An welchem Ort soll die Familienstiftung gegründet werden?

An welchem Ort soll die Familienstiftung gegründet werden?

Bei dieser Frage nach dem Ort der Familienstiftung ist zunächst über den Sitzstaat zu entscheiden.

 

Für die Gründung einer Familienstiftung bieten sich insbesondere Deutschland und Liechtenstein als Sitzstaat an.

 

In der Schweiz sind Familienstiftungen nur sehr eingeschränkt zulässig. Die Schweiz bietet sich daher als Wohnsitzstaat an, nicht jedoch als Stiftungsstandort für eine Familienstiftung. Wir unterstützen dann dabei, den Zuzug in die Schweiz mit einer Stiftungs-Struktur vorzubereiten, so dass insbesondere keine Wegzugsbesteuerung entsteht.

 

Wer sich für eine Familienstiftung in Liechtenstein entscheidet, wählt den Sitz der Stiftung in der Regel am Ort der Niederlassung des Repräsentanten, das heißt dem mit dem Stiftungsmanagement beauftragten Treuhandunternehmen.

 

Hiervon abweichend kann eine Liechtensteinische Stiftung ihren Sitz auch in das Ausland verlegen. Anders als im deutschen Stiftungsrecht ist eine internationale Sitzverlegung hier sehr gut möglich.

 

Eine deutsche Familienstiftung muss hingegen im Inland verwaltet werden (§ 83c BGB). Auf diese Anforderung ist auch bei der Vorbereitung des Wegzugs zu achten.

 

Dabei können im Inland der rechtliche (=statuarische) Sitz der Stiftung und der Ort der tatsächlichen Verwaltung auseinanderfallen.

Der rechtliche Sitz bestimmt die zuständige Stiftungsbehörde. Der Ort der tatsächlichen Verwaltung ist insbesondere für die Zuständigkeit der Finanzverwaltung maßgeblich.

 

Strategisch sind für die Sitzwahl insbesondere wiederum die individuell mit der Stiftung beabsichtigten Ziele entscheidend. Aspekte können zum Beispiel sein: 

  • Hat die Stiftung eine als unternehmensverbundene Familienstiftung einen engen Bezug zum Unternehmen? Dies spricht für die Sitzwahl am Ort der Geschäftsleitung des Unternehmens.
  • Dient die Stiftung auch dem Schutz der Privatsphäre der Stifterfamilie? In diesem Fall sollte die Stiftung nicht der Privatadresse eines Familienmitglieds geführt werden.

 

Die Frage nach dem Stiftungsstandort und dem Sitz der Stiftung steht regelmäßig am Anfang der Gestaltungsüberlegungen.


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Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner ist spezialisiert auf die Gründung von Familienstiftungen

Thorsten Klinkner

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 140 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.