Eine Familienstiftung ist eine spezielle Form der Stiftung, die sich auf die Förderung und Unterstützung einer oder mehrerer Familien konzentriert. Trotz ihrer Bedeutung gibt es in den stiftungsrechtlichen Grundlagen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und den Landesstiftungsgesetzen keine allgemeingültige Definition der Familienstiftung.
Im BGB wird der Begriff Familienstiftung nicht explizit genannt. Das Stiftungszivilrecht ist in den §§ 80 ff. BGB geregelt, jedoch wurde auch durch die Stiftungsrechtsreform 2023 der Begriff der Familienstiftung nicht offiziell in das Gesetz eingeführt.
Landesstiftungsgesetze und Familienstiftung
Viele Landesstiftungsgesetze, wie die von Rheinland-Pfalz, Saarland und Hamburg, enthalten ebenfalls keine explizite Definition der Familienstiftung. Sie erwähnen jedoch die Familienstiftung als eine Form der privatnützigen Stiftung und setzen deren Existenz voraus.
Nur die Landesstiftungsgesetze von Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Schleswig-Holstein definieren den Begriff der Familienstiftung klarer.
In Baden-Württemberg wird eine Familienstiftung als eine Stiftung definiert, die ausschließlich dem Wohl einer oder bestimmter Familien dient. In anderen Bundesländern, wie Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Schleswig-Holstein, reicht es aus, wenn die Familienstiftung überwiegend dem Wohl einer oder mehrerer Familien dient. Die genaue Bedeutung der Begriffe „ausschließlich“ und „überwiegend“ wird in den Gesetzen jedoch nicht präzisiert, was zu unterschiedlichen Interpretationen durch die Stiftungsbehörden führt. Entscheidend ist das konkrete Stiftungskonzept im Einzelfall.
Merkmale einer Familienstiftung
Der Kern einer Familienstiftung besteht darin, die Interessen einer oder mehrerer Familien zu fördern. Es handelt sich dabei immer um eine Stiftung für eine Familie oder mehrere Familien.
Für die Einordnung als Familienstiftung ist es nicht entscheidend, ob die Stiftung von der begünstigten Familie errichtet wurde oder ob sie von dieser Familie verwaltet oder kontrolliert wird.
Das Management und die Kontrolle innerhalb einer Familienstiftung (sogenannte „Checks and Balances“ bzw. „Foundation Governance“) können individuell gestaltet werden.
Hier geht es zurück zur Hauptseite der FAQ oder Sie klicken sich durch unsere Bildergalerie.
Melden Sie sich gerne bei uns - entweder über ein Erstgespräch mit der Mandantenbetreuung, oder Sie schreiben uns eine E-Mail.
Schauen Sie auch in unserer Rubrik Infothek, dort finden Sie unsere Artikel zur Familienstiftung. Unsere Artikel zur Schweiz sind hier zu zu finden und unsere Beiträge zu Liechtenstein finden Sie hier.
Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 140 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.