Sie möchten die Unternehmensnachfolge sinnvoll gestalten? Stimmig zu Ihren Lebenszielen und Ihrer familiären Situation?
Sie haben erfolgreich ein oder mehrere Unternehmen aufgebaut und möchten die Substanz erhalten und weiterentwickeln? Die Ertragskraft, die Arbeitsplätze und die vielen Ideen schützen?
Sie möchten den Familienfrieden und die Kooperation innerhalb der Familie fördern?
Sie wollen Kinder und Enkelkinder gezielt fördern und ermutigen?
Sie möchten die gewachsene Unternehmenskultur verankern und sie zukunftsorientiert weiterentwickeln?
Sie sind auch Unternehmer in eigener Sache und möchten die Finanzierung Ihres Lebensstandards und Ihrer Altersvorsorge selbstverantwortlich sicherstellen? Und damit eine sinnvolle Absicherung Ihrer unternehmerischen Risiken erreichen?
Sie möchten ein gemeinnütziges Herzensanliegen verwirklichen und mit Ihrer unternehmerischen Vision verbinden?
Wenn Sie eines dieser Ziele verfolgen, ist das Instrument der Stiftung für Sie eine kraftvolle Option und es lohnt sich, Zeit in eine genaue Betrachtung zu investieren.
Eine gelungene Weitergabe ist wie ein komponiertes Musikwerk. Es stecken eine Vielzahl von Ideen darin und jede individuelle Nachfolgesituation hat ihr eigenes Thema. Vor allem: Die Übergabe von
Eigentum, Führung und Vermögen ist ein Veränderungsprozess, der bestimmten Prinzipien folgt. Er will sorgfältig gestaltet sein. Unser Weg ist es, Sie über Fragen und Impulse zu einer tragfähigen
und zukunftsorientierten Struktur zu führen.
Klärung schafft Klarheit und Stabilität.
Die Komposition startet mit zentralen Hauptthemen:
Was ist Ihr Lebensplan?
Welche Werte und Haltungen haben Sie?
Wer gehört zur Familie?
Wer gehört zum Unternehmen?
Welche Logik hat die Familie? Welche Logik gilt im Unternehmen?
In welchen Bereichen gibt es Berührungspunkte zwischen Familie und Unternehmen?
Welche Vermögenssubstanz soll gemeinsamen Zwecken dienen?
Welche ergänzenden, individuellen Vermögenskreise gibt es?
• In einem Nachfolge-Prozess ist die Konzentration auf das Wesentliche besonders wichtig. Nur so kann eine Stimmigkeit erreicht werden, die alle Lebensbereiche umfasst und ein
Gefühl von Zufriedenheit hinterlässt. Hierfür ist die Sicht auf verschiedene Bereiche wichtig, die
sich harmonisch ergänzen sollten:
• die persönliche Lebensplanung
• die konkrete Gestaltung des täglichen Lebens
• und das schon fast sprichwörtliche „Loslassen“ und die Prozesse, die damit zusammenhängen.
Zu den Antworten auf diese wichtigen Fragen kommen die Betrachtung der familiären Situation, die Unternehmensführung aus Eigentümerperspektive und der Vermögenschutz hinzu.
(Erst) das schafft die Basis, also den eigentlichen Grundbass für Modelle, Strukturen und
Umsetzungspläne, die Ihrer Nachfolgeregelung die individuelle Note gibt.
Denn die Auswahl der verfügbaren Instrumente hierfür ist vielfältig und auf den ersten Blick in den Details nicht überblickbar. Würden Sie den Fokus ausschließlich auf die Instrumentenauswahl
legen, wäre das Ergebnis eine disharmonische „Qual der Wahl“. Wie immer und leider auch bald unüberhörbar ein fauler Kompromiss und er würde Sie von der notwendigen Beschäftigung mit den wirklich
relevanten Themen für eine Nachfolgeregelung ablenken.
Stattdessen können im Anschluss an eine eingehende Reflexion kluge Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden. Die gelungene Gestaltung von Holdings, Familiengesellschaften, Stiftungen und Testamentsvollstreckungen ist dann die logische Folge und der zweite Schritt. Auf diese
Weise können die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Familienvermögen zu sichern und weiter zu entwickeln.
Eine klug gestaltete Stiftung erhält die Substanz dauerhaft. Sie wirkt wie folgt:
• Es gibt keine Vererbung von Anteilen oder plötzliche Änderungen der Eigentümerstruktur. Dies unterscheidet die Familienstiftung von vermögensverwaltenden Personen- oder
Kapitalgesellschaften.
• Eine Zersplitterung in der Generationenfolge wird vermieden.
• Komplexe Ausgleichsmechanismen (z.B. durch Betriebsaufspaltungen) und Abfindungsklauseln hinsichtlich von Gesellschaftsanteilen sind nicht erforderlich.
