Eine Familienstiftung bietet zahlreiche steuerliche Vorteile, die sowohl in der Ertragsbesteuerung als auch in der Erbschaftsteuer zum Tragen kommen. Hier sind die wesentlichen steuerlichen Vorteile einer Familienstiftung, differenziert nach deutschen Familienstiftungen und Familienstiftungen in Liechtenstein:
Da eine Familienstiftung auf einen zeitlich unbegrenzten Fortbestand ausgerichtet ist und – im Gegensatz zu Personen- und Kapitalgesellschaften – keine Anteile hat, die von Familienmitgliedern vererbt werden können, wäre das Stiftungsvermögen ohne steuerrechtliche Sonderregelung auf ewig der Erbschaftsteuer entzogen. Um dies zu verhindern, wird das Vermögen einer Familienstiftung im Abstand von 30 Jahren einer Erbersatzsteuer unterworfen. Der 30-Jahres-Rhythmus ist darauf zurückzuführen, dass 30 Jahre typisierend dem Abstand zwischen zwei Generationen entspricht.
Eine Familienstiftung in Liechtenstein unterliegt der Ertragssteuer mit einem Steuersatz von 12,5% auf den Reinertrag. Diese Besteuerung erfolgt auf Grundlage der Erfolgsrechnung der Stiftung, wobei steuerliche Zuschläge und Abschläge berücksichtigt werden. Ein steuerlicher Abschlag erfolgt in Höhe von 4% des Eigenkapitals (sog. Eigenkapitalzinsabzug).
In Liechtenstein gibt es keine Erbschaft- und Schenkungsteuer, was die Übertragung von Vermögenswerten in die Familienstiftung steuerlich attraktiv macht. Dies bedeutet, dass Vermögenswerte effizient und ohne hohe Steuerbelastungen in die Stiftung eingebracht und langfristig geschützt werden können.
Eine der größten Herausforderungen bei der Vermögensnachfolge ist die Erbschaftsteuer. Familienstiftungen bieten hier erhebliche Vorteile:
Eine Familienstiftung bietet erhebliche steuerliche Vorteile, insbesondere in der Erbschaftsteuer. Durch die klare Trennung von privatem und unternehmerischem Vermögen, die Vermeidung von Erbstreitigkeiten und die Möglichkeit, Vermögenswerte steueroptimiert zu verwalten, stellt die Familienstiftung ein leistungsfähiges Instrument zur langfristigen Sicherung des Lebenswerks dar. Sowohl in Deutschland als auch in Liechtenstein bieten Familienstiftungen attraktive steuerliche Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, Vermögenswerte effizient zu schützen und zu verwalten.
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Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 140 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.