Eine Familienstiftung kann an unterschiedlichen Rechtsformen im In- und Ausland beteiligt sein. In diesem Fall wird sie als „Beteiligungsträgerstiftung“ bezeichnet.
Im Fürstentum Liechtenstein gegründete Familienstiftungen gehören zu juristischen Personen und zum verselbständigten Vermögen nach dem Recht eines EU/EWR-Mitgliedstaates und besitzen als solche auch in der Bundesrepublik die volle Rechtsfähigkeit. Insbesondere können liechtensteinische Familienstiftungen im Inland Sachen und Rechte jeglicher Art, z.B. Immobilien, erwerben.
Eine klare Strukturierung erzielt man bei einer gemeinnützigen Beteiligungsträgerstiftung regelmäßig dann, wenn sich die Beteiligungen der Stiftung auf Kapitalgesellschaften, insbesondere Aktiengesellschaften oder GmbHs beschränken.