SiNNvolle nachfolge im Unternehmen

Sie möchten die Unternehmensnachfolge sinnvoll gestalten? Stimmig zu Ihren Lebenszielen und Ihrer familiären Situation?

Sie haben erfolgreich ein oder mehrere Unternehmen aufgebaut und möchten die Substanz erhalten und weiterentwickeln? Die Ertragskraft, die Arbeitsplätze und die vielen Ideen schützen?

Sie möchten den Familienfrieden und die Kooperation innerhalb der Familie fördern?

Sie wollen Kinder und Enkelkinder gezielt fördern und ermutigen?

Sie möchten die gewachsene Unternehmenskultur verankern und sie zukunftsorientiert weiterentwickeln?

Sie sind auch Unternehmer in eigener Sache und möchten die Finanzierung Ihres Lebensstandards und Ihrer Altersvorsorge selbstverantwortlich sicherstellen? Und damit eine sinnvolle Absicherung Ihrer unternehmerischen Risiken erreichen?

Sie möchten ein gemeinnütziges Herzensanliegen verwirklichen und mit Ihrer unternehmerischen Vision verbinden?

 

Wenn Sie eines dieser Ziele verfolgen, ist das Instrument der Stiftung für Sie eine kraftvolle Option und es lohnt sich, Zeit in eine genaue Betrachtung zu investieren.

 


Stimmigkeit in der Unternehmensnachfolge

Für Sie, Ihre Familie und das Unternehmen

Eine gelungene Weitergabe ist wie ein komponiertes Musikwerk. Es stecken eine Vielzahl von Ideen darin und jede individuelle Nachfolgesituation hat ihr eigenes Thema. Vor allem: Die Übergabe von Eigentum, Führung und Vermögen ist ein Veränderungsprozess, der bestimmten Prinzipien folgt. Er will sorgfältig gestaltet sein. Unser Weg ist es, Sie über Fragen und Impulse zu einer tragfähigen und zukunftsorientierten Struktur zu führen.
Klärung schafft Klarheit und Stabilität.

Die Komposition startet mit zentralen Hauptthemen:
Was ist Ihr Lebensplan?
Welche Werte und Haltungen haben Sie?
Wer gehört zur Familie?
Wer gehört zum Unternehmen?
Welche Logik hat die Familie? Welche Logik gilt im Unternehmen?
In welchen Bereichen gibt es Berührungspunkte zwischen Familie und Unternehmen?
Welche Vermögenssubstanz soll gemeinsamen Zwecken dienen?
Welche ergänzenden, individuellen Vermögenskreise gibt es?

Nachfolge: Die Konzentration auf ihr Fundament ist das Wesentliche


•    In einem Nachfolge-Prozess ist die Konzentration auf das Wesentliche besonders wichtig. Nur so kann eine Stimmigkeit erreicht werden, die alle Lebensbereiche umfasst und ein Gefühl von Zufriedenheit hinterlässt. Hierfür ist die Sicht auf verschiedene Bereiche wichtig, die

sich harmonisch ergänzen sollten:

•    die persönliche Lebensplanung
•    die konkrete Gestaltung des täglichen Lebens
•     und das schon fast sprichwörtliche „Loslassen“ und die Prozesse, die damit zusammenhängen.


Zu den Antworten auf diese wichtigen Fragen kommen die Betrachtung der familiären Situation, die Unternehmensführung aus Eigentümerperspektive und der Vermögenschutz hinzu.

(Erst) das schafft die Basis, also den eigentlichen Grundbass für Modelle, Strukturen und Umsetzungspläne, die Ihrer Nachfolgeregelung die individuelle Note gibt.

Denn die Auswahl der verfügbaren Instrumente hierfür ist vielfältig und auf den ersten Blick in den Details nicht überblickbar. Würden Sie den Fokus ausschließlich auf die Instrumentenauswahl legen, wäre das Ergebnis eine disharmonische „Qual der Wahl“. Wie immer und leider auch bald unüberhörbar ein fauler Kompromiss und er würde Sie von der notwendigen Beschäftigung mit den wirklich relevanten Themen für eine Nachfolgeregelung ablenken.

