Antwort:
Eine Stiftung hat keine Anteilseigner, Gesellschafter oder Eigentümer. Überträgt die Stifterfamilie Teile ihres Vermögens an die Stiftung, wird die Stiftung neue Eigentümerin des Vermögens, womit es dem Privatvermögen der Familie entzogen ist. In der Stiftungsstruktur ist das Familienvermögen damit vor Zugriffen Dritter geschützt, wie zum Beispiel in Fällen einer Geschäftsführerhaftung. Gleichwohl kann die Stifterfamilie über eine Stellung im Stiftungsvorstand die volle Kontrolle über das Stiftungsvermögen ausüben.