diskretion gesorgt. Selten werden unternehmerische Verantwortung und Risiko gewürdigt, stattdessen
besteht ein hohes Maß an Neid und Missgunst. Dieser Schutzaspekt wird daher für viele Unternehmerfamilien leider immer wichtiger.
Ergebnisabführungsverträge oder die Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben sollten auf die Führungsholding beschränkt bleiben, damit das Stiftungsvermögen von den operativen Risiken abgeschirmt
ist, und sie so ihrem Hauptziel, dem Schutz des lange erarbeiteten Vermögens, gerecht werden kann.
Damit ist eine Familienstiftung ein kraftvolles Instrument, um in der Funktion als Holding die Anteile einer Familienunternehmensgruppe und weitere Anlageklassen generationenübergreifend für die
Stifterfamilie zu schützen.
Wichtige Entscheidungen sind ein Prozess - wie die Übungsstunden am Klavier. Es braucht Wissen, Übung und Verständnis, um das Beste aus dem entstehen zu lassen, was man sich wünscht und was
potenziell vorhanden ist. Man muss das Wesentliche finden und auf dem Weg dorthin offene Fragen beantworten.
Wir begleiten Sie gerne auf diesem Weg. Von der Inspiration zur Partitur und Aufführung!
Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 140 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.