Stattdessen können im Anschluss an eine eingehende Reflexion kluge Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden. Die gelungene Gestaltung von Holdings, Familiengesellschaften, Stiftungen und Testamentsvollstreckungen ist dann die logische Folge und der zweite Schritt. Auf diese Weise können die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Familienvermögen zu sichern und weiter zu entwickeln.


Wir beraten Sie, wie Sie Ihre Unternehmensnachfolge mit der Familienstiftung organisieren können.

Erhalt der Substanz

Zusammenhalt des Unternehmens als dauerhafte Ertragsquelle für die Stifterfamilie

Eine klug gestaltete Stiftung erhält die Substanz dauerhaft. Sie wirkt wie folgt:

•    Es gibt keine Vererbung von Anteilen oder plötzliche Änderungen der Eigentümerstruktur. Dies unterscheidet die Familienstiftung von vermögensverwaltenden Personen- oder Kapitalgesellschaften.

•    Eine Zersplitterung in der Generationenfolge wird vermieden.

•    Komplexe Ausgleichsmechanismen (z.B. durch Betriebsaufspaltungen) und Abfindungsklauseln hinsichtlich von Gesellschaftsanteilen sind nicht erforderlich.

•    Die begünstigten Familienmitglieder können entsprechend der individuellen Situation der Familie Zuwendungen nach fairen und klaren Maßstäben erhalten. Eine besondere Arbeitsleitung und/oder unternehmerische Risiken in stiftungsverbundenen Unternehmen können gesondert berücksichtigt werden. Zum Beispiel durch Gehälter und Tantiemen. Leistung und leistungsunabhängige Zuwendungen können gesondert geregelt werden.

•    Es gibt keine Miterbengemeinschaft, die rechtlich auf Auseinandersetzung und Teilung ausgelegt ist. Die Stiftung bleibt auch im Erbfall stabil. Das Stiftungsvermögen ist vom Erbfall nicht betroffen.

•    Erben können keine Anteile an der Stiftung verkaufen. Solche Anteile gibt es nicht. Das Erbe kann so nicht „versilbert“ werden.

•    Die Stiftung kann auf veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen reagieren und zum Beispiel Unternehmensanteile verkaufen und in anderes Vermögen umschichten. Alternativ kann der Erhalt des Unternehmens in dieser Form auch als Stiftungszweck festgeschrieben werden.

•    Gleichzeitig besteht die volle unternehmerische Flexibilität auf der Ebene des Unternehmens. Auf dieser Ebene (GmbH, Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft (KG) oder offene Handelsgesellschaft (OHG)) können alle Möglichkeiten des Gesellschaftsrechts genutzt werden.

•    Der Stifter kombiniert Stabilität (Stiftung) und Flexibilität (GmbH, AG, KG, OHG).


Stiftung: Flexible Entscheidungen und stabile Vermögensstruktur

•    Ausschüttungen und Einflussmöglichkeiten werden von den Gesellschafterrechten gelöst.

•    Der Zielkonflikt zwischen dem Unternehmensinteresse „Rücklagenbildung“ und dem persönlichen Gesellschafterinteresse „Ausschüttung“ wird aufgehoben. Das Unternehmen kann so unabhängig von persönlichen Lebenssituationen und Interessen gesteuert und entwickelt werden.

•    Die Entscheidungsstruktur in der Stiftung (Eigentum; Vermögen; Kontrolle) kann unabhängig gestaltet werden von der Entscheidungsstruktur im Unternehmen (operatives Geschäft). Dies ist auch schrittweise möglich.

•    Familienmitglieder – oder familienfremde Dritte - mit unternehmerischem Talent können als (Mit-)Vorstand in die Stiftung berufen werden, wenn Sie das möchten und die erforderlichen Fähigkeiten haben.

