Artikel mit dem Tag "Betriebsaufspaltung"



Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit der Beendigung einer Betriebsaufspaltung
In Teil 4 unserer vierteiligen Stifterbriefreihe zur Grunderwerbsteuer möchten wir Ihnen aufzeigen, wie sich die jüngste Rechtsprechung des BFH vom 21./22.08.2019 im Kontext der besonderen Steuerbefreiung für Umwandlungen gemäß § 6a GrEStG auf den Fall einer Beendigung einer Betriebsaufspaltung auswirkt.

Grunderwerbsteuer bei Übertragung aus dem Privatvermögen
Grunderwerbsteuer beim Aufbau von Stiftungsstrukturen Mit unserer vierteiligen Reihe zur Grunderwerbsteuer beim Aufbau von inländischen Stiftungsstrukturen möchten wir Ihnen einen Überblick zu aktuellen Entwicklungen im Bereich der Grunderwerbsteuer geben.

Betriebsaufspaltung: Einbindung von Beteiligungsträgerstiftungen
Praxishinweise · 24. April 2022
Die Betriebsaufspaltung und die Einbindung von Beteiligungsträgerstiftungen erfordern klare Strukturen. Lesen Sie hier, warum.

Die Familienstiftung als Vermieterin – Teil 2 von 2
Nachdem im letzten Beitrag die allgemeinen steuerlichen Rahmenbedingungen für Familienstiftungen vorgestellt wurden, die bei der Vermietung von Immobilien zum Tragen kommen, widmet sich dieser Beitrag einigen Fallstricken und deren Umgehung.

Die Betriebsaufspaltung – Fluch oder Segen für Stiftungen? - Teil 2 von 2
Folgende Nachteile einer Betriebsaufspaltung gilt es zu beachten: Grundsätzlich unterliegen die laufenden Einkünfte einer Stiftung, die durch die Vermietung von Immobilien oder die Beteiligung an vermögensverwaltenden Personengesellschaften mit vermieteten Immobilien erzielt werden, einem Körperschaftsteuersatz von 15%. Bei einer Betriebsaufspaltung unterliegen diese Einkünfte zusätzlich der Gewerbesteuer, wodurch der Ertragsteuersatz auf ca. 30% ansteigt.

Die Betriebsaufspaltung – Fluch oder Segen für Stiftungen? - Teil 1 von 2
Die Konstellation einer Betriebsaufspaltung ist bis heute nicht gesetzlich geregelt und basiert ausschließlich auf der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, die auch von der Finanzverwaltung umgesetzt wird. Sie liegt vor, wenn ein Besitzunternehmen zumindest eine wesentliche Betriebsgrundlage (typischerweise eine Immobilie) an eine Kapitalgesellschaft oder eine gewerbliche Personengesellschaft (Betriebsunternehmen) überlässt.