• Die begünstigten Familienmitglieder können entsprechend der individuellen Situation der Familie Zuwendungen nach fairen und klaren Maßstäben erhalten. Eine besondere
Arbeitsleitung und/oder unternehmerische Risiken in stiftungsverbundenen Unternehmen können gesondert berücksichtigt werden. Zum Beispiel durch Gehälter und Tantiemen. Leistung und
leistungsunabhängige Zuwendungen können gesondert geregelt werden.
• Es gibt keine Miterbengemeinschaft, die rechtlich auf Auseinandersetzung und Teilung ausgelegt ist. Die Stiftung bleibt auch im Erbfall stabil. Das Stiftungsvermögen ist vom
Erbfall nicht betroffen.
• Erben können keine Anteile an der Stiftung verkaufen. Solche Anteile gibt es nicht. Das Erbe kann so nicht „versilbert“ werden.
• Die Stiftung kann auf veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen reagieren und zum Beispiel Unternehmensanteile verkaufen und in anderes Vermögen umschichten. Alternativ
kann der Erhalt des Unternehmens in dieser Form auch als Stiftungszweck festgeschrieben werden.
• Gleichzeitig besteht die volle unternehmerische Flexibilität auf der Ebene des Unternehmens. Auf dieser Ebene (GmbH, Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft (KG) oder
offene Handelsgesellschaft (OHG)) können alle Möglichkeiten des Gesellschaftsrechts genutzt werden.
• Der Stifter kombiniert Stabilität (Stiftung) und Flexibilität (GmbH, AG, KG, OHG).
• Ausschüttungen und Einflussmöglichkeiten werden von den Gesellschafterrechten gelöst.
• Der Zielkonflikt zwischen dem Unternehmensinteresse „Rücklagenbildung“ und dem persönlichen Gesellschafterinteresse „Ausschüttung“ wird aufgehoben. Das Unternehmen kann so
unabhängig von persönlichen Lebenssituationen und Interessen gesteuert und entwickelt werden.
• Die Entscheidungsstruktur in der Stiftung (Eigentum; Vermögen; Kontrolle) kann unabhängig gestaltet werden von der Entscheidungsstruktur im Unternehmen (operatives Geschäft).
Dies ist auch schrittweise möglich.
• Familienmitglieder – oder familienfremde Dritte - mit unternehmerischem Talent können als (Mit-)Vorstand in die Stiftung berufen werden, wenn Sie das möchten und die
erforderlichen Fähigkeiten haben.
• Es wird vermieden, dass in der Generationenfolge, Unternehmensanteile oder Immobilienvermögen Nachkommen „belasten“, die andere Lebens- oder Berufspläne haben. Kinder und
Enkelkinder können Ihren Lebensweg frei gestalten.
...ist das, was sich nach der Erfahrung von mehr als 70 Gründungsprojekten zahlreiche Stiftungskomponisten nach vielen Stunden Arbeit, großem Engagement und unternehmerischem Erfolg wünschen -
für sich, für Ihre Familie und für Ihr(e) Unternehmen. Für eine gelungene (Unternehmens-) Nachfolge bedeutet das: Generationenübergreifende Klarheit und Stabilität. Jeder hat seinen Platz und
kann nach seinen Fähigkeiten einen Beitrag für das Ganze leisten.
Genau das kann eine unternehmensverbundene Familienstiftung leisten. Sie gibt den Impuls für langfristiges Denken und Klärung.
Mittels der Stiftungssatzung können Sie als Stifter oder Stifterin sehr genau die Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie die Aufteilung der Vermögenserträge innerhalb der Familie festlegen und
auch, was dem Stiftungsunternehmen bzw. seinen Vertretern erlaubt ist. Die Stiftungssatzung enthält die Spielregeln.
Wenn jeder in der Stiftung, den stiftungsverbundenen Unternehmen und/oder außerhalb der Stiftung seinen Platz findet und einen kooperativen Beitrag nach seinen Fähigkeiten leisten kann, ist Ihr
Ziel, die sinnvolle Unternehmensnachfolge erreicht. Grundlage für diese langfristige Klarheit und Stabilität ist eine wertschätzende Kommunikation, bei der wir Sie gern als Impulsgeber und
Sparringpartner unterstützen.
Eine unternehmensverbundene Stiftung ist Eigentümerin des Stiftungsvermögens. Das Unternehmen wird auf diese Weise von den personenabhängigen Risiken gelöst.
Jedes Familienmitglied hat damit die wirtschaftliche Freiheit einer eigenständigen beruflichen Existenzgründung, ohne dass die verbundenen Risiken das gemeinsame Familienunternehmen
gefährden.
Anders als ein Gesellschaftsvertrag einer Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft ist die Stiftungsverfassung für kommende Generationen nur änderbar, soweit der Stifter
Änderungsvorbehalte in die Satzung aufgenommen hat. Der Stifter kann damit generationenübergreifende verbindliche Regeln individuell verankern. Leitlinie zur konkreten Ausgestaltung können hier
familiäre Prinzipien sein.