•    Es wird vermieden, dass in der Generationenfolge, Unternehmensanteile oder Immobilienvermögen Nachkommen „belasten“, die andere Lebens- oder Berufspläne haben. Kinder und Enkelkinder können Ihren Lebensweg frei gestalten.


Familienstiftung: Familienfrieden und Sinn

...ist das, was sich nach der Erfahrung von mehr als 70 Gründungsprojekten zahlreiche Stiftungskomponisten nach vielen Stunden Arbeit, großem Engagement und unternehmerischem Erfolg wünschen - für sich, für Ihre Familie und für Ihr(e) Unternehmen. Für eine gelungene (Unternehmens-) Nachfolge bedeutet das: Generationenübergreifende Klarheit und Stabilität. Jeder hat seinen Platz und kann nach seinen Fähigkeiten einen Beitrag für das Ganze leisten.

Genau das kann eine unternehmensverbundene Familienstiftung leisten. Sie gibt den Impuls für langfristiges Denken und Klärung.


Mittels der Stiftungssatzung können Sie als Stifter oder Stifterin sehr genau die Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie die Aufteilung der Vermögenserträge innerhalb der Familie festlegen und auch, was dem Stiftungsunternehmen bzw. seinen Vertretern erlaubt ist. Die Stiftungssatzung enthält die Spielregeln.

Wenn jeder in der Stiftung, den stiftungsverbundenen Unternehmen und/oder außerhalb der Stiftung seinen Platz findet und einen kooperativen Beitrag nach seinen Fähigkeiten leisten kann, ist Ihr Ziel, die sinnvolle Unternehmensnachfolge erreicht. Grundlage für diese langfristige Klarheit und Stabilität ist eine wertschätzende Kommunikation, bei der wir Sie gern als Impulsgeber und Sparringpartner unterstützen.

MIt der Familienstiftung die Unternehmensnachfolge regeln.

Nachfolge: Familienmitglieder fördern und heranführen

Eine unternehmensverbundene Stiftung ist Eigentümerin des Stiftungsvermögens. Das Unternehmen wird auf diese Weise von den personenabhängigen Risiken gelöst.

Jedes Familienmitglied hat damit die wirtschaftliche Freiheit einer eigenständigen beruflichen Existenzgründung, ohne dass die verbundenen Risiken das gemeinsame Familienunternehmen gefährden.

Anders als ein Gesellschaftsvertrag einer Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft ist die Stiftungsverfassung für kommende Generationen nur änderbar, soweit der Stifter Änderungsvorbehalte in die Satzung aufgenommen hat. Der Stifter kann damit generationenübergreifende verbindliche Regeln individuell verankern. Leitlinie zur konkreten Ausgestaltung können hier familiäre Prinzipien sein.

Da die Familienstiftung als juristische Person nicht sterben kann, werden keine Anteile vererbt und die Vermögenszersplitterung im Zuge der Erbfolge wird abgewendet. Das bedeutet, es gibt verschiedene andere Möglichkeiten:

•    Kinder, Enkelkinder und künftige Generationen können auf der Ebene der Stiftung und/oder in den stiftungsverbundenen Unternehmen leistungsabhängig vergütet werden. Das Prinzip der „Leistung“ im Unternehmen wird damit sachgerecht von familiären und emotionalen Prinzipien entflochten.

•    Die Zuwendungen aus der Stiftung erfolgen in der Regel leistungsunabhängig. Die Stiftung zahlt nach einem definierten Rhythmus fix festlegte Beträge oder quotale Anteile der Stiftungserträge. Die Verwendung kann auf der Grundlage der Stiftungssatzung frei festgelegt werden. Familienmitglieder können auf diese Weise aus den Erträgen des Unternehmens unterstützt werden, ohne dass sie rechtlich Anteile am Unternehmen halten müssen. Diese Möglichkeit besteht für Familienmitglieder ab dem Zeitpunkt der Geburt. Es muss kein Ergänzungspfleger bestellt werden. Durch die Verteilung von „Familieneinkommen ergeben sich auch steuerliche Vorteile.“

Familienmitglieder können auf diese Weise dosiert und individuell gefördert oder unterstützt werden. Anstelle einer – häufig entmutigenden – Vermögensübertragung „auf einen Schlag“.

