Die USA verwenden im Doppelbesteuerungsabkommen sog. LoB Klauseln. Wie sich die Quellensteuer mit einer Familienstiftung verhält und wer abkommensberechtigt ist, lesen Sie hier.
In unserer Serie „Grenzüberschreitender Immobilienbesitz – Deutschland und die Schweiz“ haben wir Ihnen in den vergangenen Wochen einen Überblick verschafft, welche Möglichkeiten ein Ausländer hat, eine Immobilie in der Schweiz zu erwerben. Ist das Wunschobjekt gefunden und alle Genehmigungen wurden erteilt, muss die Immobilienfinanzierung für die Schweizer Immobilie geklärt werden.
Sind zwischen Deutschland und einem anderen Staat, wie beispielsweise der Schweiz, völkerrechtliche Verträge abgeschlossen, welche sich auch steuerlich auswirken, verdrängen diese in ihrem Anwendungsbereich grundsätzlich das innerstaatliche deutsche Recht.
Während der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt die Ansässigkeit und damit auch die Steuerpflicht einer natürlichen Person sowohl nach dem innerstaatlichen deutschen Steuerrecht als auch nach dem internationalen Recht der Doppelbesteuerungsabkommen bestimmt, knüpft die Besteuerung von juristischen Personen - dies können sowohl Gesellschaften bzw. Körperschaften als auch mitgliederlose verselbständigte Vermögen (z. B. rechtsfähige Stiftungen) sein.
Neben dem Wohnsitz ist der gewöhnliche Aufenthalt einer Person ein wichtiger Aspekt im internationalen Steuerrecht. Welche Problematiken es zum gewöhnlichen Aufenthalt gibt, lesen Sie hier!
Im internationalen Steuerrecht kommt dem Wohnsitz einer Person eine grundlegende Bedeu-tung zu. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) ist eine natürliche Person in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt hat. Nach § 8 Abgabenordnung (AO) hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung hat, und die Gesamtumstände offenbaren, dass er die betreffende Wohnung beibehalten und sie benutzt wird.
Neben den Kombinationsmöglichkeiten von ausländischen (liechtensteinischen) Familienstiftungen und deutschen Immobilien, deutschen Familienstiftungen und ausländischen Immobilien stellen wir kurz die Auswirkungen und Gestaltungsoptionen bei einem geplanten Wegzug eines Immobilienunternehmers ins Ausland dar.