Da die Familienstiftung als juristische Person nicht sterben kann, werden keine Anteile vererbt und die Vermögenszersplitterung im Zuge der Erbfolge wird abgewendet. Das bedeutet, es gibt
verschiedene andere Möglichkeiten:
• Kinder, Enkelkinder und künftige Generationen können auf der Ebene der Stiftung und/oder in den stiftungsverbundenen Unternehmen leistungsabhängig vergütet werden. Das Prinzip
der „Leistung“ im Unternehmen wird damit sachgerecht von familiären und emotionalen Prinzipien entflochten.
• Die Zuwendungen aus der Stiftung erfolgen in der Regel leistungsunabhängig. Die Stiftung zahlt nach einem definierten Rhythmus fix festlegte Beträge oder quotale Anteile der
Stiftungserträge. Die Verwendung kann auf der Grundlage der Stiftungssatzung frei festgelegt werden. Familienmitglieder können auf diese Weise aus den Erträgen des Unternehmens unterstützt
werden, ohne dass sie rechtlich Anteile am Unternehmen halten müssen. Diese Möglichkeit besteht für Familienmitglieder ab dem Zeitpunkt der Geburt. Es muss kein Ergänzungspfleger bestellt werden.
Durch die Verteilung von „Familieneinkommen ergeben sich auch steuerliche Vorteile.“
Familienmitglieder können auf diese Weise dosiert und individuell gefördert oder unterstützt werden. Anstelle einer – häufig entmutigenden – Vermögensübertragung „auf einen Schlag“.
• Alternativ zur Auszahlung von Zuwendungen können auch Erträge auf Stiftungsebene in den Ausbau des Vermögens reinvestiert oder Rücklagen gebildet werden.
Familienmitglieder können ab dem Teenager-Alter angemessen an die Tätigkeit der Stiftung herangeführt werden. Dies kann zum Beispiel durch Teilnahme an Entscheidungen einer Familienversammlung
als Bestandteil der inneren Organisation der Stiftung geschehen. Auf diese Weise werden sie schrittweise mit der Stiftung und den stiftungsverbundenen Unternehmen vertraut.
Unternehmertum heißt, mitten im Leben zu stehen. Ohne Achtsamkeit und wachen Blick auf sich und andere geht das nicht. Häufig ist es so, dass irgendwann im Leben Herzensanliegen wachsen oder
einfach der Wunsch, Neues zu beginnen und Gutes zu tun.
Um persönliche Wünsche und Visionen in die Tat umzusetzen und nachhaltig zum Klingen zu bringen, ist eine gemeinnützige Stiftung ein gutes Instrument. Noch dazu wären Sie in bester Gesellschaft,
denn in Deutschland fördern 95% der Stiftungen gemeinnützige Zwecke wie Bildung, Ökologie, Gesundheit, Sport oder Kunst und Kultur.
Im Gegensatz zu mancher staatlichen Institution ist eine gemeinnützige Stiftung agiler, kann leichter Akzente setzen und ist in den Themen selbstverantwortliche Gestaltung und stabile
Finanzierung kein blutiger Anfänger. Im Gegenteil, hier treffen die besten Eigenschaften eines Unternehmers auf das Stiftungsinstrument: strategisches Denken, finanzielle Erfahrung und
Verantwortungsgefühl für sich und die Gemeinschaft.
So kann ein Stiftungswerk, das mit Ihrer Hingabe gegründet und geführt wird, für lange Zeit Unterstützung geben und nachhaltig das Richtige in Ihrem Sinne tun.
Um dieses Ziel zu erreichen, kann es sinnvoll sein, Ihr Unternehmen mit einer Stiftung zu verbinden. Passende Instrumente können hier die unternehmensverbundene gemeinnützige Stiftung und die Doppelstiftung sein.
kennt das Team der UnternehmerKompositionen sehr gut. Es berät Sie als Unternehmer. Es denkt wie Sie und hat dieselben Werte. Als Relais zwischen Stiftungsrecht und steuerlichen Belangen können Sie mit ihm die beste Strategie zum richtigen Zeitpunkt auswählen, getragen von Verantwortungsgefühl und Wertschätzung.
Schaffen Sie Ihr Stiftungswerk und finden Sie für Ihre unternehmerischen und finanziellen Herausforderungen in der Nach- und Erbfolge eine zukunftsträchtige Lösung für sich, Ihre Familie und Ihr Vermögen.
Wir sind auch dank unseres erstklassigen Netzwerkes, der beste Partner bei der Gründung einer Familienstiftung für Sie. Steuerberater und Rechtsanwalt Thorsten Klinkner wird Ihre Fragen und Ziele umfassend aus allen Blickwinkeln betrachten. Sehr gerne sprechen wir mit Ihnen darüber.
Unsere Mandantenbetreuung wird mit Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch Ihre Vorstellungen und Ziele besprechen und darauf basierend Ihre möglichen nächsten Schritte besprechen.
Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 140 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.