Die unternehmensverbundene Familienstiftung lässt sich unter anderem mit einer Kommanditgesellschaft kombinieren. Das schafft wesentliche Vorteile für inhabergeführte Familienunternehmen. Unternehmen wie die Lidl-Stiftung & Co. KG, die Kaufland-Stiftung & Co. KG und die Vorwerk Deutschland Stiftung & Co. KG machen es bereits erfolgreich vor und können so ideelle und finanzielle Unternehmenswerte nachhaltig vor Fremdzugriffen schützen.
Die GmbH & Co. KG ist insbesondere für inhabergeführte Unternehmen aus dem Mittelstand eine stimmige Struktur. Es handelt sich um eine Personengesellschaft mit zwei verschiedenen Arten von
Gesellschaftern: der persönlich haftenden Komplementär-GmbH und den Kommanditisten. Die Kommanditisten haften nicht für Verbindlichkeiten der KG. Sie leisten lediglich ihre Einlage, erhalten ein
Gewinnbezugsrecht und haben mit Ausnahme einiger Kontrollrechte keinen Einfluss auf die Unternehmensführung durch die Komplementär-GmbH.
Die Kapitalzufuhr und Gewinnbezugsrechte der Kommanditisten werden streng von der Unternehmensführung durch die Komplementär-GmbH getrennt. Die GmbH ist in der Regel nicht am Vermögen der
Kommanditgesellschaft beteiligt, sodass die Kommanditanteile keinen Haftungsrisiken ausgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund hat sich die GmbH & Co. KG insbesondere als rechtlicher Rahmen für den laufenden operativen Betrieb von Familienunternehmen bewährt. Gleichwohl wirft die
Nachfolgeplanung wichtige Fragen auf:
• Wie kann der Inhaber sicherstellen, dass die Unternehmensführung von kommenden Generationen in seinem Sinne
weitergeführt wird?
• Wie kann verhindert werden, dass die Unternehmensführung in fremde Hände gerät?
Die Antworten auf die Fragen nach Unternehmenskontinuität und Schutz liefert die Rechtsform der Stiftung & Co. KG. Auch hierbei handelt es sich um eine Personengesellschaft, allerdings mit
anderen Gestaltungsmöglichkeiten.
Anstelle einer GmbH übernimmt eine Familienstiftung die Funktion der vollhaftenden Komplementärin und führt das Unternehmen. Sie vereint strategische Kontinuität mit operativer Flexibilität und
ist so eine stimmige, alternative Rechtsform zur GmbH & Co. KG – allerdings mit bestechenden Vorteilen.
Wie ein Mensch hat auch die Stiftung keine Anteilseigner, Gesellschafter oder Mitglieder. Sie ist vollkommen verselbstständigt und kann nicht vererbt oder verkauft werden. Persönliche Risiken der
Unternehmerfamilie, wie Erbfälle, Haftungsfälle als Geschäftsführer, Scheidungen oder Privatinsolvenzen, gewähren keinen Zugriff auf die Stiftung und das Stiftungsvermögen. Die Familienstiftung
kann damit nicht in fremde Hände geraten und führt die Geschicke des Unternehmens generationenübergreifend als stabile Komplementärin.
Die Satzung der Familienstiftung kann im Gegensatz zu einem Gesellschaftsvertrag nicht gegen den Willen des Stifters abgeändert werden. Der Inhaber des Unternehmens hat zu Lebzeiten die
Möglichkeit, in der Stiftungssatzung und in dem Gesellschaftsvertrag der KG generationenübergreifend verbindliche Regelungen für Unternehmensführung und -philosophie zu verankern. Damit ist die
Unternehmenskontinuität langfristig und personenunabhängig gesichert.
Dazu ist es notwendig, dass der Stiftung über den Gesellschaftsvertrag der KG eine starke Stellung eingeräumt wird. So kann beispielsweise geregelt werden, dass Änderungen des
Gesellschaftsvertrags nur mit Zustimmung der Stiftung möglich sind und sie als Komplementärin zur alleinigen Geschäftsführung der KG berechtigt ist.
Operativ kann das Unternehmen innerhalb der KG die gesamte betriebswirtschaftliche Klaviatur spielen. So können auch weitere Kommanditisten aufgenommen werden, was die Eigenkapitalzufuhr stärkt
und damit die Finanzierung erleichtert.
Nachfolgende Generationen können über die Kommanditbeteiligungen behutsam an das Unternehmen, die Eigentümerverantwortung und die Vermögensverwaltung der Stiftung herangeführt werden. Sie können
in Ruhe wachsen und anschließend im Vorstand der Stiftung, im Aufsichtsgremium oder in einer Familienversammlung kontinuierlich weitere Verantwortung übernehmen.
Die unternehmensverbundene Stiftung & Co. KG vereint damit strategische Kontinuität mit operativer Flexibilität. Es ist genügend Platz für Variationen, Crescendi und auf den Punkt gebrachte
Pizzcati. Für inhabergeführte Familienunternehmen, wie Lidl, Kaufland oder Vorwerk Deutschland, hat sich die Verbindung eines Unternehmens mit einer Stiftung mehrfach als zukunftsorientierte
Eigentümerstruktur erwiesen. Sie ist ein Instrument zur umfassenden Strukturierung von Unternehmen und Vermögen, immer vor dem Hintergrund der langfristigen Absicherung von Unternehmen und
Familie.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, gibt es drei Wege, auf denen ein Unternehmen in die Rechtsform einer Stiftung & Co. KG überführt werden kann:
1. Ein bestehendes Einzelunternehmen wird in die gewünschte Struktur eingebracht.
2. Die Stiftung tritt als Komplementärin in eine bereits bestehende Personengesellschaft ein.
3. Eine bestehende GmbH wird in eine Stiftung & Co. KG umgewandelt.
Das klingt, so dargestellt, praktisch leicht umsetzbar, ist jedoch, wie viele wichtige Entscheidungen des Lebens, ein Prozess, der Entwicklungsspielraum braucht. Sehr gerne unterbreiten wir Ihnen
ein auf Sie abgestimmtes individuelles Angebot.
Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 140 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.