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Die Grunderwerbsteuer in der Schweiz

Ähnlich wie in Deutschland, fallen in der Schweiz bei Immobiliengeschäften Nebenkosten an, dazu zählen die Notargebühren, Kosten für die Fremdfinanzierung, Grundbuchgebühren und die Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuer in der Schweiz ist eine kantonale Steuer und macht den größten Teil der Erwerbsnebenkosten aus. Da sie von den Kantonen erhoben wird, hängen Höhe und Berechnung von dem Kanton ab, in dem die Immobilie liegt.

Was ist die Grunderwerbsteuer in der Schweiz?

Die Grunderwerbsteuer, die in der Schweiz den Namen „Handänderungssteuer“ trägt, ist eine Steuer auf Rechtsgeschäfte, die dem Zweck einer Übertragung einer Immobilie von einer Person auf die andere dient. Bei einer Schenkung oder Erbschaft fällt sie jedoch nicht an. Hierbei handelt es sich nicht um eine Steuer, die vom Bund erhoben wird. Genauso uneinheitlich, wie die Terminologie dieser Steuer in den Kantonen ist (sie wird auch als „Gebühr“ oder „Abgabe“ bezeichnet), verhält sich auch die Erhebung kantonal höchst unterschiedlich. Im Kanton Schwyz wurde die Handänderungssteuer ersatzlos gestrichen. Seitdem wird in verschiedenen Kantonen wie Bern, Nidwalden, Solothurn und Appenzell-Ausserrhoden über die Abschaffung diskutiert.


Wo wird keine Grunderwerbsteuer oder Handänderungssteuer in der Schweiz gezahlt?

In den Kantonen Zürich, Uri, Glarus, Zug, Schaffhausen, Aargau und Tessin gibt es die Handänderungssteuer nicht, aber es fällt eine Handänderungsgebühr an, die aber deutlich unter dem Handänderungssteuersatz liegt.


Von wem wird die Handänderungssteuer oder Grunderwerbsteuer in der Schweiz festgelegt?

Der Steuersatz für die Handänderungssteuer wird von den Kantonen festgelegt und variiert von Kanton zu Kanton. Der Normalsatz liegt zwischen 1 % in Thurgau und 3 % in Genf, Neuchâtel und Basel-Stadt. In vielen Kantonen gibt es aber reduzierte Steuersätze. So kann sich beispielsweise in Basel-Stadt der Normalsatz von 3 % auf 1,5 % verringern, wenn die erworbene Immobilie selbst genutzt wird. In vielen Kantonen verringert sich der Steuersatz, wenn die Veräußerung an Nachkommen oder Eltern getätigt wird oder entfällt dann sogar. Da hier jeder Kanton selbstständig entscheiden darf, kann es sogar innerhalb eines Kantons Unterschiede geben, wenn es den Gemeinden innerhalb eines Kantons obliegt, diese Grunderwerbssteuer in der Schweiz zu erheben. Beispielsweise ist in Sankt Gallen das jeweilige Grundbuchamt für die Erhebung der Handänderungssteuer zuständig.

 


Wer zahlt die Grunderwerbsteuer in der Schweiz bzw. die Handänderungssteuer?

 

Die Handänderungssteuer wird in der Regel vom Erwerber bezahlt, es sei denn es ist im Einzelfall anders vertraglich geregelt worden. In der Schweiz spielt der beurkundende Notar eine Schlüsselrolle, denn er schuldet die Handänderungssteuer dem Staat und muss sie dem Erwerber überwälzen. Somit verlangt der Notar, dass der volle Betrag der Erwerbskosten (neben der Grunderwerbssteuer kommt in der Schweiz noch die Notargebühr und ggf. diverse sonstige Gebühren hinzu) vor der Beurkundung an ihn bezahlt wird.


Wie hoch ist in der Schweiz die Grunderwerbsteuer oder Handänderungssteuer?

Die Handänderungsabgabe oder -gebühr, die von den Kantonen erhoben wird, liegt zwischen 0,1 % in Zürich und 1,3 % im Tessin. Diese werden für die Eintragung im Grundbuch fällig. Eine weitere Ausnahme bildet der Kanton Zug, hier gibt es keinen prozentualen Steuersatz für die Grundbuchänderung, sondern es wird ein Stundensatz von 180 CHF für den Arbeitsaufwand berechnet.


Wie ist die Grunderwerbsteuer oder Handänderungssteuer in der Schweiz geregelt?

Dadurch, dass die Grunderwerbsteuer in der Schweiz nicht vom Bund erhoben wird, sondern kantonal geregelt ist, gibt es eine Vielzahl an Regelungen. Unterschiedlich ist, ob überhaupt eine Handänderungssteuer fällig wird oder ob es sich um eine Handänderungsabgabe handelt. Zudem haben die Kantone unterschiedliche Steuersätze oder Gebührensätze. Es gibt Normalsätze, reduzierte Steuersätze und ganz unterschiedliche kantonale Regelungen über eine Befreiung dieser Abgabe, sodass es unmöglich ist, eine verbindliche Aussage über die Höhe der Grunderwerbsteuer in der Schweiz zu tätigen. Diese ist abhängig davon, in welchem Kanton oder in welcher Gemeinde das zu erwerbende Objekt liegt und wie die persönliche Situation ist. Genauere Auskünfte können Sie in einem Gespräch mit der Steuerbehörde erhalten.

 

 

Wenn Sie über den Erwerb einer Immobilie in der Schweiz nachdenken, melden Sie sich gerne bei uns, auch wenn Sie weiterführende Fragen zur Grunderwerbsteuer in der Schweiz haben. Mit unseren maßgeschneiderten Beratungsangeboten und Kontakten helfen wir Ihnen sehr gerne weiter.