Vorteile der GmbH & Co. KG als Holding


Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer Familienstiftung in Deutschland und Liechtenstein.

1. Schrittweise Vermögensübertragung

  • Die GmbH & Co. KG ermöglicht durch die Nutzung der Schenkungsteuer-Freibeträge (400.000 EUR pro Kind alle 10 Jahre) eine schrittweise Vermögensübertragung an die nächste Generation. Der Wertzuwachs erfolgt bereits bei den Nachkommen.
  • Mit einem Vorbehaltsnießbrauch bleibt die Kontrolle und der Zugriff auf die Erträge beim Übertragenden, während das Eigentum bereits bei der nächsten Generation liegt. Diese Gestaltung kann erhebliche Steuerstundungseffekte mit sich bringen, erfordert jedoch eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Prüfung, da der Nießbrauch komplexe steuerliche Rückwirkungen haben kann.

2. Flexibilität bei der Einbindung der Familie

  • Familienmitglieder können als Kommanditisten eingebunden werden, wodurch Vermögensübergabe und Verantwortungsübertragung sukzessive erfolgen können. Durch die klare Abgrenzung von Haftung (Kommanditisten) und Leitung (Komplementär-GmbH) bleibt die Struktur stabil, auch wenn weitere Gesellschafter aufgenommen werden.

3. Steuerliche Transparenz

  • Gewinne und Verluste der GmbH & Co. KG werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet und können auf deren Ebene mit anderen Einkünften verrechnet werden.
  • Dadurch können auch steuerliche Verluste aus der Holdingstruktur effizient genutzt werden, beispielsweise für den Verlustausgleich. Diese Transparenz kann jedoch zu höheren Steuerbelastungen führen, da die Einkünfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.

4. Gestaltungsspielraum bei der Verwaltung:

  • Die GmbH & Co. KG ermöglicht es, die Geschäftsführung über die Komplementär-GmbH zu steuern, während die Kommanditisten passiv bleiben. Dies bietet Spielraum, insbesondere für den Schutz von Minderjährigen oder unerfahrenen Erben.

5. Begünstigung bei der Erbschaftsteuer

  • Bei richtiger Strukturierung kann das Betriebsvermögen der GmbH & Co. KG als begünstigtes Vermögen gelten, wodurch Erbschaft- und Schenkungsteuer reduziert werden können. Die Voraussetzung hierfür ist eine aktive unternehmerische Tätigkeit, da reines Verwaltungsvermögen nicht begünstigt wird.

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Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer Familienstiftung in Deutschland und Liechtenstein.

Thorsten Klinkner

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 140 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.