Zeitplan für die Umsetzung Ihrer Familienstiftung

Vorphase zur Zielklärung

Die Zielklärung ist der wichtigste erste Schritt. Sie legt die Grundlage für die gesamte Struktur der Vermögensarchitektur. In dieser Phase geht es darum, grundlegende Fragen zu klären, wie:

  •  Welche Werte sollen die Familie und das Unternehmen prägen?
  • Wie versteht sich die Familie als Unternehmerfamilie?
  • Welche Aufgaben und Funktionen sollen Familienmitglieder übernehmen?

Dieser Prozess erfordert eine sorgfältige Reflexion und kann nicht durch einen starren Zeitplan begrenzt werden. Oft ist er mit der Entwicklung einer Familienverfassung vergleichbar.

Bei professioneller Moderation und Begleitung sollte hier ein Zeitraum von ca. 1 Jahr eingeplant werden. Wichtig ist, dass die Familie sich die notwendige Zeit nimmt, um eine solide Basis zu schaffen.


Gestaltung einer maßgeschneiderten Stiftungssatzung

Auf der Grundlage der in der Vorphase definierten Ziele wird die Stiftungssatzung entwickelt. Diese Satzung bildet das Herzstück der Familienstiftung und legt die Leitplanken sowie die Details fest. Sie berücksichtigt:

  • Governance-Strukturen, 
  • Begünstigtenregelungen und
  • steuerliche sowie rechtliche Rahmenbedingungen.

Dieser Prozess ist detailliert und erfordert eine enge Abstimmung. Die Dauer für die Gestaltung einer maßgeschneiderten Stiftungssatzung beträgt in der Regel 6 bis 9 Monate.


Stiftungsrechtliches Anerkennungsverfahren

Die Dauer des Anerkennungsverfahrens hängt vom Standort der Familienstiftung ab:

 

  • In Deutschland: Hier ist ein stiftungsrechtliches Anerkennungsverfahren erforderlich. Dieses Verfahren prüft die Satzung sowie die Vermögensausstattung der Stiftung und dauert in der Regel ca. 6 Monate.
  • In Liechtenstein: In Liechtenstein ist kein behördliches Anerkennungsverfahren erforderlich. Die Gründung der Stiftung wird lediglich beim Amt für Justiz in Vaduz angezeigt. Dadurch können die administrativen Schritte deutlich schneller abgeschlossen werden.

Parallel: Steuerliche Prüfung der Vermögensübertragung

Während der Gestaltung der Stiftungssatzung und des Anerkennungsverfahrens sollte parallel die steuerliche Prüfung der geplanten Vermögensübertragung auf die Stiftung erfolgen. Hierbei werden insbesondere folgende Aspekte geprüft: 

  • Erbschaft- und Schenkungsteuerliche Auswirkungen,
  • Bewertung des Vermögens und
  • mögliche Optimierungspotenziale.

 Die steuerliche Prüfung erfolgt in enger Abstimmung und Kooperation mit spezialisierten Steuerberatern und ist ein zentraler Baustein, um sicherzustellen, dass die Vermögensübertragung effektiv und rechtssicher gestaltet wird. Auf Ihren Wunsch übernehmen wir gerne die Projektkoordination und sorgen für eine Umsetzung Ihrer Ziele.



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Thorsten Klinkner

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 140 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.