Ich empfehle, die Stiftung zu Lebzeiten zu gründen.
Es ist zwar auch eine Gründung von Todes wegen möglich. Diese kann z.B. auf der Grundlage eines Testaments durch einen Testamentsvollstrecker umgesetzt werden. Allerdings kann dann der Stifter die Stiftungstätigkeit zu seinen Lebzeiten nicht mehr prägen und die ersten Jahre der Stiftung aktiv gestalten. Er steht auch nicht als Ansprechpartner bei Zweifelsfragen zur Verfügung.
Daher ist eine Gründung zu Lebzeiten sinnvoll.
Nach meiner Erfahrung hat sich die Gründung insbesondere in der Lebensspanne von 55 bis 75 Jahren bewährt.
In diesem Lebensalter haben die meisten Menschen in Ihrer eigenen Familie oder im Freundes- und Bekanntenkreis erlebt, was passiert, wenn „nichts geregelt ist“. Das Vermögen und insbesondere der Familienfrieden kommen dann „plötzlich und unerwartet“ in Schieflage. Auch die prominenten Beispiele hierzu sind zahlreich.
Zudem haben in diesem Lebensalter regelmäßig die eigenen Kinder die Schwelle zum Erwachsenenalter überschritten, oder stehen zumindest kurz davor. Es ist dann bereits sichtbar, welche Interessen die Kinder verfolgen. Damit ist die Grundlage geschaffen, um ein maßgeschneidertes Gesamtkonzept für die Familie zu gestalten.
Schließlich besteht in diesem Alter auch eine fundierte Lebenserfahrung und meisten Persönlichkeiten wissen klar, was Sie wollen und was nicht. Diese Klarheit schafft eine ideale Grundlage eine solide und langfristig tragfähige operative, rechtliche und steuerliche Umsetzung der Stiftungsidee.
Dieses genannte Alter ist jedoch kein „Muss“. Ich habe auch bereits sehr erfolgreiche Stiftungsarchitekturen mit Stiftern gestaltet, die im Zeitpunkt der Gründung erst Mitte 30 waren. Ein solches Vorgehen erfordert jedoch Weitblick. Teilweise ist dann das Unternehmen erst in der Start-Up-Phase und auch die Familie ist erst im Entstehen.
Wenn der Aufbau der Struktur in jungen Jahren reflektiert gelingt, zahlt er sich aus. Insbesondere der wirtschaftliche Aufbau der Stiftung ist dann wesentlich einfacher. Das Vermögen der Stiftung entsteht dann aus den Gewinnen der stiftungsverbundenen Unternehmen, dem Immobilienbestand oder dem Aktiendepot. Die Familie gewöhnt sich von Anfang an die Spielregeln der Stiftung. Es werden klare Erwartungen geschaffen und das Konfliktpotential reduziert sich erheblich.
Auch im sehr hohen Lebensalter (z.B. älter als 80 Jahre) ist eine Stiftungsgründung selbstverständlich möglich. Hier besteht der Vorteil regelmäßig in einer sehr hohen Altersweisheit und Gelassenheit. Allerdings besteht dann nicht mehr viel Zeit im wirtschaftlichen Aufbau steuerliche Fristen abzuwarten. Zudem ist das statistische Risiko sehr groß, dass der Stifter im Prozess plötzlich gesundheitlich rapide abbaut und der Gründungsvorgang nicht mehr rechtzeitig mit vollen Kräften abgeschlossen werden kann.
Letztlich ist auch hier die individuelle Lebenssituation entscheidend.
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Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 140 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.