•    Alternativ zur Auszahlung von Zuwendungen können auch Erträge auf Stiftungsebene in den Ausbau des Vermögens reinvestiert oder Rücklagen gebildet werden.

Familienmitglieder können ab dem Teenager-Alter angemessen an die Tätigkeit der Stiftung herangeführt werden. Dies kann zum Beispiel durch Teilnahme an Entscheidungen einer Familienversammlung als Bestandteil der inneren Organisation der Stiftung geschehen. Auf diese Weise werden sie schrittweise mit der Stiftung und den stiftungsverbundenen Unternehmen vertraut.


IHR Herzensanliegen mit einer Stiftung umsetzen

Unternehmertum heißt, mitten im Leben zu stehen. Ohne Achtsamkeit und wachen Blick auf sich und andere geht das nicht. Häufig ist es so, dass irgendwann im Leben Herzensanliegen wachsen oder einfach der Wunsch, Neues zu beginnen und Gutes zu tun.

Um persönliche Wünsche und Visionen in die Tat umzusetzen und nachhaltig zum Klingen zu bringen, ist eine gemeinnützige Stiftung ein gutes Instrument. Noch dazu wären Sie in bester Gesellschaft, denn in Deutschland fördern 95% der Stiftungen gemeinnützige Zwecke wie Bildung, Ökologie, Gesundheit, Sport oder Kunst und Kultur.

Im Gegensatz zu mancher staatlichen Institution ist eine gemeinnützige Stiftung agiler, kann leichter Akzente setzen und ist in den Themen selbstverantwortliche Gestaltung und stabile Finanzierung kein blutiger Anfänger. Im Gegenteil, hier treffen die besten Eigenschaften eines Unternehmers auf das Stiftungsinstrument: strategisches Denken, finanzielle Erfahrung und Verantwortungsgefühl für sich und die Gemeinschaft.

So kann ein Stiftungswerk, das mit Ihrer Hingabe gegründet und geführt wird, für lange Zeit Unterstützung geben und nachhaltig das Richtige in Ihrem Sinne tun.

Um dieses Ziel zu erreichen, kann es sinnvoll sein, Ihr Unternehmen mit einer Stiftung zu verbinden. Passende Instrumente können hier die unternehmensverbundene gemeinnützige Stiftung  und die Doppelstiftung sein.

 


Ihren Wunsch, alles in Ihrem Interesse geschützt und versorgt zu wissen,

kennt das Team der UnternehmerKompositionen sehr gut. Es berät Sie als Unternehmer. Es denkt wie Sie und hat dieselben Werte. Als Relais zwischen Stiftungsrecht und steuerlichen Belangen können Sie mit ihm die beste Strategie zum richtigen Zeitpunkt auswählen, getragen von Verantwortungsgefühl und Wertschätzung.

 

Schaffen Sie Ihr Stiftungswerk und finden Sie für Ihre unternehmerischen und finanziellen Herausforderungen in der Nach- und Erbfolge eine zukunftsträchtige Lösung für sich, Ihre Familie und Ihr Vermögen. 

 

Wir sind auch  dank unseres erstklassigen Netzwerkes, der beste Partner bei der Gründung einer Familienstiftung für Sie. Steuerberater und Rechtsanwalt Thorsten Klinkner wird Ihre Fragen und Ziele umfassend aus allen Blickwinkeln betrachten. Sehr gerne sprechen wir mit Ihnen darüber.

 

Unsere Mandantenbetreuung wird mit Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch Ihre Vorstellungen und Ziele besprechen und darauf basierend Ihre möglichen nächsten Schritte besprechen.


Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer Familienstiftung in Deutschland und Liechtenstein.

Thorsten Klinkner

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 140 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.