Entdecken Sie die Chancen und Potenziale, die sich für Stiftungen in der Finanzlandschaft eröffnen. Wir begleiten Sie mit unserem Fachwissen und unserer Expertise auf dem Weg zu einer effektiven und nachhaltigen Anlagestrategie für Ihre Stiftung.
Wie eine DNA oder ein Fingerabdruck sind viele Unternehmen gerade deshalb erfolgreich, weil ihr Geschäftsmodell ganz bestimmte und vielfach einzigartige Eigenschaften und Werte aufweist. Diese gehen weit über die Spezifikation von Produkten oder Dienstleistungen hinaus.
Wir begleiten gestaltungsaktive Persönlichkeiten, die Eigenverantwortung übernehmen und unternehmerisch handeln. Die Schweiz ist dabei traditionell für viele ein wichtiger Standort. Als Wohnsitz, Holdingstandort und/oder zur Vermögensverwaltung. Wir starten daher das neue Jahr mit einer Reihe von Artikeln speziell zur Schweiz.
Die Mehrheitseigentümer von Deutschlands größtem Raumfahrtunternehmen OHB aus Bremen haben ihre Aktienanteile in eine Familienstiftung eingebracht. Das Ziel der Familienstiftung ist die langfristige Bindung des unternehmerischen Familienvermögens und eine nachhaltige Asset Protection.
In Deutschland wird derzeit mehr als jede dritte Ehe nach 14,8 Jahren geschieden. Die Zahlen einer gütlich ablaufenden Scheidung sind sehr gering; oftmals entbrennt ein „Rosenkrieg“. Viele Ehepartner verlieren sich darin, familienrechtliche Ansprüche des anderen abzuwehren oder eigene Ansprüche geltend zu machen. Berechtigt oder unberechtigt, das hier spielt keine Rolle.
Die Bezeichnung „Problemkinder“ für Kinder, die Probleme haben oder machen, hat sich in die Gesellschaft eingeschlichen. Oft kommen die Herausforderungen dieser Kinder „von außen“, die sie zu „Systemsprengern“ machen oder ihr Verhalten in diese Richtung drängen. Die dazugehörigen Eltern handeln in dem Glauben und mit dem Willen, das Richtige für Ihr Kind zu tun.
In Teil 4 unserer vierteiligen Stifterbriefreihe zur Grunderwerbsteuer möchten wir Ihnen aufzeigen, wie sich die jüngste Rechtsprechung des BFH vom 21./22.08.2019 im Kontext der besonderen Steuerbefreiung für Umwandlungen gemäß § 6a GrEStG auf den Fall einer Beendigung einer Betriebsaufspaltung auswirkt.
Grunderwerbsteuer – Steuerbefreiung von Umwandlungsvorgängen am Beispiel der Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu errichtete Kapitalgesellschaft.
In Teil 1 unserer vierteiligen Stifterbriefreihe zur Grunderwerbsteuer haben wir Ihnen die grunderwerbsteuerrechtlichen Implikationen einer Übertragung von Immobilienvermögen aus dem steuerlichen Privatvermögen auf eine Stiftungsstruktur erläutert. In diesem Teil möchten wir Ihnen die Übertragung von Immobilienvermögen im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft auf die Stiftungsstruktur erläutern.